Autobahn & Kraftfahrstraßen: Bei welchen Verstößen Bußgelder drohen

das Wichtigste zuerst
  • Zulässigkeit: Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen nur von Fahrzeugen genutzt werden, die bauartbedingt mehr als 60 km/h fahren können.
  • Verbote: Wenden, Rückwärtsfahren und Halten sind hier grundsätzlich verboten. Das gilt auch auf dem Seitenstreifen.
  • Einfahrt und Ausfahrt: Das Ein- und Ausfahren ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen zulässig.
  • Geschwindigkeit: Ist kein spezielles Tempolimit ausgeschildert, gilt für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) bis 3,5 t das Orientieren an der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
  • Sanktionen: Verstöße können zu hohen Bußgeldern, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot führen.

Was ist der Unterschied zwischen Autobahn und Kraftfahrstraße?

Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind für den Schnellverkehr bestimmt, unterscheiden sich aber in ihrer Ausgestaltung. Die Autobahn ist durch das Zeichen 330.1 gekennzeichnet, die Kraftfahrstraße durch das Zeichen 331.1. Für beide gilt § 18 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach dürfen sie nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Außerdem gelten Vorgaben für Höhe und Breite von Fahrzeug und Ladung. Auf vielen Autobahnabschnitten gibt es kein allgemeines Tempolimit, wohl aber die bekannte Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Diese ist keine starre Höchstgeschwindigkeit, sondern eine Empfehlung für Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGG, sofern die äußeren Bedingungen günstig sind.

Autobahn & Kraftfahrstraße - wichtig zu wissen

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Welche Regeln gelten auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen?

Worauf Fahrer auf Autobahnen und Schnellstraßen sonst noch achten müssen, regelt ebenfalls § 18 der StVO:

  • Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlussstellen eingefahren werden, auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen und Einmündungen.
  • Die Ausfahrt von Autobahnen ist nur erlaubt, wenn die Stelle durch die Ausfahrttafel oder das Pfeilzeichen gekennzeichnet ist. Bei Kraftfahrstraßen hingegen ist die Ausfahrt nur an Kreuzungen oder Einmündungen erlaubt.
  • Vorfahrt hat jeweils der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn.
  • Zudem gilt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit mehreren Fahrstreifen in eine Richtung das Rechtsfahrgebot. Wer grundlos den mittleren oder linken Fahrstreifen blockiert und dadurch andere behindert, muss mit einem Bußgeld rechnen.
  • Rechts darf nicht überholt werden, Ausnahmen gelten nur bei zähfließendem Verkehr oder Stau.
  • Wenden, Rückwärtsfahren und Halten – auch auf dem Seitenstreifen – ist verboten.
  • Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t zGG und Zugmaschinen dürfen den äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzen, wenn die Sichtweite durch Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt oder wenn die Fahrbahn glatt ist.
  • Fußgänger dürfen Autobahnen nicht betreten, Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen, Einmündungen oder sonstigen dafür vorgesehenen Stellen überschreiten.

Halten, Wenden und Rückwärtsfahren ist auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen laut § 18 der Straßenverkehrs-Ordnung strengstens untersagt.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?

Wer gegen die StVO verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. So führt etwa das Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen zu einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister. 75 Euro und ein Punkt werden für das unzulässige Einfahren mit Gefährdung verhängt. Gleiches gilt für das verbotene Nutzen des Seitenstreifens zum schnelleren Vorwärtskommen.

Ein gravierender Verstoß ist das Wenden, Rückwärtsfahren oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf der durchgehenden Fahrbahn. Hier sieht der Bußgeldkatalog mindestens 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat vor. Bei Behinderung anderer Fahrer oder Unfallfolge drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Ähnlich verhält es sich, wenn keine Rettungsgasse gebildet wird.

Die Beispiele zeigen, dass Verstöße auf Schnellstraßen nicht als bloße Formalien behandelt werden. Der Grund liegt im hohen Gefährdungspotenzial. Schon ein kurzes Halten oder ein falsches Wendemanöver kann auf Strecken mit hohem Tempo zu schweren Unfällen führen. Eine komplette Übersicht über die Verstöße und Sanktionen bietet die nachfolgende Tabelle:

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit Ladung mehr als 4,20 m betrug70 €1 Punkt-
An dafür nicht vorgesehener Stelle auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen eingefahren
mit Gefährdung75 €1 Punkt-
Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet75 €1 Punkt-
Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren (soweit nicht Straftat)
in einer Ein- oder Ausfahrt75 €1 Punkt-
auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen130 €1 Punkt-
auf der durchgehenden Fahrbahn200 €2 Punkte1 Monat
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen Fahrzeug geparkt70 €1 Punkt-
Mit einem Lastkraftwagen über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, einschließlich Anhänger, oder einer Zugmaschine den äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte oder Glatteis oder, obwohl die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, benutzt80 €1 Punkt-
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt75 €1 Punkt-

Andere Länder, andere Sitten

Vorsicht ist auch bei Auslandsfahrten angesagt: Viele europäische Staaten haben deutlich strengere Vorschriften für Autobahnen als Deutschland. Insbesondere Abweichungen bei Tempolimits und Mautsystemen können bei Nichtbeachtung kostspielige Konsequenzen haben. Auch herrscht – im Gegensatz zu der hierzulande für die meisten Fahrer geltenden 0,5-Promille-Grenze – in Ländern wie Tschechien, Ungarn oder Rumänien ein striktes Alkoholverbot am Steuer.

Stand: 09.03.2026

Quellen:

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