das Wichtigste zuerst
• Verwechslungsgefahr: Ein auf der A3 geblitzter Ford Fiesta wurde im Bußgeldverfahren fälschlicherweise als Lkw eingestuft.
• Fehleinstufung: Durch die falsche Klassifizierung wurden die strengen Lkw-Grenzwerte angewandt, wodurch aus einer geringen Überschreitung von 7 km/h eine vermeintliche Raserei von 47 km/h wurde.
• Lkw-Bußgeld: Aufgrund der fehlerhaften Einstufung als Lkw fordert die Behörde 960 Euro Bußgeld inklusive Fahrverbot, obwohl bei korrekter Pkw-Klassifizierung lediglich 20 Euro Verwarnungsgeld fällig wären.
• Rechtliche Gegenwehr: Der betroffene Fahrer reicht den Fall bei Geblitzt.de ein, um gegen den Bescheid vorzugehen. Trotz der klaren Beweislage muss nun das Amtsgericht über den offensichtlichen Fehler entscheiden.
• Einspruchsfrist: Betroffene sollten Bußgeldbescheide innerhalb der zweiwöchigen Frist prüfen, um bei Fehlern rechtzeitig reagieren zu können.
Kleinwagenfahrer auf der A3 geblitzt
Ein Fehler im Bußgeldverfahren hat dazu geführt, dass ein Ford Fiesta auf der A3 als tonnenschwerer Lkw eingestuft wurde. Das Fahrzeug wurde bei Windhagen mit 7 km/h zu viel geblitzt – ein Vorfall, der normalerweise kaum Folgen hätte. Da das System den Kleinwagen jedoch fälschlicherweise als Lkw einstufte, erhielt der Fahrer wenig später einen Bescheid über insgesamt 960 Euro sowie ein Fahrverbot.
Der Blitzer oder die Bußgeldstelle hatte dem Fiesta offenbar die deutlich strengeren Grenzwerte für den Güterkraftverkehr zugrunde gelegt. Erst mit dem Einspruch des Fahrers wurde diese fehlerhafte Fahrzeugklassifizierung beanstandet, über die nun das Amtsgericht entscheiden muss.
Falsche Einstufung führt zu überhöhtem Bußgeld, Fahrverbot und Punkten
Die Einstufung als Lkw im Bußgeldbescheid verwandelte eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung in einen schweren Verstoß mit teuren Folgen. Da für schwere Fahrzeuge ein Limit von 80 km/h gilt, wurde die Differenz zu den gemessenen 131 km/h als vorsätzliche Raserei gewertet.
Der Geblitzt.de-Partneranwalt Tom Louven betont, dass eine rechnerische Überschreitung von 47 km/h (nach Abzug der Toleranz) unweigerlich zu einem Fahrverbot und Punkten führt.
960 statt 20 Euro: Die Folgen des Behördenfehlers
Der Vorwurf widerspricht jedoch der Sachlage. Da auf dem betreffenden Autobahnabschnitt ein Tempolimit von 120 km/h gilt, betrug die tatsächliche Geschwindigkeitsüberschreitung nach Abzug der Toleranz lediglich 7 km/h. Lkw dürfen in der Regel ohnehin nur 80 km/h auf der Autobahn fahren. Statt eines Fahrverbots und Punkten stünde rechtlich eigentlich nur ein Verwarnungsgeld von 20 Euro im Raum. Der Fahrer wehrte sich gemeinsam mit Rechtsanwalt Tom Louven gegen den Bescheid.
Louven rät dazu, die zweiwöchige Frist beim Einspruch unbedingt einzuhalten: „Da in Bußgeldbescheiden regelmäßig Fehler passieren, sollten Betroffene diese immer sorgfältig auf Plausibilität prüfen und im Zweifel einen Anwalt hinzuziehen. Wichtig ist, für den Einspruch die Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids einzuhalten.”
Trotz der eindeutigen Sachlage gab die Bußgeldstelle das Verfahren nach einer „Zwischenprüfung” an die Staatsanwaltschaft ab, sodass der Fall nun vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt wird.
Deshalb ist der Einspruch so wichtig
Der vorliegende Fall zeigt deutlich, wie wichtig ein Einspruch gegen offensichtliche, behördliche Fehlentscheidungen ist. Ohne rechtliche Gegenwehr hätte die falsche Klassifizierung des Ford Fiesta als Lkw zu unrechtmäßigen Punkten und einem Fahrverbot geführt. Erst durch den Einspruch wird sichergestellt, dass technische Messfehler nicht ungeprüft zu drakonischen Konsequenzen für Autofahrer führen.
Quellen
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