Beim Überfahren einer roten Ampel drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Entscheidend sind die Dauer der Rotlichtphase und ob eine Gefährdung oder Sachbeschädigung vorliegt.
das Wichtigste zuerst
- Einfacher Verstoß: Ein einfacher Rotlichtverstoß wird mit 90 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft.
- Qualifizierter Verstoß: Bei mehr als einer Sekunde Rot drohen 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
- Verschärfte Sanktionen: Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöht sich das Strafmaß.
- Fahrzeugtyp: Für Fahrrad- und E-Scooter-Fahrer gibt es einen gesonderten Bußgeldkatalog.
- Bußgeldvorwürfe prüfen: Entscheidend sind unter anderem die tatsächliche Dauer der Gelb- und Rotphase, die Fahrzeugposition und die Korrektheit der Messung.
Was gilt an roten Ampeln?
Eine rote Ampel bedeutet Halt vor der Kreuzung. Maßgeblich ist § 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wer einfach weiterfährt, begeht einen Rotlichtverstoß. Für das Strafmaß sind die Dauer der Rotphase, die Position des Fahrzeugs, eine mögliche Gefährdung und die Frage, ob ein Schaden entstanden ist, entscheidend.
Kurz und Knapp
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Thema des Videos: Was kostet es, bei Rot über die Ampel zu fahren? - Geblitzt.de klärt auf
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Was gilt an roten Ampeln?
Eine rote Ampel bedeutet Halt vor der Kreuzung. Maßgeblich ist § 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wer einfach weiterfährt, begeht einen Rotlichtverstoß. Für das Strafmaß sind die Dauer der Rotphase, die Position des Fahrzeugs, eine mögliche Gefährdung und die Frage, ob ein Schaden entstanden ist, entscheidend.

Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren noch nicht länger als eine Sekunde auf Rot stand. Der Regelsatz beträgt für Pkw-, Lkw- und Motorradfahrer 90 Euro und einen Punkt in Flensburg. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Rotphase bereits länger als eine Sekunde andauerte. Dann drohen 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Bußgeldkatalog Rotlichtverstoß
| Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Rotlichtverstoß (ohne Rechtsabbiegen mit Grünpfeil) | 90 € | 1 Punkt | - |
| … mit Gefährdung | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| … mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| … bei schon länger als einer Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| … mit Gefährdung | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| … mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 Punkte | 1 Monat |
Haltlinie und Kreuzungsbereich
Wer die Haltelinie überfährt, aber noch vor dem geschützten Kreuzungsbereich anhält, begeht „lediglich“ einen Haltelinienverstoß, der mit 10 Euro geahndet wird. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung wird es mit 70 beziehungsweise 85 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister deutlich teurer. Wenn man die Haltelinie versehentlich überfährt, sollte nach Möglichkeit vorsichtig zurückgesetzt werden, sofern dadurch niemand gefährdet wird.
Noch gelb oder schon rot?
Gelb bedeutet, dass vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen zu warten ist. Wer noch sicher bremsen kann, muss grundsätzlich anhalten. Andernfalls wird ein geringfügiges Verwarnungsgeld in Höhe von 10 bis 15 Euro fällig. Wer dagegen bei Gelb nicht mehr gefahrlos vor der Ampel zum Stehen kommen kann, darf weiterfahren.
In einem Bußgeldverfahren ist es daher wichtig, wie schnell gefahren wurde, wie lang die Gelbphase war und ob ein normales Bremsen möglich gewesen wäre. Gerade bei knappen Fällen kann die Abgrenzung zwischen Gelblichtverstoß, einfachem Rotlichtverstoß und qualifiziertem Rotlichtverstoß entscheidend sein.
Sonderfall Grünpfeil
Beim Grünpfeil kommt es darauf an, welche Art von Pfeil gemeint ist. Ein grüner Leuchtpfeil in der Ampel gibt die angezeigte Richtung frei. Hier kann ohne Anhalten abgebogen werden. Erlischt der Leuchtpfeil, gelten wieder die normalen Ampelsignale.
Ein grüner Blechpfeil neben der roten Ampel (Zeichen 720) erlaubt das Rechtsabbiegen dagegen nur nach vorherigem Anhalten. Wer dort einfach weiterrollt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einen Punkt. Auch nach dem Anhalten darf nur abgebogen werden, wenn der querende Verkehr das zulässt. Wer Fußgänger oder Radfahrer behindert oder gefährdet, muss mit 100 beziehungsweise 150 Euro sowie mit einem Punkt in Flensburg rechnen.
Rotlichtverstoß von Radfahrern und E-Scootern
Rote Ampeln sind nicht nur für Motorrad- und Autofahrer tabu. Auch auf dem Fahrrad und E-Scooter sind die Lichtzeichen einer Ampelanlage zu beachten. Entscheidend bleibt, ob die Ampel bereits länger rot war, ob andere gefährdet wurden und ob es zu einem Unfall kam. Je nach Verkehrsführung können eigene Radverkehrsampeln maßgeblich sein, die in der Regel dann auch für E-Scooter gelten.
| Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Als Radfahrer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt. | 60 € | 1 Punkt | - |
| … mit Gefährdung | 100 € | 1 Punkt | - |
| … mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 Punkt | - |
| .. bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen | 100 € | 1 Punkt | - |
| … mit Gefährdung | 160 € | 1 Punkt | - |
| … mit Sachbeschädigung | 180 € | 1 Punkt | - |
Bei Rot in der Probezeit
Ein Rotlichtverstoß kann für Fahranfänger besonders unangenehm werden. Neben Bußgeld, Punkten und einem möglichen Fahrverbot führt sowohl ein einfaches als auch ein qualifiziertes Ampelvergehen zur Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und zur verpflichtenden Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar (ASF).
Rettungsfahrzeuge und besondere Verkehrslagen
Auch wenn Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind, dürfen andere Verkehrsteilnehmer rote Ampeln nicht beliebig missachten. Wer Platz macht, muss vorsichtig handeln und darf andere nicht gefährden. Ein vorsichtiges Ausweichen kann in einer Notsituation anders bewertet werden als ein normales Weiterfahren über Rot.
Auch zu beachten ist eine besondere Verkehrsregelung vor Ort. Die dort getätigten Anweisungen von Polizeibeamten haben oberste Priorität und setzen alle anderen Verkehrsregeln außer Kraft.
Wann kann sich ein Einspruch lohnen?
Ein Einspruch ist sinnvoll, wenn der vermeintliche Rotlichtverstoß nicht eindeutig belegt ist oder die Messung Zweifel aufwirft. Relevant sind dabei die Position des Fahrzeugs, die Auswertung der Messfotos, die Eichung des Geräts, die Ampelschaltung und mögliche formelle Fehler im Bußgeldbescheid.
Auch Sonderfälle wie das sogenannte Augenblickversagen können zur Entkräftung der Bußgeldvorwürfe führen. Ein klassisches Beispiel dafür ist der sogenannte Mitzieheffekt. Dieser tritt ein, wenn ein Auto über Rot fährt, weil der Fahrer den Verkehrsteilnehmern folgt, deren Ampel noch auf Grün gestellt ist.
Stand: 15.05.2026
Quellen:

