Verkehrszeichen 250: „Durchfahrt verboten“

Was das Verkehrszeichen 250 bedeutet, welche Ausnahmen durch Zusatzzeichen möglich sind und welche Sanktionen bei Verstößen drohen.

das Wichtigste zuerst
  • Verbot für Fahrzeuge aller Art: Das Verkehrszeichen 250 untersagt die Durchfahrt im gekennzeichneten Bereich.
  • Ausnahmen möglich: Handfahrzeuge sowie Reiter und Führer von Pferden und Vieh sind von der Regel nicht tangiert. Zudem können Zusatzzeichen wie „Anlieger frei“ bestimmte Verkehrsteilnehmer vom Verbot ausnehmen.
  • Fahrräder dürfen geschoben werden: Das Verkehrszeichen 250 verbietet grundsätzlich das Fahren, nicht jedoch das Schieben von Fahrrädern und Krafträdern.
  • Bußgeld bei Missachtung: Wer das Verkehrsverbot ignoriert, muss je nach Fahrzeugart mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld rechnen.

Was bedeutet das Verkehrszeichen 250?

Das Verkehrszeichen 250 wird umgangssprachlich häufig als „Durchfahrt verboten“ bezeichnet. In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) trägt es jedoch die offizielle Bezeichnung „Verbot für Fahrzeuge aller Art“. Es handelt sich um ein Vorschriftzeichen nach § 41 StVO in Verbindung mit Anlage 2.

Das Zeichen besteht aus einem weißen Kreis mit rotem Rand. Anders als bei Verkehrszeichen, die sich nur gegen bestimmte Fahrzeugarten richten, enthält das klassische Zeichen 250 kein zusätzliches Fahrzeugsymbol. Das Verbot, die Straße zu befahren – genauso wie das Halten und Parken in dem gesperrten Bereich – betrifft nahezu alle Fahrzeuge wie Pkw, Lkw, Motorräder, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge.

Verkehrszeichen 250

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Welche Ausnahmen gibt es?

Handfahrzeuge wie Boller- und Leiterwagen sowie Reiter und Treiber von Pferden und Vieh sind von dem Verbot ausgenommen. Wer mit einem Fahrrad oder Kraftrad unterwegs ist, darf ebenfalls passieren, sofern er sein Fahrzeug schiebt.

Darüber hinaus kann das Verkehrszeichen 250 mit einem Zusatzzeichen kombiniert werden, welches das Verkehrsverbot einschränkt oder für bestimmte Verkehrsteilnehmer ganz aufhebt. Besonders häufig ist die Kombination mit den Zusatzzeichen „Anlieger frei“ und „Lieferverkehr frei“. In diesen Fällen dürfen jeweils Anwohner beziehungsweise Lieferanten und Handwerker den gesperrten Bereich befahren.

Vom „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ können aber auch Linien- und Schulbusse ausgenommen werden, wenn der Extra-Hinweis „Linienverkehr frei“ vorhanden ist, während das Zusatzzeichen „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ Fahrzeugen wie Traktoren und Gabelstaplern eine Ausnahme gewährt.

Bußgelder bei Missachtung von Verkehrszeichen 250

In Zusammenhang mit dem Zeichen 250 sind grundsätzlich keine Punkte im Fahreignungsregister und kein Fahrverbot vorgesehen. Wer sich nicht an das Verbotsschild hält, muss jedoch mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog beträgt der Regelsatz für die Missachtung eines Verkehrsverbots nach Zeichen 250 unter anderem:

  • Mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse: 100 Euro
  • Mit den in der BKatV genannten übrigen Kraftfahrzeugen (zum Beispiel Wohnmobile bis 3,5 t): 55 Euro
  • Mit anderen Kraftfahrzeugen (wie Pkw ohne Anhänger oder Motorräder): 50 Euro
  • Als Radfahrer: 25 Euro

Bei zusätzlichen Umständen wie einer Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, kann sich das Verwarnungs- beziehungsweise Bußgeld erhöhen. Da das 250er-Schild jeglichen Fahrverkehr untersagt, ist – abgesehen von den genannten Ausnahmen – auch das Parken in diesem gesperrten Bereich automatisch verboten und wird gesondert geahndet.

Durchfahrt verboten oder Einfahrt verboten?

Obwohl die Verkehrszeichen 250 und 267 häufig verwechselt werden, besteht zwischen ihnen ein entscheidender Unterschied. Zeichen 250 verbietet den Verkehr in beide Richtungen. Es signalisiert, dass die Straße generell nicht befahren werden darf. Zeichen 267 verbietet hingegen das Einfahren nur in eine Richtung. Es wird klassisch an der Ausfahrt von Einbahnstraßen aufgestellt, um das Fahren entgegen der Fahrtrichtung zu verhindern. Aus der Gegenrichtung ist der Verkehr hier also erlaubt.

Weitere Durchfahrtsverbote

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unterscheidet verschiedene Verbotszeichen entsprechend der jeweiligen Fahrzeugart oder deren Eigenschaften. Neben dem allgemeinen Verbot für Fahrzeuge gemäß des Zeichens 250 enthält die StVO spezifische Durchfahrtsverbote:

  • Zeichen 251:Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge.
  • Zeichen 253:Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse sowie für Zugmaschinen, wobei Pkw und Kraftomnibusse ausgenommen sind.
  • Zeichen 254:Verbot für den Radverkehr und den Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen.
  • Zeichen 255:Verbot für Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas.

Welches Verkehrszeichen konkret gilt, hängt deshalb immer vom abgebildeten Symbol und von möglichen Zusatzzeichen ab.

Fazit

Das Verkehrszeichen 250 steht offiziell für ein „Verbot für Fahrzeuge aller Art“. Grundsätzlich dürfen Pkw, Lkw, Motorräder, Fahrräder und weitere Fahrzeuge den gekennzeichneten Bereich nicht befahren. Durch Zusatzzeichen sind jedoch Ausnahmen möglich.

Wer das Verkehrsverbot missachtet, muss mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld rechnen. Die Höhe der Sanktion richtet sich insbesondere danach, mit welchem Fahrzeug der Verstoß begangen wurde und ob zusätzlich geparkt oder eine andere Verkehrsregel verletzt wurde.

Stand: 24.09.2026

Quellen

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