Händler locken mit transparenter Folie und falschen Versprechungen
Blitzer mit einem Stück transparenter Folie auszutricksen, ist reines Wunschdenken. Dennoch kursieren in den sozialen Medien immer wieder Angebote für solche „Anti-Blitzer-Folien”. Wer darauf hereinfällt, muss mit empfindlichen Bußgeldern bis hin zur Freiheitsstrafe rechnen.

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Die Liste der Blitzer-Lifehacks ist lang
Was haben Anti-Alterungs-Cremes und Anti-Blitzer-Gadgets gemeinsam?
Sie versprechen viel und halten nichts.
Anti-Strahlungs-Handyhüllen, Pflaster zum Abnehmen oder Fake-Verjüngungscremes: Im Internet überbieten sich Online-Händler mit falschen Versprechungen und Abzockprodukten. Für jede Alltagssituation gibt es das passende Wundermittel.
Davon ist natürlich auch die Welt des Automobils nicht ausgenommen. Gerade zur Umgehung der Verkehrsüberwachung existieren unzählige Tricks, Gadgets und vermeintliche Weisheiten – von der reflektierenden CD bis hin zum Radarwarner-Dummy.
Das Werbeversprechen: „Keine Geldbußen mehr von der Polizei“
Helfen Anti-Blitzer-Folien wirklich gegen Radarfallen?
Nein, sie sind wirkungslos und werden von moderner Technik durchschaut.
Aktuell sind es vor allem fragwürdige Produkte wie die sogenannten „Anti-Blitzer-Folien“, die ihre Runde im Netz machen. Diese werden passgenau auf das Kennzeichen aufgeklebt und sollen die Lesbarkeit auf Blitzer-Fotos verhindern.
Besonders in den sozialen Medien wird massiv dafür geworben. In einem passenden TikTok-Clip heißt es etwa: „Keine Geldbußen mehr von der Polizei.“
Tatsächlich sind diese „Zauberfolien“ jedoch wirkungslos. Selbst wenn sie theoretisch in der Lage wären, Fotoaufnahmen zu verzerren, könnten moderne Radarkameras und Bildverarbeitungssysteme (oft unterstützt durch künstliche Intelligenz) das Kennzeichen in vielen Fällen klar erkennen oder rekonstruieren.
Bußgelder und Strafen bei Manipulationen am Nummernschild
Welche Strafen drohen bei Manipulationen des Kennzeichens?
Bei verschmutzten Kennzeichen werden 5 Euro Verwarngeld fällig, bei Veränderungen durch Folien oder Aufkleber mindestens 65 Euro Bußgeld.
Doch es ist nicht nur die reine Wirkungslosigkeit der Kennzeichenaufkleber, die zu Problemen führen kann. In Deutschland sind Mängel beim Kfz-Kennzeichen unzulässig und mit Sanktionen verbunden. Laut § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung dürfen an Kfz-Kennzeichen grundsätzlich keine Veränderungen vorgenommen werden.
Ein unleserliches oder dreckiges Kennzeichen etwa wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet und mit einem Verwarngeld von fünf Euro geahndet. Wird das Kennzeichen durch Folien, Aufkleber, Glas oder andere Abdeckungen verändert, sind mindestens 65 Euro fällig. Wiederholungstäter oder vorsätzlich Handelnde müssen mit noch höheren Strafen, Punkten in Flensburg und sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Kennzeichenmissbrauch ist strafbar
Welche Strafen drohen bei vorsätzlichem Kennzeichenmissbrauch?
Wer ein Kennzeichen absichtlich verändert, um die Fahrzeugidentität zu verschleiern, macht sich strafbar. Das kann Geld- oder sogar Freiheitsstrafen, Punkte in Flensburg sowie den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.
Denn wer ein Kennzeichen absichtlich verändert, um die Identität eines Kfz zu verhindern, macht sich strafbar. Entscheidend ist, dass diese Manipulation vorsätzlich erfolgt, also mit dem bewussten Ziel, die Erkennbarkeit des Nummernschildes zu verschleiern.
Gemäß § 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) drohen dann Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. In besonders schweren Fällen, etwa bei gefälschten Kennzeichen oder Urkundenfälschung, kann die Strafe noch deutlich höher ausfallen. Zudem können Punkte in Flensburg und der Verlust der Fahrerlaubnis die Folge sein.
Geblitzt.de hilft schnell & direkt
Um Vorwürfe auf Fehler überprüfen zu können, braucht es eine Einsicht in die Bußgeldakte durch einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Reichen Sie daher Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de ein. Wir werden bei Tempo-, Rotlicht-, Überhol-, Vorfahrt-, Abstands-, Halte-, Park- und Handyverstößen tätig. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.
Quellen: merkur.de, tiktok.com
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