das Wichtigste zuerst
• Fehlerhafte Messung nach Zeitumstellung: In Großholzleute wurde eine Autofahrerin am Montagmorgen um 6:14 Uhr geblitzt, obwohl das nächtliche Tempo-30-Limit bereits seit 14 Minuten aufgehoben war.
• Manuelle Umstellung erforderlich: Da sich das Gerät laut Landratsamt Ravensburg nicht automatisch anpasst, arbeitete der Blitzer noch im Nachtmodus der Winterzeit.
• Behörde räumt Versäumnis ein: Die Anpassung an die Sommerzeit erfolgt bei diesen Modellen erst im Laufe des ersten Werktags nach dem Wechsel.
• Keine Bußgelder für rechtstreue Fahrer: Das Landratsamt bestätigt, dass alle Aufnahmen von Fahrern, die sich an die eigentlich geltenden 50 km/h hielten, aussortiert werden.
• Fehlende Beweiskraft: Da der Messung aufgrund der falschen Zeitvorgabe kein „standardisiertes Messverfahren“ zugrunde liegt, entfällt die Rechtsgrundlage für ein Bußgeldverfahren.

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Mensch und Maschine in der mitteleuropäischen Sommerzeit
Ein kurzes Wochenende und müde Gesichter am Morgen sind die klassischen Folgen der Zeitumstellung. In Deutschland ist nun wieder die mitteleuropäische Sommerzeit aktiv. Geregelt wird dieser Wechsel durch die Sommerzeitverordnung. Laut der Vorschrift beginnt die neue Phase am letzten Sonntag im März, indem die Zeit von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt wird.
Doch nicht nur Menschen, sondern auch Maschinen können von der Umstellung und ihren Folgen betroffen sein. Das zeigt der Fall einer Autofahrerin und Bayern-1-Radiohörerin, die kurz nach dem Wechsel in eine Radarfalle tappte.
Blitzer ohne Zeitupdate erfasst Autofahrerin
Der Name der betroffenen Fahrerin ist Angela. Sie wurde am Montagmorgen um exakt 6:14 Uhr in einer 30er-Zone in Großholzleute bei Isny im Allgäu geblitzt. Allerdings gilt das Tempolimit dort nur von 22 bis 6 Uhr. Da die Zeitumstellung erst einen Tag zuvor stattgefunden hatte, war Tempo 50 laut offizieller Regelung bereits wieder erlaubt. Angela hielt sich daran und fuhr genau 50 km/h, wie sie dem Radiosender Bayern-1 berichtete.
Behörden bestätigen: Zeitumstellung erfolgte erst später
Hinter dem Vorfall steckt eine technische Hürde, die man bei moderner Überwachungstechnik kaum vermutet. Man fragt sich: Stellt sich der Blitzer nicht automatisch um? Der Bayern-1-Reporter Henning Pfeifer hat beim Landratsamt Ravensburg nachgehakt:
„Der Blitzer in Großholzleute, so heißt diese Ortschaft, stellt sich nicht automatisch auf die Sommerzeit um, das muss manuell gemacht werden. Das Landratsamt sagt, das geschieht bei solchen Blitzern immer am ersten Werktag nach einer Zeitumstellung.“
Der Wechsel erfolge jedoch nicht pünktlich um 6 Uhr morgens, sondern erst im Laufe des Tages. Inzwischen sei das Gerät aber definitiv auf die neue Zeit eingestellt.
„Aussortiert“: Landratsamt verwirft Bußgeldverfahren
Für die Autofahrerin Angela und eventuell weitere Betroffene stellt sich nun die dringende Frage, ob sie bald Post von der Bußgeldstelle erhalten werden. Henning Pfeifer zufolge dürfe dies aber nur jenen Fahrern passieren, die mit mehr als 50 km/h unterwegs waren. „Alle anderen werden, so das Landratsamt wörtlich, ‚aussortiert‘. Da kommt also kein Knöllchen, obwohl es geblitzt hatte“, so der Radioreporter.
Es müsse kein Bußgeld befürchtet werden, wenn man in der umstrittenen Stunde mit maximal 50 km/h unterwegs war und sich damit an die eigentlich gültige Beschilderung hielt, selbst wenn die Radarfalle auslöste. Zudem ist die Gemeinde Großholzleute bei Isny nicht die einzige, in der die Verkehrsüberwachung die Zeitumstellung „verpennt“ hat. Auch dort werden Blitzerfotos aussortiert.
Fazit
Sobald eine Behörde einräumt, dass eine Messanlage fehlerhaft eingestellt war oder – wie hier sogar zugegeben wurde – nicht rechtzeitig angepasst wurde, entfällt die Grundlage für ein rechtmäßiges Bußgeldverfahren. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Bußgeldbescheide nur auf Basis eines „standardisierten Messverfahrens“ erstellt werden.
Daher mussten die Behörden im Allgäu die betroffenen Datensätze bereits im Vorfeld aussortieren. Da der Blitzer aufgrund der fehlenden manuellen Umstellung ein falsches Tempolimit zugrunde legte, fehlt der Messung die notwendige Beweiskraft, was eine Einstellung des Verfahrens zur Folge hätte.
Quellen
Bayern 1: Wenn der Blitzer die Zeitumstellung „verpennt“
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