Ärger um Falschparker-Fotos: Datenschutzbehörde ermahnt Familienvater

22.01.2026 - 4 min Lesezeit
das Wichtigste zuerst
  • Auslöser: Ein Münchner Vater fotografierte regelmäßig Elterntaxis vor einer Schule und geriet nach der Beschwerde eines betroffenen Fahrers ins Visier der Datenschutzaufsicht.
  • Behörden-Check: Das Landesamt für Datenschutzaufsicht fordert in einem vierseitigen Schreiben Auskunft über die Datenverarbeitung und stellt strenge IT-Sicherheitsanforderungen an das Smartphone des Vaters.
  • Gesetzliche Pflicht: Die Datenschutzbehörde betont, dass sie bei offiziellen Beschwerdefällen kein Ermessen hat und jedem Verdacht auf Verstöße gegen die DSGVO nachgehen muss.
  • Ähnlicher Fall: Ein Urteil des OLG Dresden zeigt die Risiken für Melder: Ein Nutzer wurde zu Schadensersatz und Anwaltskosten verurteilt, weil ein Beifahrer auf seinem Beweisfoto erkennbar war.
  • Konsequenz: Werden Fotos nicht sofort gelöscht oder Unbeteiligte mitgefilmt, wandelt sich die Rolle des Melders schnell vom Zeugen zum Beschuldigten in einem Prüfverfahren.
Ärger um Falschparker-Fotos: Datenschutzbehörde ermahnt Familienvater

© ANDRANIK HAKOBYAN / shutterstock.com (Symbolbild)

Jagd auf Elterntaxis: Münchner muss sich vor Datenschützern rechtfertigen

Ein Münchner Familienvater ist nach seinem Vorgehen gegen Elterntaxis zur Zielscheibe der Datenschutzbehörden geworden. Der Mann hatte Falschparker vor der Schule fotografiert, um Behinderungen auf Gehwegen zu dokumentieren, wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mitteilte.

Unter dem Begriff Elterntaxis versteht man Autos, mit denen Kinder von ihren Eltern morgens unmittelbar vor das Schulgelände gefahren und dort abgesetzt werden.

Nachdem er die Verstöße gemeldet hatte, forderte ihn die Datenschutzbehörde des Landes schriftlich zur Stellungnahme auf. In dem vierseitigen Dokument verlangt das Amt Auskunft über die Erhebung persönlicher Daten der anderen Eltern.

Beschwerde eines Falschparkers führt zu Datenschutz-Belehrung

Auslöser war die Beschwerde eines Fahrers, dessen Pkw der Vater fotografiert hatte. Im Stadtteil Trudering-Riem dokumentierte der Mann immer wieder mutmaßliche Verstöße mit der App „weg.li“. Das Tool ermöglicht es Privatpersonen, Anzeigen eigenständig beim Ordnungsamt einzureichen. Laut DUH handelte es sich dabei nicht um Einzelfälle, sondern um ein regelmäßiges Vorgehen des Vaters.

Das zuständige Landesamt für Datenschutzaufsicht belehrte den Vater daraufhin in bürokratischem Ton über seine Pflichten beim digitalen Versand personenbezogener Daten. Für das im Schreiben als „EDV-Gerät“ bezeichnete Smartphone forderte das Amt zudem Sicherheitsvorkehrungen wie Verschlüsselung und automatische Updates. Laut dem Dokument, das Spiegel Online vorliegt, soll der Mann außerdem sicherstellen, dass Halter ihre Daten einsehen oder der Verarbeitung widersprechen können.

Urteil des OLG Dresden: Teure Folgen für private Falschparker-Melder

Der Fall erinnert an die aktuelle Rechtsprechung, nach der Privatpersonen durch solche Fotos schnell selbst zu haftbaren Datenverarbeitern werden. So verurteilte das OLG Dresden kürzlich einen Nutzer der App „weg.li“, weil er auf seinem Beweisfoto einen Beifahrer erkennbar gelassen hatte. Neben der Löschung des Bildes musste der Melder 100 Euro Schadensersatz leisten sowie die Abmahnkosten und Anwaltsgebühren des Klägers tragen (4 U 464/25).

Kein Ermessensspielraum: Datenschutzamt verteidigt Untersuchung

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hält an der Untersuchung gegen den Münchner Familienvater fest. Man müsse jeder offiziellen Beschwerde nachgehen, um dem Gesetz zu entsprechen. „Hinsichtlich dieser Frage haben wir derzeit kein Ermessen“, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage von Spiegel Online. Bisher wurden in dem laufenden Verfahren noch keine verbindlichen Anordnungen erlassen.

Allgemein ließen sich Probleme vermeiden, wenn Fotos sofort nach Einreichung einer Parkverstoß-Anzeige gelöscht würden, so die Behörde. Die Initiative für das Verfahren ging offenbar von dem mutmaßlichen Falschparker aus, der vom Familienvater angezeigt wurde.

Fazit

Immer mehr Fälle und Gerichtsurteile zeigen, dass Falschparker-Melder mit ihrem Vorgehen zunehmend rechtliche Grenzen überschreiten. Die Behörden stellen klar, dass private Überwachung kein Freifahrtschein ist, um wahllos Beweisfotos von Mitbürgern anzufertigen oder dauerhaft zu speichern. Für Autofahrer bedeutet diese Entwicklung einen wichtigen Schutz der Privatsphäre.

Werden Fotos über das notwendige Maß hinaus aufbewahrt oder Unbeteiligte mit abgelichtet, schlägt das Pendel schnell um: Der Melder wird selbst zum Beschuldigten im Visier der Datenschutzbehörden. Die strengen Auflagen der DSGVO sorgen dafür, dass die Dokumentation von Parkverstößen für Privatpersonen zu einem riskanten Unterfangen wird, das oft mehr Ärger einbringt, als es dem Melder nützt.

Quellen
Spiegel Online
Abendzeitung München

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