Mit dem Navi das Fahrtziel klar im Visier

Fragen und Antworten zum Thema: Navigationsgeräte im Fahrzeug

Wie funktioniert ein Navigationsgerät?

Mit einem Navi können Autofahrer die ideale Route zum gewünschten Zielort berechnen lassen. Die bestmögliche Strecke wird mit Hilfe eines GPS-Signals und der im Routenplaner gespeicherten digitalen Karten ermittelt.

Welche Navi-Variante ist empfehlenswert?

Grundsätzlich kann man sich auch mit dem Smartphone dank Google Maps oder einer Navi-App durch den Straßenverkehr navigieren. Ein im Fahrzeug verbauter Routenplaner oder ein mobiles Navigationsgerät bieten allerdings mehr Komfort und zusätzliche Funktionen.

Darf ein Navi vor Blitzern warnen?

Nein. Die Nutzung von Blitzerwarnern in Navigationsgeräten ist gemäß § 23 Absatz (1c) der Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt. Wird man erwischt, sind ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister fällig.

Routenplaner der neuen Generation

Analoges Kartenlesen im Auto-Atlas war gestern. Heutzutage ist ein Navigationsgerät für viele Fahrer nicht mehr wegzudenken. Manchmal ist der digitale Routenplaner direkt in den Neuwagen verbaut. In den meisten Fällen jedoch werden mobile GPS-Geräte oder entsprechende Handy-Apps genutzt. Was die einzelnen Vor- und Nachteile sind und ob in das Navi auch ein Blitzerwarner integriert sein darf, erfahren Sie hier.

Mit dem Navi das Fahrtziel klar im Visier

Andrey_Popov / shutterstock.com

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Was ein Navi leisten kann

Ein Navigationsgerät geht über die bloße Streckenführung vom Start- bis zum Zielpunkt hinaus. Im Zuge der Berechnung der bestmöglichen Route durch die Positionsbestimmung via GPS werden auch Verkehrsinformationen wie aktuelle Baustellen und Staus berücksichtigt. Daneben sorgt ein Fahrspurassistent mit Sprachausgabe dafür, dass der Autofahrer rechtzeitig in die richtige Position für die nächste Ausfahrt kommt.

Manche Modelle weisen auch auf sogenannte Points of Interest (POI) hin. Das können zum Beispiel auf der Route befindliche Raststätten, Tankstellen, E-Säulen und Werkstätten sein. Auch ein Parkassistent, der die am Zielort umliegenden Parkmöglichkeiten anzeigt, oder Features wie Bluetooth-Freisprecheinrichtungen und das Vorlesen der eingegangenen Nachrichten auf Messenger-Diensten wie WhatsApp sind keine Seltenheit mehr. Mit solchen Extras können vor allem mobile Navis punkten, wobei auch die Navi-Apps in Smartphones zunehmend komplexer werden.

Handy-Navi oder GPS-Gerät?

Abgesehen von der zumeist üppigeren Ausstattung hat ein Navigationsgerät weitere Vorteile. So ist der Fahrer im Gegensatz zu den meisten Smartphone-Varianten nicht auf eine perfekte Netzabdeckung angewiesen, damit das Navi störungsfrei funktioniert. Auch sind die Displays eines Navi-Geräts in der Regel größer und somit besser lesbar und bedienungsfreundlicher.

Zudem kann das Handy, wenn es nicht als Navi herhalten soll, seinem eigentlichen Zweck dienen. Texten und Telefonieren ist einfacher und störungsfreier, wenn das Smartphone nicht auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs als Routenplaner zum Einsatz kommt. Auch der Akku des Handys wird so geschont.

Beim Preis sind allerdings die Handy-Apps der klare Sieger. Diese sind bis auf die Anschaffung einer Halterung in vielen Fällen kostenlos. Dagegen muss man für ein qualitativ hochwertiges Navigationsgerät mitunter mehrere hundert Euro auf den Tisch blättern.

Illegale Radarwarner-Funktion

Auch wenn es noch so verlockend ist, sich über potenzielle Geschwindigkeitsmessanlagen auf der Strecke zu informieren: In Deutschland ist die Nutzung von Blitzerwarnern im Navi genauso verboten wie das Verwenden einer entsprechenden Handy-App. So besagt § 23 Absatz (1c) der Straßenverkehrsordnung (StVO):

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“

Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Das gilt laut aktueller Rechtsprechung auch dann, wenn der Beifahrer das Gerät bedient hat. Allerdings ist es nicht grundsätzlich untersagt, ein Radarwarngerät oder eine Blitzer-App an Bord beziehungsweise installiert zu haben. Entscheidend für die Strafbarkeit ist die Nutzung, der vermeintliche Täter muss also in flagranti erwischt werden.

Hirn aus, Navi an!

Ob nun mit einem professionellen GPS-Gerät oder dem Handy-Routenplaner: Ein Navi hat viele Vorteile, die nicht von der Hand zu weisen sind. Negativ fällt dagegen ins Gewicht, dass der vermehrte Gebrauch von Navigationsgeräten beim Autofahren die Fähigkeit verringern kann, sich auch ohne technische Hilfsmittel auf Straßen abseits bekannter Wege zurechtzufinden.

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