Werden Geschwindigkeitsüberschreitungen gespeichert?

Fragen & Antworten zum Thema: Fahreignungsregister

Werden Tempoverstöße gespeichert?

Verkehrsverstöße, die einen oder mehrere Punkte zur Folge haben, werden beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg gespeichert.

Kann wegen Punkten in Flensburg die Fahrerlaubnis entzogen werden?

Nach vier bis fünf Punkten erhält der Fahrer eine Ermahnung, nach sechs bis sieben eine Verwarnung. Ab dem achten Punkt wird der Führerschein einkassiert. Dieser kann frühestens nach sechs Monaten durch die Teilnahme an einer MPU zurückerlangt werden.

Verjähren Einträge im Fahreignungsregister?

Punkte in Flensburg verjähren abhängig von der Schwere des zugrundeliegenden Vergehens im Straßenverkehr. Ein verhängter Punkt verfällt nach 2,5 Jahren, zwei Punkte nach fünf Jahren und drei Punkte nach zehn Jahren.

Ist ein aktiver Abbau von Punkten möglich?

Wer weniger als fünf Punkte auf dem Konto hat, kann einmal in fünf Jahren an einem kostenpflichtigen Fahreignungsseminar teilnehmen, um einen Punkt zu tilgen.

Speicherung der Verstöße im Fahreignungsregister

Wer im Straßenverkehr geblitzt wird, darf sich über einen Bußgeldbescheid nicht wundern. Die Folgen können je nach Schwere des Verstoßes ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot sein. Besagte Punkte werden für einen bestimmten Zeitraum in der sogenannten Verkehrssünderdatei des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gespeichert. Wie lange die Speicherung anhält, wie man Punkte tilgen kann und welche Folgen Einträge im Fahreignungsregister mit sich bringen, erfahren Sie hier.

Werden Geschwindigkeitsüberschreitungen gespeichert?

Faiz Zaki / shutterstock.com

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Wann werden Punkte in Flensburg fällig?

Die Liste der Verkehrsverstöße, die einen oder mehrere Punkte zur Folge haben, ist lang. Geschwindigkeitsvergehen, Handy- und Abstandsverstöße sowie das Fahren über eine rote Ampel sind nur einige davon. Insbesondere jedoch zu schnelles Fahren gehört zu den Spitzenreitern der im Straßenverkehr begangenen Ordnungswidrigkeiten.

Abhängig davon, ob man innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt worden ist und um wie viel km/h der Fahrer über dem Tempolimit war, werden ein oder zwei Punkte verhängt. So erhält der Verursacher grundsätzlich ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h einen Eintrag ins Fahreignungsregister. Zwei Punkte werden fällig, wenn man innerorts über 30 km/h beziehungsweise außerorts über 40 km/h zu schnell gewesen ist.

Diese Kategorien beziehen sich auf Pkw- und Motorradfahrer, für Lkw-Fahrer gilt eine strengere Punktereglung. Unabhängig davon gibt es drei Punkte erst dann, wenn eine Verkehrsstraftat wie Unfallflucht oder das Fahren unter Drogeneinfluss begangen wurde.

Punkte mit fatalen Folgen

Fleißige Punktesammler erhalten nach vier bis fünf Punkten eine Ermahnung, nach sechs bis sieben Einträgen eine Verwarnung. Bei acht oder mehr Punkten ist das Maß voll und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Damit erhält der Fahrer den Status, ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen zu sein. Erst nach Ablauf von sechs Monaten kann man mit einer erfolgreich absolvierten MPU beweisen, dass man wieder befähigt ist, ein Auto zu fahren.

Verjährung schützt vor Strafe nicht

Punkte in Flensburg verjähren. Die jeweiligen Tilgungsfristen hängen jedoch von der Schwere des Verstoßes ab. So verfällt ein einzelner Punkt für eine Ordnungswidrigkeit nach 2,5 Jahren, während zwei Einträge nach fünf Jahren und drei Punkte für Straftaten mit Führerscheinentzug erst nach zehn Jahren getilgt werden.

Dabei sollte man auch die Überliegefrist im Blick behalten. Diese führt dazu, dass bereits verfallene Punkte weiterhin ein Jahr lang relevant bleiben. Der Gesetzgeber will vermeiden, dass ein Verkehrssünder mit einem blauen Auge davonkommt, nur weil etwaige lange Bearbeitungszeiten in einem Bußgeldverfahren verhindern, dass neue Punkte rechtzeitig zu den bereits bestehenden Einträgen addiert werden.

Ausschlaggebend ist nämlich der Zeitpunkt des Vergehens und nicht die Übermittlung des Bußgeldbescheids. Wer also zum Beispiel glaubt, durch eine Verjährung den drohenden Führerscheinentzug umgangen zu haben, kann im Zweifel durch die noch gültige Überliegefrist eines Besseren belehrt werden.

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Kann man Punkte aktiv abbauen?

Neben der Verjährung ist es auch möglich, Punkte in Flensburg abzubauen. Wer maximal fünf Einträge im Fahreignungsregister hat, kann an einem Fahreignungsseminar mit verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Inhalten teilnehmen, um einen Punkt zu löschen. Diese Form der Punktreduzierung kostet allerdings zwischen 200 und 400 Euro und kann nur einmal in fünf Jahren in Anspruch genommen werden. Zudem ist der aktive Punkteabbau ab sechs Einträgen nicht mehr möglich.

Punktestand-Abfrage in Flensburg

Es kann sicherlich nicht schaden, über die Anzahl der eigenen Punkte im Fahreignungsregister Bescheid zu wissen. Die entsprechende Auskunft kann man sich beim Kraftfahrtbundesamt kostenlos einholen. Das geht sowohl auf digitalem Weg – sofern man einen Personalausweis mit Online-Funktion besitzt – als auch analog mit der Post oder persönlich vor Ort in einer der beiden Dienststellen des KBA, die sich in Flensburg und Dresden befinden.

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