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Guter Grip erhöht die Verkehrssicherheit und schützt vor teuren Bußgeldern. Autofahrer sollten daher die Profiltiefe ihrer Reifen im Blick behalten.
das Wichtigste zuerst
- Reifenprofil-Check: Damit ein Fahrzeug über den nötigen Grip auf der Fahrbahn verfügt, muss das Reifenprofil eine ausreichende Tiefe aufweisen.
- Die ideale Profiltiefe: Für die optimale Haftung auf der Straße empfiehlt der ADAC mindestens 3 Millimeter Profil bei Sommerreifen und 4 Millimeter bei Winterreifen.
- Gesetzliches Minimum: Gemäß § 36 Abs. 3 StVZO ist eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern vorgeschrieben. Andernfalls gilt das Fahrzeug als nicht verkehrssicher.
- Strafen bei abgefahrenem Profil: Wer mit zu wenig Profil erwischt wird, zahlt mindestens 60 Euro Bußgeld und kassiert einen Punkt in Flensburg.
- Winterreifenpflicht: Bei Schnee, Eis und Glätte gilt eine situative Pflicht zu passenden Reifen, die seit Oktober 2024 zwingend das Alpine-Symbol tragen müssen.
- Strafe bei nicht wettergerechter Bereifung: Wer bei Eis, Schnee, Matsch oder Glätte ohne zugelassene Winterreifen unterwegs ist, zahlt auch mindestens 60 Euro Bußgeld und erhält einen Punkt im Fahreignungsregister.
Die ideale Reifenprofiltiefe
Autoreifen verhalten sich je nach Witterung extrem unterschiedlich. Das liegt vor allem an den speziellen Gummimischungen und Profilstrukturen, die genau auf kalte, nasse oder heiße Fahrbahnen abgestimmt sind. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber bei winterlichen Straßenverhältnissen zwingend Pneus mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke) vor. Ältere Reifen, die lediglich über eine M+S-Kennzeichnung verfügen, sind seit Oktober 2024 endgültig nicht mehr als Winterreifen zulässig. Wer sicher unterwegs sein will, sollte daher nicht nur seine Geschwindigkeit anpassen, sondern auch auf die richtige Bereifung achten.

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Richtwerte für Sommer und Winter
Damit ein Fahrzeug über den nötigen Grip auf der Fahrbahn verfügt, muss das Reifenprofil eine ausreichende Tiefe aufweisen. Dies ist speziell in den kalten Wintermonaten wichtig, wenn mit spiegelglatten Straßen zu rechnen ist. Dementsprechend empfiehlt der ADAC bei Sommerreifen eine Profiltiefe von mindestens 3 Millimetern, wohingegen es bei Winterreifen 4 Millimeter sein sollten. Fabrikneue Reifen verfügen in der Regel über ein Profil von neun Millimetern.
Zudem gibt es eine Faustformel, der zufolge Winterreifen nach einer Nutzung von maximal sechs Jahren ersetzt werden müssen, Sommerreifen wiederum nach acht Jahren. Wann ein Austausch tatsächlich erforderlich ist, hängt jedoch in erster Linie vom individuellen Verschleiß des Kfz ab. Dieser kann je nach Fahrverhalten und zurückgelegter Strecke stark variieren.
Das absolute Minimum: 1,6 mm Profiltiefe
Neben diesen Empfehlungen existiert jedoch auch ein gesetzlicher Mindestwert, den Kraftfahrzeuge zwingend einhalten müssen: Gemäß § 36 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beträgt die gesetzliche Mindestprofiltiefe für Autoreifen 1,6 Millimeter. Wird dieser Wert unterschritten, stuft der Gesetzgeber das Fahrzeug nicht mehr als verkehrssicher ein. Dieselbe Vorgabe gilt auch für Motorradfahrer, während bei Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens einem Millimeter ausreicht.
Welche Strafen bei abgenutzten Reifen drohen
Ignoriert man dennoch den Zustand des Gummis unterm Fahrzeug und nimmt damit Unfälle in Kauf, kann das schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Wer mit zu wenig Profil erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen. Kommt es zu einer Gefährdung, steigt der Betrag auf 75 Euro. Ist man zusätzlich in einen Unfall verwickelt, sind es sogar 90 Euro.
Dies gilt jedoch nur, wenn Fahrzeugführer und Fahrzeughalter identisch sind. Handelt es sich um zwei verschiedene Personen, werden beide separat sanktioniert: Auf den Fahrer kommt ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und ein Punkt in Flensburg zu. Der Halter muss für das Bereitstellen des nicht verkehrssicheren Fahrzeugs ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro zahlen und erhält ebenfalls einen Punkt.
Dann müssen Winterreifen drauf
Gerade bei Frost und Schneefall hängt die Verkehrssicherheit eines Kfz maßgeblich von der Restprofiltiefe ab. Daher gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Situativ bedeutet, dass die Winterbereifung nur bei Schnee, Eis oder Glätte auf der Straße vorgeschrieben ist und nicht ab einem bestimmten Kalendertag. In § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt es dazu:
„Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.“
Ausgenommen von dieser Pflicht sind beispielsweise Motorräder, Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie spezielle Einsatzfahrzeuge, bei denen eine entsprechende Bereifung konstruktionsbedingt nicht möglich ist.
Sanktionen bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht
Wer dennoch unter winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist und von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommt es zu einer Behinderung des Verkehrs, klettert der Betrag auf 80 Euro. Bei einer konkreten Gefährdung werden 100 Euro fällig, bei einem Unfall sogar 120 Euro.
Quellen
Zusammengestellt von der Redaktion Geblitzt.de.

