das Wichtigste zuerst
- Kurzzeitkennzeichen: Für Überführungen innerhalb Deutschlands eignet sich das Kurzzeitkennzeichen, das für ein bis fünf Tage gilt und eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), Zulassungsdokumente sowie eine gültige TÜV-Plakette erfordert.
- Ausfuhrkennzeichen: Für den Export ins Ausland ist das Ausfuhrkennzeichen vorgesehen, das bis zu zwölf Monate gültig ist und eine spezielle Haftpflichtversicherung erforderlich macht.
- Rote Händlerkennzeichen: Gewerbliche Anbieter nutzen rote Kennzeichen für Prüf- und Probefahrten mit wechselnden Fahrzeugen – zunächst als eine auf ein Jahr befristete Bewilligung mit Fahrtenbuchpflicht.
- Kostenrahmen: Das jeweilige Schilderpaar kostet in der Regel 20 bis 40 Euro, die Zulassung 25 bis 50 Euro, die Versicherung variiert deutlich je nach Kennzeichenart und Dauer. Ausfuhr- und Händlerkennzeichen sind zudem steuerpflichtig.
- Sanktionen: Fahren ohne gültiges Überführungskennzeichen wird mit Bußgeldern und Punkten sanktioniert.

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Kurzzeit-, Ausfuhr- und Händlerkennzeichen
Wer ein Fahrzeug von A nach B überführen will, benötigt je nach Zweck ein befristetes Kennzeichen. Innerhalb Deutschlands wird das Kurzzeitkennzeichen verwendet, für Fahrten in andere Länder das Ausfuhrkennzeichen. Gewerbliche Anbieter greifen für Prüf- und Probefahrten häufig auf das rote Händlerkennzeichen zurück. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Wo kann man das Überführungskennzeichen beantragen?
Die Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen müssen bei der am Hauptwohnsitz des Antragstellers oder der für den Fahrzeugstandort zuständigen Kfz-Zulassungsstelle beantragt werden. Für das Händlerkennzeichen ist die Zulassungsbehörde ausschlaggebend, in deren Zuständigkeit der Betriebssitz des Unternehmens liegt.
Überführungskennzeichen können je nach Bedarf in Form eines Kurzeit- oder Ausfuhrkennzeichens sowie als Händlerkennzeichen beantragt werden.
Das 5-Tage-Kennzeichen für die innerdeutsche Überführung
Erforderlich für die Antragstellung des Kurzzeitkennzeichens sind der Personalausweis des Antragstellers, ein eVB-Nachweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie der Nachweis einer aktuellen Hauptuntersuchung. Ohne Plakette ist nur die Fahrt zur Prüfstelle erlaubt, um den TÜV-Check nachzuholen. Das Kurzzeitkennzeichen gilt maximal fünf Tage.
Unterwegs im Ausland mit dem Ausfuhrkennzeichen
Für Fahrzeug-Exporte benötigt man das Ausfuhrkennzeichen (auch bekannt als Export- oder Zollkennzeichen), das bis zu zwölf Monate lang gültig ist. Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen sind eine spezielle Ausfuhrversicherung mit gelber Versicherungskarte und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer unerlässlich.
Gut zu wissen: In einigen europäischen Nachbarländern wird auch ein Kurzzeitkennzeichen für die Überführung akzeptiert. In der Regel ohne rechtliche Folgen kann ein Auto aus Deutschland damit auch in die Schweiz sowie nach Österreich, Italien und Dänemark überführt werden. In anderen Ländern gibt es unter Umständen Probleme am Grenzübergang. Wenn es ganz ungünstig läuft, wird die Einreise verweigert oder eine Geldbuße verhängt.
Das rote Händlerkennzeichen für die Profis
Händler und Werkstätten können das rote Kennzeichen beantragen. Dies ist nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, sondern kann für Probefahrten, Überführungen oder Werkstattfahrten mit verschiedenen Fahrzeugen genutzt werden. Das verringert die Kosten und Mühen im Vergleich zur wiederholten Zulassung jedes einzelnen Fahrzeugs. Folgende Unterlagen muss man im Zuge der Beantragung vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsdokumente
- Versicherungsbestätigung
- Kfz-Steuer-Einzugsbescheinigung
- Gewerbezentralregisterauszug
- Verkehrszentralregisterauszug
- Führungszeugnis / Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanz- und Steueramtes
Die Gültigkeitsdauer beträgt zunächst ein Jahr und ist mit dem Führen eines Fahrtenbuchs verknüpft. Bei ordnungsgemäßer Führung der Unterlagen kann das rote Kennzeichen auch unbefristet ausgestellt werden.
Mit welchen Kosten muss man rechnen?
Die finanziellen Aufwendungen setzen sich zusammen aus den Verwaltungs- und Zulassungsgebühren, den Kosten für die Versicherung sowie für das vordere und hintere Nummernschild. Für das Kurzzeitkennzeichen belaufen sich die Ausgaben auf circa 20 bis 30 Euro pro Schilderpaar, rund 13 Euro Verwaltungsgebühren und 30 bis 50 Euro für die Haftpflichtversicherung – wobei die Kosten je nach Region variieren.
Beim Export- und insbesondere beim Händlerkennzeichen wird es in der Regel teurer. Vor allem die Versicherungskosten können aufgrund der längeren Laufzeiten deutlich höher sein. Zudem fallen im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen separate Kfz-Steuern an.
Verstöße gegen die Kennzeichenpflicht
Wer ohne erforderliches Überführungskennzeichen fährt oder ein Kennzeichen über das Ablaufdatum hinaus nutzt, riskiert ein Verwarnungs- oder Bußgeld sowie Punkte in Flensburg. Das gilt auch bei zweckfremder Nutzung, etwa wenn ein Kurzzeitkennzeichen für nicht zulässige Fahrten verwendet wird. Beim roten Händlerkennzeichen kann zudem ein Verstoß gegen die Fahrtenbuchpflicht geahndet werden.
Stand: 02.12.2025

