Außerorts geblitzt – mit diesen Sanktionen müssen Sie rechnen

das Wichtigste zuerst
  • Tempolimits außerorts: Verstöße führen je nach Überschreitung zu Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten. Die Höhe richtet sich auch nach Fahrzeugart- und klasse sowie Voreinträgen.
  • Bußgeldkatalog-Novelle: Seit dem 9. November 2021 sind die Regelsätze deutlich gestiegen. Wiederholungen innerhalb eines Jahres können zusätzliche Fahrverbote auslösen.
  • Richtgeschwindigkeit 130: Auf Autobahnen ist 130 km/h eine Empfehlung. Deutlich schnelleres Fahren kann bei Unfällen zu Mithaftung und Sanktionen führen.
  • Probezeit: Ab 21 km/h zu schnell gilt als A-Verstoß. Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre und ein Aufbauseminar wird Pflicht.
Ein Auto wird geblitzt.

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Was gilt außerorts?

Nicht nur im Stadtverkehr, auch außerhalb geschlossener Ortschaften sind die jeweils geltenden Tempolimits einzuhalten. Wer diese überschreitet und dabei geblitzt wird, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen – auch wenn die Sanktionen außerorts in der Regel milder ausfallen als für den gleichen Verstoß innerorts.

Maßgeblich für die Bußgeldhöhe, die Anzahl der Punkte in Flensburg oder die Dauer eines Fahrverbots sind die Höhe der Überschreitung, die Fahrzeugklasse und mögliche Voreinträge im Fahreignungsregister. Liegt zudem eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor oder kommt es sogar zu einem Unfall, kann es auch strafrechtliche Konsequenzen geben, insbesondere wenn dem Fahrer Vorsatz nachzuweisen ist.

Folgen der Bußgeldkatalogreform

Die Bußgeld-Novelle vom 9. November 2021 hat die Regelsätze für Geschwindigkeitsverstöße spürbar angehoben. Bereits im Bereich von 21 bis 25 km/h zu schnell muss der Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zahlen und erhält obendrein einen Punkt. Ab gravierenden Überschreitungen kommen Regelfahrverbote hinzu. Wiederholungsverstöße innerhalb eines Jahres können auch dann ein Fahrverbot zur Folge haben, wenn dies beim einmaligen Vergehen noch nicht der Fall gewesen wäre.

Sanktionen für Pkw und Motorräder

Die genaue Höhe des jeweiligen Bußgeldes sowie die Anzahl der Punkte und die Dauer des Fahrverbots bei außerorts gemessenen Überschreitungen von Personenkraftwagen und Motorrädern zeigt die folgende Tabelle.

VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
Bis 10 km/h20 €--
11 - 15 km/h40 €--
16 - 20 km/h 60 €--
21 - 25 km/h 100 €1 Punkt-
26 - 30 km /h 150 €1 Punkt(1 Monat)*
31 - 40 km/h 200 €1 Punkt(1 Monat)*
41 - 50 km/h 320 €2 Punkte1 Monat
51 - 60 km/h 480 €2 Punkte1 Monat
61 - 70 km/h 600 €2 Punkte2 Monate
über 70 km/h700 €2 Punkte3 Monate
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

Schwerere Fahrzeugklassen und Anhänger

Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, Gefahrguttransporte sowie Pkw mit Anhänger unterliegen strengeren Grenzwerten und höheren Sanktionen, da sie an sich bereits eine größere Gefahr im Straßenverkehr darstellen können. Nachfolgend der entsprechende Bußgeldkatalog mit Regelsätzen und Folgen je nach Fahrzeugtyp.

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t und Pkw mit Anhänger

Außerorts

VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
Bis 10 km/h30 €--
11 - 15 km/h50 €--
16 - 20 km/h 140 €1 Punkt-
21 - 25 km/h 150 €1 Punkt-
26 - 30 km /h 175 €1 Punkt-
31 - 40 km/h 255 €2 Punkte1 Monat
41 - 50 km/h 480 €2 Punkte1 Monat
51 - 60 km/h 600 €2 Punkte2 Monate
über 60 km/h700 €2 Punkte3 Monate
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern und einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t

Außerorts

VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
Bis 10 km/h30 €--
11 - 15 km/h50 €--
16 - 20 km/h 140 €1 Punkt-
21 - 25 km/h 150 €1 Punkt-
26 - 30 km /h 175 €1 Punkt(1 Monat) *
31 - 40 km/h 255 €2 Punkte1 Monat
41 - 50 km/h 480 €2 Punkte1 Monat
51 - 60 km/h 600 €2 Punkte2 Monate
über 60 km/h700 €2 Punkte3 Monate
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

Das Missverständnis mit der Richtgeschwindigkeit

Ein fehlendes Tempolimit auf Autobahnen bedeutet keine Narrenfreiheit. Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist zwar nur eine Empfehlung, dient aber als Maßstab für sicheres Fahren. Wer schneller fährt und dadurch einen Unfall verschuldet, kann für die Schäden mithaftbar gemacht werden. Zudem gibt es auf Straßenabschnitten mit Baustellen, Kurven und Tunneln oder bei einem hohen Verkehrsaufkommen auch Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Autobahn.

Außerorts in der Probezeit geblitzt

Fahranfänger unterliegen einer zweijährigen Probezeit, in der man unter besonderer Beobachtung steht. Ein Verstoß ab 21 Kilometer pro Stunde zu schnell gilt als sogenannter A-Verstoß. Die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre und ein Aufbauseminar wird verbindlich.

Bei einem weiteren A-Verstoß drohen eine Verwarnung und die Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung. Beim nächsten gravierenden Verstoß kann eine Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate folgen. Die Wiedererteilung setzt häufig das Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) voraus.

Einspruch im Bußgeldverfahren

Betroffene können innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich Einspruch gegen die Bußgeldvorwürfe einlegen. Erfolgsaussichten bestehen etwa bei fehlender oder abgelaufener Eichung, ungeeigneter Aufstellung und Bedienung des Messgeräts sowie ungünstigen Wetter- und Witterungsbedingungen. Rechtliche Grundlagen ergeben sich unter anderem aus dem Mess- und Eichgesetz (MessEG).

Stand: 04.11.2025

Quellen:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)

Mess- und Eichgesetz (MessEG)

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