Verkehrsregeln auf dem Parkplatz: So verhält man sich richtig

Fragen & Antworten zum Thema „Fahrverhalten auf Pkw-Stellplätzen“

Gilt auf öffentlichen Parkplätzen grundsätzlich „rechts vor links“?

Nein, die Regel „rechts vor links“ gilt nur, wenn die Fahrwege einem Straßencharakter entsprechen. Auf vielen Parkplätzen müssen sich Autofahrer untereinander verständigen.

Welche Geschwindigkeit ist auf einem Parkplatz erlaubt?

Ein generelles Tempolimit gibt es nicht, aber laut Rechtsprechung gilt Schrittgeschwindigkeit – das sind je nach Gerichtsurteil 5 bis 15 km/h.

Wer haftet bei einem Unfall beim Rückwärtsausparken?

Das kommt auf die Situation an. Wenn zwei Autos gleichzeitig rückwärts ausparken und zusammenstoßen, lässt sich die Schuldfrage oft nicht eindeutig klären. Entscheidend ist dann, wie sich beide Fahrer konkret verhalten haben.

Darf mein Beifahrer eine Parklücke freihalten?

Das Blockieren einer Parklücke durch eine Person, etwa einen Beifahrer, ist nicht erlaubt. Es kann gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen und ein Verwarngeld nach sich ziehen. In extremen Fällen kann sogar eine strafrechtliche Bewertung folgen.

Gilt die Straßenverkehrsordnung überhaupt auf Parkplätzen?

Ja, aber nicht in vollem Umfang. Die allgemeinen Verhaltensregeln der StVO gelten, spezielle Vorschriften wie Vorfahrtsregeln nur in bestimmten Fällen.

Warum das Fahrverhalten auf Pkw-Stellplätzen wichtiger ist als Vorfahrtsregeln

Wer hat auf einem Parkplatz Vorrang? Gilt hier eigentlich die Straßenverkehrsordnung (StVO) mit der bekannten Regel „rechts vor links“? Um die Vorschriften auf Auto-Stellplätzen ranken sich viele Mythen. Besser informiert man sich vorab über die geltende Rechtslage, anstatt erst, wenn es gekracht hat und die Haftungsfrage aufkommt. Parkplätze sind keine rechtsfreien Räume, doch auf die üblichen Regeln der StVO sollte man sich hier nicht blind verlassen.

Verkehrsregeln auf dem Parkplatz: So verhält man sich richtig

Detailfoto/ shutterstock.com

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Zusammenstöße auf dem Parkplatz

Ob beim Einkaufszentrum, am Bahnhof oder vor einem Möbelhaus: Parkplätze sind häufig Schauplätze von Verkehrsunfällen. Enge Lücken, zahlreiche rangierende Fahrzeuge und häufiges Rückwärtsfahren erhöhen das Unfallrisiko deutlich. Laut einer Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) stehen etwa fünf Prozent aller Verkehrsunfälle innerorts in Zusammenhang mit „ruhendem Verkehr“.

„Rechts vor links“ gilt nicht überall

Auf Parkplätzen kommt es häufig zu Blechschäden, weil sich Autofahrer blind auf die Grundregel „rechts vor links“ verlassen. Dabei hat der Bundesgerichtshof 2022 klargestellt, dass Paragraf 8 der StVO nicht ohne Weiteres auf einen öffentlichen Parkplatz angewendet werden kann (VI ZR 344/21).

„An Kreuzungen und Einmündungen hat derjenige Vorfahrt, der von rechts kommt […] sofern die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen geregelt ist“, so der Wortlaut der Vorschrift, aus der sich die bekannte Formel „rechts vor links“ ableitet.

Tatsächlich aber, so die Richter am BGH, müssen Autofahrer auf einem Parkplatz ihre Vorfahrt untereinander klären und dabei besonders vorsichtig und rücksichtsvoll handeln.

Die StVO gelte zwar grundsätzlich auch auf öffentlichen Parkplätzen, die Vorfahrt von rechts sei aber nur in bestimmten Fällen gültig. „Rechts vor links“ gilt demnach nur auf „Kreuzungen und Einmündungen“, das heißt auf Straßen beispielsweise, aber nicht auf den Fahrgassen eines Baumarktparkplatzes.

Gerichtsurteil: Fahrverhalten entscheidet

In dem zugrunde liegenden Fall waren zwei Autofahrer auf einem solchen Abstellplatz zusammengestoßen. Wegen eines an der Ecke abgestellten Sattelschleppers konnten sich beide Fahrer nicht sehen. Der von rechts Kommende fühlte sich aber im Recht und versuchte auch, dieses gerichtlich durchzusetzen.

Vor Gericht wurde in erster Instanz eine Haftungsquote von 70 zu 30 zugunsten des Klägers entschieden. Ausschlaggebend war allerdings nicht die Formel ‚rechts vor links‘, sondern die Annahme der Richter, dass einer der beiden Fahrer an einer unübersichtlichen Stelle zu schnell gefahren ist.

Ausnahme: markierte Fahrspuren

Eine Ausnahme macht die Straßenverkehrsordnung, wenn auf dem Parkplatz eindeutig markierte Fahrspuren vorhanden sind, die einem Straßencharakter entsprechen. In solchen Fällen kann die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“ (§ 8 StVO) auch auf einem Parkplatz Anwendung finden. Alternativ gilt die Regel natürlich auch dann, wenn sie ausdrücklich durch Verkehrszeichen – etwa ein Vorfahrtsschild – angeordnet ist.

Auch das Tempo zählt

Wenn es auf dem Supermarktparkplatz kracht, zählt nicht nur, wer Vorfahrt hatte. Auch die Geschwindigkeit kann entscheidend sein. Wer zu schnell unterwegs ist, trägt oft eine Mitschuld, selbst wenn er nicht der Unfallverursacher ist.

Obwohl die StVO kein konkretes Tempolimit für Parkplätze vorgibt, haben Gerichte wiederholt entschieden, dass dort maximal Schrittgeschwindigkeit zulässig ist. Diese ist im Verkehrsrecht jedoch uneinheitlich definiert. Je nach Gerichtsurteil oder Behörde liegt sie zwischen 5 und 15 km/h.

Das Tempo muss so angepasst werden, dass das Fahrzeug jederzeit sicher beherrscht werden kann, etwa in engen Gassen, bei schlechter Sicht oder plötzlich ausparkenden Autos. In den Zufahrten zu den Stellplätzen sowie beim Ein- und Ausparken ist besonders vorsichtig und langsam zu fahren.

Denn anders als im fließenden Verkehr kann man hier nicht darauf vertrauen, dass alles glatt läuft. Jederzeit kann jemand rückwärts ausparken oder unvermittelt losfahren. Auf Supermarktparkplätzen tummeln sich in der Regel viele Fußgänger und Kinder, die schwer zu sehen sind. Ihre unvorhersehbaren Bewegungen erhöhen die Unfallgefahr. Autofahrer müssen daher im Sinne von Paragraf 1 StVO besonders vorsichtig und rücksichtsvoll fahren.

Rückwärtsfahren auf Parkplätzen: Schuld oft uneindeutig

Der sogenannte Anscheinsbeweis, nach dem Rückwärtsfahrer meist als Schuldige gelten, greift auf Parkplätzen zudem nur eingeschränkt, da hier von allen mehr Aufmerksamkeit und Rücksicht verlangt wird. So entschied der BGH laut einem Urteil aus dem Jahr 2015 (VI ZR 6/15).

Im verhandelten Fall wurde erörtert, wer haftet, wenn zwei Fahrzeuge gleichzeitig rückwärts aus gegenüberliegenden Parkplätzen ausfahren und dabei zusammenstoßen. Anders als in klassischen Rückwärtsfahr-Unfällen, bei denen der Anscheinsbeweis meist zulasten des Rückwärtsfahrenden greift, liegt hier laut den Karlsruher Richtern in diesem Fall kein typischer Geschehensablauf vor.

Laut dem BGH kann in solchen Konstellationen nicht direkt von einem Fehlverhalten eines Fahrers ausgegangen werden, da es häufig nicht eindeutig feststellbar ist, ob eines der Fahrzeuge bereits stand oder ob beide noch in Bewegung waren, als es zur Kollision kam. Daher muss die Haftung anhand der konkreten Umstände und des beiderseitigen Verhaltens bewertet werden. Eine pauschale Regel gibt es nicht.

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Beifahrer als Parkplatz-Blockierer

Manchmal erweist sich schon die Suche nach einer passenden Lücke auf dem Parkplatz als echter Stresstest. Gibt es nur wenige davon, ist die Versuchung groß, einfach den Beifahrer zum Freihalten und Blockieren des Stellplatzes loszuschicken.

Davon sollte man aber Abstand nehmen, denn: Wird ein Parkplatz durch den Beifahrer freigehalten, kann dies rechtliche Folgen nach sich ziehen, da es als Nötigung gewertet werden kann. Solches Blockieren verstößt zudem gegen die StVO, die auch ohne Hinweisschild auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen gilt.

In Paragraf 12 Absatz 5 der Vorschrift heißt es: „An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren.“ Wer dabei erwischt wird, kann mit einem Verwarngeld von zehn Euro belangt werden.

Findet man selbst den Blockierer eines gerade anvisierten Platzes vor, sollte man keinesfalls auf diese Person zusteuern. Wer versucht, sein Recht auf einen Parkplatz zu erzwingen, kann sich strafbar machen und muss mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren rechnen.

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