Unglaubliche Autofahrer-Regel in Birsfelden: 100-Franken-Buße bei Kurzbesuch

21.10.2025 - 3 min Lesezeit
das Wichtigste zuerst
  • Regel: Durchfahrt unter 15 Minuten führt zu einer Buße von 100 Franken, wenn keine Berechtigung vorliegt.
  • Technik: Kameras an Einfahrten und Ausfahrten erfassen Kennzeichen und Zeiten, Nichtfälle werden automatisch gelöscht.
  • Wirkung: Viele Verstöße, spürbar weniger Ausweichverkehr in den Quartieren, Verwaltung richtet zusätzliche Kapazitäten ein.
  • Streit: Touring Club Schweiz kritisiert Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit, die Gemeinde betont Zweckbindung und Transparenz.

© Bartolomiej Pietrzyk / shutterstock.com

Wie funktioniert die 15-Minuten-Regel in Birsfelden?

Fest installierte Kameras überwachen seit dem 1. September 2025 die zentralen Ein- und Ausfahrten des Basler Vororts Birsfelden. Erfasst werden die Fahrzeugkennzeichen sowie die jeweiligen Zeitpunkte. Bleibt ein Fahrzeug mindestens 15 Minuten, werden die Daten automatisch gelöscht.

Verlässt ein nicht berechtigtes Fahrzeug das Gebiet schneller, erzeugt das System einen Fall für die polizeiliche Prüfung. Als Berechtigte hingegen gelten Anwohner, örtliche Betriebe, der öffentliche Verkehr und Einsatzfahrzeuge.

Bußgelder, Fallzahlen und Verwaltungslage

Berichtet wird von bis zu 1.000 Autofahrern, die täglich in die Birsfeldener Bußgeldfalle tappen. Gerechnet hatte man lediglich mit etwa 15 Verstößen pro Tag. Die unerwartet hohe „Resonanz“ führt inzwischen sogar zu mehr Personalbedarf in der Verwaltung.

Begründet wird die Maßnahme mit Lärmreduktion und mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Durch die konsequente Kontrolle sollen Pendler und Reisende davon abgeschreckt werden, Birsfelden als Abkürzung zu nehmen. Wer tatsächlich ein Anliegen im Ort hat, kann die Schwelle von 15 Minuten folgenlos überschreiten, etwa beim Einkaufen oder bei Lieferungen.

Kritik und Rechtfertigung

Der Touring Club Schweiz (TCS) kritisiert die Verhältnismäßigkeit und kündigt juristische Schritte an. Dabei geht es insbesondere um mögliche Verletzungen des Datenschutzes. Böse Zungen werfen der Gemeinde zudem Bußgeld-Abzocke vor. Diese betont jedoch, nur notwendige Informationen zu erfassen und die Aufnahmen nicht relevanter Fälle zeitnah zu löschen.

Stand: 21.10.2015

Quellen: srf.ch, bluewin.ch, fr.de

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