Neue Wege bei der Ahndung von Mobiltelefon-Verstößen
Wer als Autofahrer ohne Freisprechanlage mit dem Handy telefoniert, muss mit harten Sanktionen rechnen. Bislang wurden solche Verstöße eher als Nebenprodukt einer Geschwindigkeitsmessung geahndet. Inzwischen jedoch gibt es sogenannte Monocam-Blitzer, die auslösen, wenn beim Fahrer das Handy in der Hand erkennbar ist. Wie das Monocam-System funktioniert und wo es bereits im Einsatz ist, erfahren Sie hier.

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Handyverbot laut StVO
Die Nutzung von Handys am Steuer ist laut § 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) untersagt. Das gilt auch für Smartphones, Smartwatches, Tablets und andere elektronische Geräte, durch deren Verwendung der Fahrer Gefahr läuft, vom Verkehrsgeschehen abgelenkt zu werden.
So funktioniert die Monocam
Wie funktioniert der Handyblitzer?
Mit einer Monocam fotografiert die Polizei Verkehrsteilnehmer, um Handyverstöße zu ahnden. Dabei kommt künstliche Intelligenz zum Einsatz, die Verdachtsfälle identifiziert und speichert.
Um Handyverstößen auf die Schliche zu kommen, wird die Monocam wie bei der Ahndung von Abstandsverstößen auf Brücken installiert. Von dort nimmt die hochauflösende Kamera vorbeifahrende Pkw und Lkw in der Frontansicht auf. Die Aufnahmen werden anhand einer KI-gestützten Software analysiert und gespeichert, sofern die Handhaltung des Fahrers einen Handyverstoß vermuten lässt.
Anschließend werden die Fotos von geschulten Polizeibeamten begutachtet. Liegt ein Handyvergehen vor, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Hält der Fahrer kein Handy in der Hand, sondern eine Trinkflasche oder Ähnliches, wird die nicht ermittlungswürdige Aufnahme gelöscht. Sind sich die Beamten nicht sicher, sollen Mimik, Gestik und Sprechbewegungen des Fahrers darüber Aufschluss geben, ob eine Nutzung des Mobiltelefons vorgelegen hat.
Wo ist der Handy-Blitzer bereits aktiv?
Ist die Monocam in Deutschland schon im Einsatz?
Ja, zumindest in Rheinland-Pfalz werden nach einer erfolgreichen Testphase seit 2025 Mobilfunkverstöße mit der Monocam erfasst.
Nach einer mehrmonatigen Testphase im Jahr 2022 sind Monocam-Handyblitzer in Rheinland-Pfalz seit März 2025 regulär im Einsatz. Kein günstiges Vergnügen, denn die Anschaffungskosten einer Kamera belaufen sich auf rund 30.000 Euro. Ob sich auch andere Bundesländer anschließen werden, ist derzeit noch unklar. Zumindest in Brandenburg denkt man nach einem erfolgreichen Probelauf über die Einführung der handyaffinen Überwachungskameras nach.
Datenschutzrechtliche Bedenken
Warum ist der Monocam-Einsatz rechtlich umstritten?
Kritiker bemängeln das verdachtsunabhängige Fotografieren der Verkehrsteilnehmer, das sich auch aus juristischer Sicht noch in einer Grauzone befindet.
Unumstritten ist die in den Niederlanden entwickelte und dort seit 2025 im Straßenverkehr eingesetzte Technik allerdings nicht. Interessenvertretungen wie der ADAC äußern Kritik am verdachtsunabhängigen Aufzeichnen der Autofahrer. In Rheinland-Pfalz hat man darauf reagiert. Hier wurde die gesetzliche Grundlage durch eine Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) geschaffen.
Wahr ist aber auch, dass sich einige der mehr als 1.200 beim Pilotversuch in Trier geblitzten Autofahrer mit einem Einspruch gegen die Bußgeldvorwürfe zur Wehr gesetzt hatten. Doch trotz Datenschutzbedenken, so das Amtsgericht (AG) Trier, müsse das Interesse der Allgemeinheit an der Verkehrssicherheit der informationellen Selbstbestimmung vorangestellt werden. Fest steht aber auch, dass es für den bundesweiten Einsatz für die automatisierte Feststellung von Verstößen mit dem Mobiltelefon weiterhin an einer rechtlichen Grundlage fehlt.
Handyverstöße im Bußgeldkatalog
Was kostet ein Handyverstoß?
Das Hantieren mit dem Mobiltelefon am Steuer kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft werden.
Welche Strafen bei Zuwiderhandlung drohen, zeigt ein Blick in den Bußgeldkatalog. So werden Handyverstöße mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktioniert. Geht das Vergehen mit Gefährdung einher, werden 150 Euro sowie zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot fällig. Gleiches gilt bei Sachbeschädigung, wobei sich das Bußgeld hier sogar auf 200 Euro erhöht.
Für Fahranfänger in der Probezeit können die Folgen noch gravierender sein. Ein Handyvergehen gilt als sogenannter A-Verstoß. Daher kommt es neben den ohnehin schon verhängten Sanktionen zu einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre. Außerdem steht für den Führerschein-Novizen ein kostenpflichtiges Aufbauseminar an. Wer abermals mit dem Handy am Ohr erwischt wird, wird verwarnt und erhält die Empfehlung, sich einer verkehrspsychologischen Beratung zu unterziehen. Beim dritten Mal droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Übrigens: Da in den Niederlanden fast jeder dritte Verkehrsunfall auf ein Handyvergehen zurückzuführen ist, müssen unsere benachbarten Autofahrer noch tiefer in die Tasche greifen. Hier kostet das Hantieren mit dem Handy am Steuer nach einer Bußgelderhöhung durch den Gesetzgeber inzwischen satte 430 Euro.