TÜV überzogen: Diese Fristen und Bußgelder gelten

das Wichtigste zuerst
  • Pflichtuntersuchung: Die gesetzlich verankerte Hauptuntersuchung (HU) dient gemäß § 29 StVZO der Mängel-Früherkennung, um Pannen und Unfälle im Straßenverkehr zu verhindern.
  • Wahlfreiheit: Neben dem TÜV sind auch GTÜ, KÜS und DEKRA zur Durchführung der HU befugt.
  • Fahrzeugintervalle: Neue Pkw müssen zuerst nach 36 Monaten zur HU, danach alle 24 Monate; Motorräder starten direkt im Zweijahresintervall. Bei Anhängern sind die Intervalle gewichtsabhängig.
  • Kosten: Die Preise (Pkw: 70 bis 110 Euro) variieren nach Bundesland, Organisation und Fahrzeugtyp.
  • Nachprüffrist: Mängel müssen innerhalb von vier Wochen behoben werden; wird die Nachuntersuchung (ca. 20 Euro) versäumt, wird die volle HU-Gebühr erneut fällig.
  • Sanktionen: Bei Überziehung drohen gestaffelte Verwarn- beziehungsweise Bußgelder von 15 bis zu 75 Euro je nach Länge und Fahrzeugtyp.

Verkehrssicherheit durch regelmäßige Pflichtkontrollen

Rost, defekte Bremsen oder verschlissene Reifen nagen mit der Zeit an der Verkehrssicherheit eines Kraftfahrzeuges. Um solche Mängel frühzeitig aufzudecken und die Unfall- und Pannenfreiheit der Kfz auf den Straßen zu gewährleisten, sorgt der Technische Überwachungsverein (TÜV) in Deutschland mit der Hauptuntersuchung (HU) für regelmäßige Pflichtkontrollen.

Dabei wird der Wagen auf Herz und Nieren geprüft. Nur wenn alle Beanstandungen behoben sind, erhält der Fahrzeughalter eine aktuelle TÜV-Plakette.

Auto wird in der Werkstatt zum Tüv geprüft. Tüv überziehen

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Die Wahl der Prüfstelle: Alternativen zum TÜV

Verbraucher haben das Recht, die Prüforganisation für die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung frei auszuwählen. Auch wenn umgangssprachlich oft nur vom TÜV die Rede ist, existieren diverse andere, ebenso befugte Institute, falls der Termin überzogen oder abgelaufen ist.

Zu diesen zugelassenen Organisationen gehören beispielsweise die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ), die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS) und der Deutsche Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA).

Wann und wie oft müssen Pkw und Motorrad zum Check?

Die Dauer bis zur nächsten HU richtet sich nach Fahrzeugtyp und Alter. Bei einem neuen Pkw beginnt die Zählweise mit einer dreijährigen Erstlaufzeit der Plakette. Das bedeutet, dass man nach 36 Monaten erstmals zum TÜV muss, danach alle 24 Monate. Für Motorradhalter gibt es keine längere Erstfrist: Das Fahrzeug muss bereits ab dem Tag des Kaufs im Zweijahresintervall zur Kontrolle.

Was gilt für Anhänger?

Für Besitzer eines Pkw-Anhängers gelten bei der Hauptuntersuchung (HU) besondere Bestimmungen, die vom Gesamtgewicht abhängig sind. Ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg – etwa ein leichter Wohnwagen – muss wie ein Neuwagen behandelt werden.

Die erste Prüfung erfolgt nach drei Jahren, danach alle 24 Monate. Bei einem Gewicht zwischen 750 kg und 3,5 Tonnen muss die erste HU bereits nach zwei Jahren durchgeführt werden. Bei Anhängern über 3,5 Tonnen steht die Hauptuntersuchung jährlich an.

Das wird bei der HU geprüft

Je nach Fahrzeugtyp werden unter anderem die Bremsen, das Fahrgestell, der Antrieb, die Lenkung, die Lichtanlage, die Räder und Reifen, die Elektrik, die Scheiben sowie der Auspuff geprüft.

Da die Abgasuntersuchung (AU) seit dem 1. Januar 2010 Teil der Hauptuntersuchung ist, wird sie nicht mehr separat durch eine Prüfplakette bestätigt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die AU vorab einzeln durchführen zu lassen. In diesem Fall darf der Zeitpunkt maximal zwei Monate vor dem eigentlichen HU-Termin liegen.

So teuer ist die Hauptuntersuchung

Die Kosten für eine Hauptuntersuchung variieren stark und liegen in der Regel zwischen etwa 70 Euro (ohne AU) und 110 Euro (mit AU). Verantwortlich für die Preisunterschiede sind primär drei Faktoren: Die Gebühren sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich festgesetzt, es bestehen Preisunterschiede zwischen den einzelnen Prüforganisationen und die Art des Fahrzeugs spielt eine entscheidende Rolle.

So liegen die kombinierten Kosten für die HU/AU eines schweren Kraftfahrzeugs mit bis zu 160 Euro deutlich höher als die eines normalen Pkw oder Motorrads.

Fristen und Kosten der Nachuntersuchung

Bei festgestellten Mängeln hat der Fahrzeugbesitzer vier Wochen Zeit, die beanstandeten Punkte zu beheben und das Fahrzeug zur Nachprüfung vorzustellen. Diese Nachuntersuchung kostet etwa 20 Euro und führt bei erfolgreichem Abschluss zur Vergabe der Plakette. Wird festgestellt, dass die Mängel nicht ausreichend behoben wurden, ist innerhalb der Vier-Wochen-Frist eine zweite Nachuntersuchung möglich.

Der Kunde hat dabei stets die freie Wahl des Anbieters. Wird die erste Nachuntersuchung jedoch versäumt und man sucht den Prüfer erst nach einem Monat erneut auf, muss der volle Betrag für eine komplette Hauptuntersuchung entrichtet werden.

Wann der TÜV überzogen ist

Die große Ziffer im Inneren der Plakette gibt das Jahr an, in dem die nächste Prüfung fällig ist. Der genaue Monat wird durch die Ziffern am Rand der Plakette dargestellt. Hierbei gilt die Zahl, die auf der 12-Uhr-Position steht, als der Fälligkeitsmonat. Zudem wechselt die Farbe der Plakette jedes Jahr, um eine Kontrolle quasi im Vorbeigehen zu ermöglichen (2025: Orange, 2026: Blau, 2027: Gelb, 2028: Braun, 2029: Rosa, 2030: Grün).

Diese Strafen drohen bei Fristüberschreitung

Wird der auf der Plakette angezeigte Fälligkeitsmonat überzogen, liegt eine direkte Pflichtverletzung gegen § 29 StVZO vor. Das Fahrzeug befindet sich damit in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand. Die Fristüberschreitung wird in der Regel entweder durch eine Verkehrskontrolle oder spätestens bei der fälligen Nachprüfung des Fahrzeugs festgestellt.

Je nach Dauer der Überziehung fallen unterschiedliche Strafen an: Bei mehr als zwei Monaten Überfälligkeit wird ein Verwarnungsgeld von 15 Euro fällig, bei vier Monaten sind es 25 Euro. Wer die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt. Bei Nutzfahrzeugen droht bei Versäumnis der unter bestimmten Voraussetzungen notwendigen Sicherheitsprüfung zudem ein Bußgeld von bis zu 75 Euro und ein Punkt.

Stand & Quellen

Stand 11.12.2025

29 StVZO – Gesetze im Internet

Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage – Gesetze im Internet

ADAC: TÜV überziehen. Kosten, Punkte, Fristen

TÜV Rheinland: HU überzogen. Folgen bei Pkw und SP-Pflicht

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