Telefonieren beim Fahrradfahren: Was ist verboten und welche Strafen drohen?

Regeln für die Handynutzung auf dem Fahrrad und welche Sanktionen bei Verstößen greifen.

das Wichtigste zuerst
  • Finger weg vom Handy:Das Aufnehmen oder Halten des Mobiltelefons während der Fahrt ist laut § 23 StVO grundsätzlich verboten. Das gilt auch für das Schreiben von Nachrichten und Fotografieren.
  • Telefonieren erlaubt:Wer auf dem Fahrrad über eine Freisprecheinrichtung telefoniert, darf das Mobiltelefon nutzen, sofern dadurch keine Ablenkung vom Straßenverkehr entsteht.
  • Kopfhörer-Erlaubnis mit Einschränkung: Auch das Telefonieren und Musikhören mit Kopfhörern ist erlaubt, solange Warnsignale noch hörbar sind.
  • Kurzer Blick zulässig:Ist das Handy in einer Halterung befestigt, kann ein flüchtiger Blick auf das Gerät erlaubt sein.
  • Sanktionen:Wer beim Fahrradfahren verbotswidrig mit dem Handy hantiert, muss mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen. Bei Gefährdung oder einem Unfall wird es deutlich teurer.

Wann ist das Handy auf dem Fahrrad verboten?

Gemäß § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf ein elektronisches Gerät zur Kommunikation, Information oder Organisation nur verwendet werden, wenn es weder aufgenommen noch gehalten wird. Das gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für alle, die mit Krafträdern, E-Bikes und dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen.

Demzufolge darf man ein Mobiltelefon während der Fahrt mit dem Rad nicht in die Hand nehmen. Das betrifft nicht nur Telefonate, sondern auch andere Tätigkeiten mit dem Gerät. Verboten ist zum Beispiel das Schreiben oder Lesen von WhatsApp-Nachrichten sowie das Aufnehmen eines Fotos. Erlaubt ist hingegen ein flüchtiger Blick auf das Gerät, wenn dies die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse zulassen.

Handy beim Fahrradfahren

lzf / shutterstock.com

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Freisprecheinrichtung als legale Alternative

Im stehenden Zustand darf das Mobiltelefon grundsätzlich bedient werden. Eine weitere Möglichkeit ist das Telefonieren über eine Freisprecheinrichtung. Dabei muss sich das Handy in einer geeigneten Halterung befinden. In diesem Fall ist auch nichts gegen eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion, wie etwa bei der Verwendung des Telefons als Navi, einzuwenden.

Darf man mit Kopfhörern Fahrrad fahren?

Das Telefonieren mit einem Kopfhörer beziehungsweise einer Freisprecheinrichtung ist beim Fahrradfahren in der Regel zulässig. Keinesfalls jedoch sollten Musik oder Gespräche so laut gehört werden, dass man wichtige akustische Warnsignale wie Hupen oder Martinshörner nicht mehr wahrnimmt. Daher sind insbesondere Kopfhörer mit Geräuschunterdrückung kritisch zu betrachten.

Welche Strafe droht beim Telefonieren auf dem Fahrrad?

Wer beim Fahrradfahren mit dem Mobiltelefon hantiert, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro rechnen. Kommt es durch den Verstoß zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einem Unfall, ist auch ein Bußgeld möglich.

Auch die Nutzung von Kopfhörern kann Konsequenzen haben, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Bei einer entsprechenden Ablenkung durch zu lauten Kopfhörersound kann ein Verwarnungsgeld von 15 Euro drohen. Im Falle einer Kollision hat der Radler auch in Fragen der Haftung und des Schadenersatzes häufig das Nachsehen.

Welche weiteren Verstöße können Fahrradfahrer begehen?

Die Nutzung des Handys ist nicht der einzige Verkehrsverstoß, der für Fahrradfahrer Konsequenzen haben kann. Wer beispielsweise mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfährt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.

Auch wenn für Fahrräder kein allgemeines Tempolimit gilt, darf man nicht so schnell fahren, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Vielmehr muss die Geschwindigkeit nach § 3 StVO so gewählt werden, dass das Fahrzeug ständig beherrscht werden kann. Zudem gelten ausgewiesene Geschwindigkeitsbegrenzungen – wie in einer Tempo-30-Zone – und die Einhaltung von Schrittgeschwindigkeit in einem verkehrsberuhigten Bereich auch für Radfahrer.

Darf man alkoholisiert Radfahren?

Auch beim Fahrradfahren kann Alkoholkonsum erhebliche rechtliche Folgen haben. Ab 0,3 Promille geht der Gesetzgeber von einer relativen Fahruntüchtigkeit aus. Das allein wird noch nicht sanktioniert, wohl aber in Kombination mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder wenn es zu einem Unfall kommt. In diesem Fall liegt unter Umständen eine Verkehrsstraftat gemäß § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) vor.

Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille gilt ein Radfahrer als absolut fahruntüchtig. In diesem Fall können eine hohe Geldbuße, zwei Punkte im Fahreignungsregister und die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) drohen. Wird diese nicht bestanden, kann dies auch Auswirkungen auf eine vorhandene Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge haben.

Fazit

Fahrradfahrer dürfen grundsätzlich telefonieren, wenn das Mobiltelefon dabei nicht in der Hand gehalten wird. Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Im Falle eines Unfalls können zudem Haftungsfragen eine Rolle spielen. Bei erlaubten Nutzungsformen wie einer Freisprecheinrichtung, Sprachsteuerung oder einer kurzen Blickzuwendung muss die Verkehrssicherheit jederzeit gewährleistet bleiben.

Stand: 17.08.2026

Quellen

Das könnte dich auch interessieren: