Neue Regelungen zum Schutz der Gemeinden
Insbesondere in der Sommer-Hochsaison sind Staus auf deutschen Autobahnen keine Seltenheit. Um der Blechlawine ein Schnippchen zu schlagen, nutzen viele Fahrer die angrenzenden Gemeinden als Ausweichmöglichkeit. Doch dem will die Bundesregierung ein Ende setzen. So sind neue Regelungen geplant, die Autofahrer dazu verpflichten, bei Stau auf der Autobahn zu bleiben.

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Hinweisschilder für Stauteilnehmer
Wie will die Bundesregierung verhindern, dass Autofahrer einen Stau umfahren?
Damit Verkehrsteilnehmer keine Schleichwege durch die Ortschaften nutzen, sollten im Vorfeld von absehbaren Staus entsprechende Hinweistafeln installiert werden.
„Der Verkehr soll auf der Autobahn bleiben – und nicht durch die Ortskerne unserer Gemeinden rollen“, so Ulrich Lange (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium. Vor allem bei absehbaren Staus, wie bei Baumaßnahmen, soll die Autobahn GmbH des Bundes Sofortmaßnahmen ergreifen können.
Dazu gehören unter anderem das Aufstellen von Hinweistafeln („Bei Stau auf der Autobahn bleiben“) und digitale Anzeigetafeln, welche die Autofahrer darüber in Kenntnis setzen sollen, dass die Landstraßen rund um das Staugebiet tabu sind.
Landkreise müssen zustimmen
Wie können die Bestimmungen bezüglich der Befugnisse in die Tat umgesetzt werden?
Da es im Ermessen der Landkreise liegt, ob Straßen gesperrt werden dürfen, müssen diese vorab ihr Einverständnis geben.
Damit die Autobahn GmbH die Schilder aufstellen darf, müssen jedoch zunächst die jeweiligen Verwaltungen der betroffenen Landkreise zustimmen. Komme von dieser Stelle das Okay, so Lange, werde der Bund „umgehend an den Anschlussstellen durch entsprechende Beschilderung deutlich machen, dass die betreffenden Ortsdurchfahrten gesperrt sind“, um so die Autofahrer zu informieren.
Damit sich die Verkehrsteilnehmer auch an die neuen Vorgaben halten, soll die Polizei zum Wohle der Anwohner künftig verstärkt kontrollieren. „Unser gemeinsames Ziel ist ein besserer Verkehrsfluss – und spürbare Entlastung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger“, so der CDU-Politiker.
Reaktion auf offenen Brief
Was hat den Ausschlag für die Entscheidung des Bundes gegeben?
Ausschlaggebend für die geplante Regelung ist ein offener Brief an das Bundesverkehrsministerium. Darin fordern mehrere bayerische Kommunen einen Durchfahrstopp, um die Anwohner vor Lärm und Abgasen zu schützen.
Den Stein ins Rollen hatte ein offener Brief an das Bundesverkehrsministerium gebracht. Darin forderte der Landrat des Landkreises Rosenheim, Otto Lederer (CSU), gemeinsam mit 15 bayerischen Bürgermeistern eine grundsätzliche Unterstützung des Bundes, damit die jeweiligen Landratsämter die entsprechenden Befugnisse erhalten.
In der BR-Sendung „Jetzt red i“ begründete Lederer seine Vorgehensweise: „Es geht darum, dass viele Gemeinden gleichzeitig lahmgelegt werden und die Bürger im Verkehr ersticken, teilweise über Tage hinweg. Das ist einfach nicht mehr zumutbar.“
Vorbild Österreich?
Das benachbarte Österreich hat für bestimmte Bezirke des Bundeslandes Tirol bereits seit Mitte April dieses Jahres ein Abfahrverbot für durchreisende Autofahrer erlassen. Dieses gilt jedoch nur zwischen 7 Uhr und 19 Uhr sowie lediglich an Wochenenden und Feiertagen. Zudem beschränkt sich die bis zum 2. November gültige Regelung nur auf den Durchreiseverkehr. Wer also vor Ort Urlaub macht, darf weiterhin abseits der Autobahnen fahren.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quellen: spiegel.de, adac.de
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