Ab 2026: Das ändert sich für Autofahrer in Deutschland

08.12.2025 - 5 min Lesezeit
das Wichtigste zuerst
  • Führerschein-Umtausch: Der Führerschein-Umtausch für Kartenführerscheine mit Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 endet am 19. Januar 2026. Wer die Frist verpasst, riskiert ein Verwarnungsgeld.
  • Digitaler Führerschein: Der digitale Führerschein soll bereits Ende 2026 in Deutschland kommen und dient als Ergänzung zum Mitführen der physischen Karte.
  • Fahrausbildung: Das Bundesverkehrsministerium plant bis Mitte 2026 einige rechtliche Anpassungen, um den Führerschein bezahlbarer zu machen.
  • Next Generation eCall: Ab 1. Januar 2026 müssen neu entwickelte Pkw und leichte Transporter (bis 3,5t) mit dem NG eCall (nutzt 4G/5G) ausgestattet sein.
  • Neue Pflicht-Assistenzsysteme: Ab 7. Juli 2026 sind weitere Systeme (wie ein erweitertes Notbremssystem für Fußgänger und Radfahrer sowie ein Warnsystem gegen Konzentrationsverlust) für neu zugelassene Kfz verbindlich.
  • Stufenweise Euro-7-Einführung: Ab Januar 2026 gilt für Neuzulassungen zunächst die Übergangsnorm Euro 6e. Die schärfere Euro-7-Norm wird für neue Pkw-Typen ab dem 29. November 2026 und für alle Neuzulassungen ab Ende 2027 wirksam.
  • CO₂-Preise: Der CO₂-Preis wird ab 2026 über die Versteigerung von Emissions-Zertifikaten gebildet. Dies kann die CO₂-Abgabe auf Benzin und Diesel um ca. 3 Cent pro Liter ansteigen lassen.
Ab 2026: Das ändert sich für Autofahrer in Deutschland

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Führerschein-Umtausch: Stichtag 19. Januar 2026

Achtung, ein wichtiger Stichtag für Führerscheinbesitzer rückt näher: Alle Inhaber eines Kartenführerscheins, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, müssen ihr Dokument bis zum 19. Januar 2026 umtauschen. Dabei geht es ausschließlich um das physische Dokument, die eigentliche Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt.

Wer die Frist verstreichen lässt, muss bei Kontrollen mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Ausnahme: Wer vor 1953 geboren ist, muss den Führerschein unabhängig von Dokumenttyp und Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Digitaler Führerschein

Deutschland plant die Einführung des digitalen Führerscheins bereits für Ende 2026 und liegt damit deutlich vor der EU-Frist 2030. Die Dokumente sind künftig mobil über das Smartphone abrufbar, sodass das Mitführen des physischen Kartenführerscheins und des Papierfahrzeugscheins optional wird. Es gilt jedoch zu beachten: Der digitale Nachweis ist ergänzend, ersetzt den Kartenführerschein aber nicht.

Bezahlbarer Führerschein

Das Bundesverkehrsministerium will den Führerschein bezahlbarer machen. Hierzu setzt man auf Digitalisierung und Bürokratieabbau. So soll die Theorieausbildung in Fahrschulen künftig per App oder Onlinekurs erfolgen dürfen. Zur Kostensenkung sind außerdem die Reduzierung des Fragenkatalogs und der Prüfungsdauer sowie die Nutzung von Fahrsimulatoren geplant. Die dafür notwendigen rechtlichen Änderungen sollen bis Mitte 2026 erarbeitet werden.

Next Generation eCall: neue Typgenehmigungen nur noch mit NG eCall

Der Notruf im Auto bekommt ein Pflicht-Update: Ab dem 1. Januar 2026 muss der Next-Generation-eCall (NG eCall) in alle neu entwickelten Pkw und leichten Transporter bis 3,5 Tonnen integriert werden. Die aktualisierte Variante nutzt die schnellen 4G/LTE- und 5G-Netze. Ab Januar 2027 dürfen dann keine Neuwagen mehr ohne NG eCall zugelassen werden.

Neue Pflicht-Assistenzsysteme

Ab dem 7. Juli 2026 wird die Erstzulassung neuer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge an die Ausstattung mit zusätzlichen, verbindlich vorgeschriebenen Assistenzsystemen geknüpft. Dazu gehört das erweiterte Notbremsassistenzsystem zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern (advanced emergency braking system). Ebenfalls neu ist ein Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrzeugführers (advanced driver distraction warning), das den Fahrer dabei unterstützt, sich auf den Verkehr zu konzentrieren, und ihn bei Ablenkung warnt.

Die Vorschriften umfassen zudem einen erweiterten Kopfaufschlagschutzbereich im Fahrzeugdesign (enlarged head impact zone). Dieser soll Fußgänger bei Unfällen besser schützen, indem Fahrzeuge entsprechend konstruiert werden. Außerdem werden die Vorgaben für den Notfall-Spurhalteassistenten nun auch auf Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung ausgedehnt. Für andere Fahrzeugtypen ist dieses System bereits seit Juli 2024 für die Erstzulassung verpflichtend.

Euro 7: Übergang und Stichtage

Ab Januar 2026 gilt für neu zugelassene Pkw die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e, die als Übergangsnorm zu Euro 7 vorgesehen ist. Die schärfere Euro-7-Norm wird dann für neu entwickelte Pkw ab dem 29. November 2026 verbindlich und für alle Neuzulassungen ab Ende 2027.

Sie schreibt unter anderem eine präzisere Erfassung ultrafeiner Partikel vor und nimmt erstmals den Abrieb von Reifen (Grenzwerte ab 2030) sowie von Bremsen in den Fokus. Darüber hinaus werden Anforderungen an die Haltbarkeit der Antriebsbatterien von Elektroautos und Plug-in-Hybriden festgelegt.

CO₂- und Spritpreise im Aufwind

Der CO₂-Preis auf Benzin und Diesel steigt 2026, da er künftig durch die Versteigerung von Emissions-Zertifikaten festgelegt wird. Bis 2028 gilt zunächst ein Preisband von 55 bis 65 Euro je Tonne, danach erfolgt die Preisfindung am freien Markt.

Die daraus resultierende CO₂-Abgabe kann 2026 um maximal knapp 3 Cent pro Liter Benzin und über 3 Cent pro Liter Diesel steigen. Die gesamten Spritkosten beim Tanken bleiben jedoch von Faktoren wie dem Ölpreis abhängig.

Stand & Quellen

ADAC-Überblick 2026

Bundesregierung: Führerschein-Umtausch, Fristen

EU: NG eCall ab 2026, Delegierte Verordnung (EU) 2024/1180

EU: Euro 7, Verordnung (EU) 2024/1257, Anwendungstermine

EUR-Lex Zusammenfassung Euro 7, Termine

DEHSt: nEHS 2026 Auktion im Preiskorridor

BALM: Drittes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften, E-Lkw ab 2026

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