Kurz und bündig:
Warum ist Kennzeichendiebstahl ein unterschätztes Problem?
Was soll ich tun, wenn mein Kennzeichen gestohlen wurde?
Wie kann ich mein Kennzeichen vor Diebstahl schützen?
Was zu tun ist, wenn das Nummernschild entwendet wurde
Auch Kraftfahrzeuge können Opfer von Identitätsdiebstahl werden. Ist das Kennzeichen erst einmal verschwunden, ist rasches Handeln gefragt. Denn in Deutschland ist das Führen eines Autos ohne gültige Nummernschilder auf öffentlichen Straßen untersagt. Warum der Verlust unverzüglich gemeldet werden sollte? Wie hoch die Bußgelder ausfallen und wie man Kennzeichenklau wirksam vorbeugt, können Sie hier nachlesen.

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Warum Kennzeichendiebstahl nicht in der Kriminalstatistik auftaucht
Bei dem Diebstahl von Autokennzeichen handelt es sich um ein Delikt, das nicht gesondert in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ausgeführt wird. Kennzeichendiebstähle fallen in der PKS unter die Kategorie „Diebstahl mit erschwerenden Umständen“, insbesondere unter den Straftatbestand des besonders schweren Diebstahls gemäß § 243 Strafgesetzbuch.
Daher ist es nicht ganz so einfach, an verlässliche Fallzahlen zu kommen. Eine etwas ältere Erhebung des Versicherers ARAG lässt aber vermuten, dass es sich um ein unterschätztes Phänomen handelt. Pro Jahr werden demnach rund 160.000 Nummernschilder geklaut, was 400 Fällen am Tag entspricht.
Dass die Diebstähle nicht weniger geworden sind, lassen auch Meldungen aus den Bundesländern erahnen. Demnach wurden 2023 in Sachsen-Anhalt etwa 400 Nummernschilder entwendet. Auch in Bezug auf Berlin hieß es zu Anfang des Jahrzehnts seien mehr als 6.000 Kennzeichen in einem Jahr gestohlen worden. Vor zwei Monaten wurde zudem aus Köln gemeldet, dass der Diebstahl von Kennzeichen im Rheinland letztes Jahr bei 2.400 registrierten Fällen angelangt war.
Nummernschild gestohlen? So handeln Sie richtig
Es empfiehlt es sich, vor jeder Fahrt einen kurzen Kontrollgang um das Fahrzeug zu machen. So lassen sich nicht nur Reifenschäden oder andere offensichtliche Mängel erkennen, sondern auch fehlende Schilder.
Der Verlust sollte zudem umgehend gemeldet werden. Zunächst ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Dafür wird ein gültiger Ausweis sowie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs benötigt.
Das Melden des Verlusts ist besonders wichtig, da gestohlene Kfz-Kennzeichen häufig für weitere Straftaten missbraucht werden. Kriminelle nutzen sie, um ihre Identität zu verschleiern, etwa um Tankbetrug zu begehen oder Mautgebühren zu umgehen. Auch die Anbringung an gestohlenen Fahrzeugen ist eine Möglichkeit. Zudem verwenden sie die Kennzeichen, um Blitzern zu entgehen oder sie in Fluchtfahrzeugen einzusetzen.
Genauso wichtig ist es, die Kfz-Versicherung zu informieren. Schließlich müssen neue Kennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden. Hierfür ist zwingend die Bestätigung der polizeilichen Anzeige vorzulegen.
Kosten und Strafen
Für die Ausstellung der neuen Kennzeichen stellen die Ämter in der Regel Gebühren von bis zu 60 Euro in Rechnung. Zusätzlich fallen etwa 30 Euro für die Anfertigung der Nummernschilder an. In manchen Fällen ist eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib der alten Kennzeichen erforderlich, die mit weiteren rund 30 Euro zu Buche schlagen kann.
Insgesamt kann der Verlust somit Kosten von bis zu 180 Euro verursachen, wenn man das Bußgeld fürs Fahren ohne Nummernschild einkalkuliert. Denn fährt man ohne Schild an Front oder Heck, drohen in der Regel 60 Euro Strafe. Für die Ordnungshüter spielt es dabei keine Rolle, ob man das Kennzeichen verloren hat oder es gestohlen wurde.
Der Kennzeichen-Sicherheitscheck
Damit es gar nicht erst zum Identitätsverlust des eigenen Kraftfahrzeuges kommt, hier eine Checkliste mit Hinweisen zur Diebstahl-Prävention:
- Kennzeichen festschrauben: Verwenden Sie Spezialschrauben, um die Kennzeichen sicher anzubringen.
- Sichere Parkplätze wählen: Parken Sie an gut beleuchteten und überwachten Orten, insbesondere an belebten Straßen. Vermeiden Sie abgelegene Parkplätze, besonders Pendlerparkplätze sind häufig Ziel von Dieben.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quellen: yahoo.com, mdr.de, rundschau-online.de, tagesspiegel.de
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