Ab heute gilt der neue Bußgeldkatalog

09.11.2021 - 4 min Lesezeit

Welche Bußgelder drohen Autofahrern nun?

Bereits im April 2020 versuchte die Bundesregierung eine Novelle der Straßenverkehrsordnung auf den Weg zu bringen, scheiterte aber an einem Formfehler. Sowohl vor als auch nach der Novelle gab es viele Streitigkeiten um die neuen Regelungen. Daher hat es einige Zeit gedauert, bis die Politiker sich am 8. Oktober 2021 auf eine neue Version einigen konnten. Diese tritt nun heute, am 9. November 2021, in Kraft. Welche Bußgelder nun gelten und was passiert, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid nach dem 9. November erhalten, erfahren Sie hier.

Ein Kraftfahrzeug wird in der Innenstadt geblitzt

Neuer Bußgeldkatalog: Verstöße ab dem 9. November 2021

Die Frage, wann die neuen Regelungen denn nun gelten, ist recht einfach zu beantworten. Wichtig ist der Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes. Wann Sie den Bußgeldbescheid erhalten, ist für die Frage nach den gültigen Sanktionen unbedeutend. Bei einem Verstoß vor dem 9. November gilt also noch der alte Bußgeldkatalog. Verkehrsteilnehmern, denen vorgeworfen wird, einen Verkehrsverstoß ab dem 9. November begangen zu haben, müssen mit Sanktionen des neuen Bußgeldkatalogs rechnen.

Sollen Sie beispielsweise am 7. November 2021 17 km/h zu schnell gefahren sein, müssen Sie mit einer Verwarnung von 35 Euro rechnen. Wird Ihnen vorgeworfen am 12. November 17 km/h zu schnell gewesen zu sein, wären es 70 Euro Bußgeld.

Entscheidend für die Sanktion ist also der Bußgeldkatalog, der zum Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes gültig war.

Diese Sanktionen gelten ab dem 9. November 2021

Eine der größten Veränderungen sind die erhöhten Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Bei Tempoverstößen zahlen Verkehrsteilnehmer nun nahe doppelt so viel wie vorher:

Pkw (ohne Anhänger) sowie andere Kraftfahrzeuge (wie z.B. Motorräder) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

Innerorts

VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
Bis 10 km/h30 €--
11 - 15 km/h50 €--
16 - 20 km/h 70 €--
21 - 25 km/h 115 €1 Punkt-
26 - 30 km /h 180 €1 Punkt(1 Monat)*
31 - 40 km/h 260 €2 Punkte1 Monat
41 - 50 km/h 400 €2 Punkte1 Monat
51 - 60 km/h 560 €2 Punkte2 Monate
61 - 70 km/h 700 €2 Punkte3 Monate
über 70 km/h800 €2 Punkte3 Monate
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

Außerorts

VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
Bis 10 km/h20 €--
11 - 15 km/h40 €--
16 - 20 km/h 60 €--
21 - 25 km/h 100 €1 Punkt-
26 - 30 km /h 150 €1 Punkt(1 Monat)*
31 - 40 km/h 200 €1 Punkt(1 Monat)*
41 - 50 km/h 320 €2 Punkte1 Monat
51 - 60 km/h 480 €2 Punkte1 Monat
61 - 70 km/h 600 €2 Punkte2 Monate
über 70 km/h700 €2 Punkte3 Monate
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

Halte- & Parkverstöße

Weitere Veränderungen des neuen Bußgeldkataloges betreffen das Halten und Parken. Damit soll insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmer geschützt werden. Unter Halten versteht man eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist. Wer hingegen sein Fahrzeug ohne die Möglichkeit sofortigen Eingreifens verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Bei einem Halte- und Parkverstoß sind zum einen viele neue Regelungen hinzugekommen und zum anderen haben sich die Sanktionen auch hier stark erhöht.

Parkverstoß

VerstoßQualifizierungRegelsatzPunkte
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt
Parken in Kurven-35 €-
Parken in Kurven... mit Behinderung55 €-
Parken in Kurven... länger als 1 h55 €-
Parken in Kurven... länger als 1 h mit Behinderung55 €-
Parken in Kurven... länger als 1 h mit Behinderung und Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert100 €1 Punkt
Unzulässig geparkt, in den Fällen, in denen das Halten verboten ist
Parken im Halteverbot-25 €-
Parken im Halteverbot... mit Behinderung40 €-
Parken im Halteverbot... länger als 1 h40 €-
Parken im Halteverbot... länger als 1 h mit Behinderung50 €-
Verbotswidrig auf einem Geh- und Radweg
Parken auf Wegen-55 €-
Parken auf Wegen... mit Behinderung70 €1 Punkt
Parken auf Wegen... länger als 1 h70 €1 Punkt
Parken auf Wegen... länger als 1 h mit Behinderung80 €1 Punkt
Parken auf Wegen... mit Gefährdung80 €1 Punkt
Parken auf Wegen... mit Sachbeschädigung100€1 Punkt
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt
Parken vor Feuerwehrzufahrten-55 €-
Parken vor Feuerwehrzufahrten... dadurch Rettungsfahrzeug behindert100 €1 Punkt
Geparkt obwohl unzulässig oder unberechtigt
Unzulässig abgestelltes Fahrzeug-10 €-
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt-55 €-
Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt-55 €-
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt-55 €-
Unzulässig in zweiter Reihe geparkt
Parken in zweiter Reihe-55 €-
Parken in zweiter Reihe... mit Behinderung80 €1 Punkt
Parken in zweiter Reihe... mit Gefährdung90 €1 Punkt
Parken in zweiter Reihe... mit Sachbeschädigung110 €1 Punkt
Parken in zweiter Reihe... länger als 15 Min.85 €1 Punkt
Parken in zweiter Reihe... länger als 15 Min. mit Behinderung90 €1 Punkt
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt
Parken auf Gleisen-55 €-
Parken auf Gleisen... mit Behinderung70 €-
Unzulässig geparkt in den Fällen der Zeichen 224 (Haltestelle), 245 (Bussonderfahrstreifen), 299
Parken auf Sonderfahrstreifen-55 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... mit Behinderung70 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... mit Gefährdung80 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... mit Sachbeschädigung100 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... länger als 3 h70 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... länger als 3 h mit Behinderung80 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... länger als 3 h mit Gefährdung80 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... länger als 3 h mit Sachbeschädigung100 €-
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der Höchstparkdauer geparkt
Parken bei Zeitüberschreitung-20 €-
Parken bei Zeitüberschreitung… Ablauf bis zu 30 min.20 €-
Parken bei Zeitüberschreitung… Ablauf bis zu 1 h25 €-
Parken bei Zeitüberschreitung… bis zu 2 h30 €-
Parken bei Zeitüberschreitung... bis zu 3 h35 €-
Parken bei Zeitüberschreitung... länger als 3 h40 €-
Entgegen Zeichen 239 auf einem Gehweg, Geh- und Radweg (Zeichen 240, 241, 242.1) geparkt oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 trotz Verkehrsverbot dort geparkt
Parken im Verkehrsverbot-55 €-
Parken im Verkehrsverbot… mit Behinderung70 €-
Parken im Verkehrsverbot… länger als 3 Stunden70 €-

Halteverstoß

Neuer Bußgeldkatalog
VerstoßQualifizierungRegelsatzPunkt(e)
Halten auf einem FußgängerüberwegHalten20 €-
... mit Behinderung35 €-
Halten unzulässig in zweiter ReiheHalten55 €-
... mit Behinderung70 €1 Punkt
... mit Gefährdung80 €1 Punkt
... mit Sachbeschädigung100 €1 Punkt
Unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr gehaltenHalten55 €-
... mit Behinderung70 € -
... mit Gefährdung80 €-
... mit Sachbeschädigung100 €-
Unzulässig gehalten in den Fällen der Zeichen 245 (Bussonderfahrstreifen), 299 (Zick-Zack-Linie)Halten55 €-
... mit Behinderung70 €-
... mit Gefährdung80 €-
... mit Sachbeschädigung100 €-

Wird Ihnen ein Verkehrsverstoß vorgeworfen?

Die Sanktionen des Bußgeldkataloges haben sich zwar erhöht, die Fehler der Bußgeldverfahren werden jedoch nicht weniger werden. Immer noch kommt es häufig zu falschen Messergebnissen oder nicht ausreichend belegten Vorwürfen. Etwa ein Drittel der Bußgeldverfahren ist fehlerhaft. Durch die neuen und höheren Sanktionen lohnt es sich nun umso mehr, den Bußgeldbescheid prüfen zu lassen. Neben den Vorwürfen von Geschwindigkeits-, Abstands-, Wechsellicht-, Mobiltelefon-, Überhol- und Vorfahrtsverstößen prüfen die Partneranwälte von Geblitzt.de ab jetzt auch Park- sowie Halteverstöße ab einem Bußgeld von 60 Euro.

Um nicht ungerechtfertigt zur Kasse gebeten zu werden, können Betroffene jetzt auch Vorwürfe in Sachen Park- und Halteverstoß ab 60 Euro von den Partneranwälten von Geblitzt.de prüfen lassen.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

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