das Wichtigste zuerst
- Pkw-Maut: Eine allgemeine Pkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen gibt es in Deutschland bis auf wenige privat betriebene Strecken nicht.
- Lkw-Maut: Für Fahrzeuge und Kombinationen mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse gilt die streckenbezogene Bundesfernstraßenmaut. Tarifmerkmale sind Achsen, Gewicht und CO₂-Klasse.
- Ausnahmen: Kraftomnibusse und bestimmte Behördenfahrzeuge sind permanent befreit, emissionsfreie Nutzfahrzeuge bis Ende 2031.
- Kontrolle und Sanktionen: Die Maut wird automatisiert erhoben und überwacht. Bei Verstößen drohen Nacherhebung und Bußgeld.

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Was gilt für Pkw?
In Deutschland existiert keine allgemeine Pkw-Maut. Für Autofahrende relevant sind nur wenige privat finanzierte Sonderstrecken, wie etwa die Warnowquerung in Rostock und der Herrentunnel zwischen Lübeck und Travemünde.
Die Anstrengungen des ehemaligen Verkehrsministers Andreas Scheuer (CDU), eine Pkw-Maut für Autobahnen und Bundesstraßen flächendeckend einzuführen, scheiterten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte das Projekt nach einer Klage der österreichischen Regierung und entschied am 18. Juni 2019, dass die deutsche Pkw-Maut ausländische Autofahrer diskriminieren würde.
Lkw-Maut und Systematik
Am 1. Januar 2005 wurde die Maut auf deutschen Autobahnen für Lastkraftwagen mit mehr als 12 t Gesamtgewicht eingeführt. Von Juli 2018 galt sie dann auf Autobahnen und Bundesstraßen für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen des gewerblichen Güterverkehrs ab einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 7,5 t. Seit Juli 2024 sind auch Lkw mit technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 t betroffen.
Dabei richtet sich die Mautgebühr nach der Länge der zurückgelegten mautpflichtigen Strecke, der Achsenanzahl und Schadstoffklasse des Fahrzeuges sowie der verursachten CO₂-Emissionen. Der fällige Betrag kann über eine On-Board-Unit im Fahrzeug, vorab im Internet oder über Mautstellen-Terminals beglichen werden.
Zuständigkeit und Kosten
Zuständig für das deutsche Lkw-Mautsystem und die Abrechnung der fälligen Gebühren ist das Unternehmen Toll Collect in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Die jeweiligen Tarife werden in Cent pro Kilometer berechnet und von den Betreibern regelmäßig angepasst. Aktuell müssen Lkw-Fahrer je nach Einstufung in etwa zwischen 17 und 31 Cent pro Kilometer bezahlen.
Ausnahmen von der Mautpflicht
Lkw mit alternativen Antrieben wie Elektromotoren sind bis zum 30. Juni 2031 von der Maut befreit. Damit will die Bundesregierung einen Anreiz für die Nutzung von E-Mobilität bei Nutzfahrzeugen schaffen. Ausgenommen von der Mautpflicht sind außerdem:
- Kraftomnibusse
- Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer baubedingten Maximalgeschwindigkeit von 40 km/h
- Fahrzeuge der Polizei und Feuerwehr
- Militärfahrzeuge und Fahrzeuge des Zivil- und Katastrophenschutzes
- Straßendienstfahrzeuge
- Fahrzeuge, die für den Transport von humanitären Hilfsgütern bestimmt sind
- Fahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes
Kontrolle und Rechtsfolgen bei Verstößen
Die Mautkontrolle erfolgt in erster Linie durch sogenannte Mautsäulen. Die hier verbaute Technik erkennt unter anderem anhand der Achsen, ob es sich um ein mautpflichtiges Fahrzeug handelt. Ist das der Fall, schießt die Hightech-Kamera mehrere Fotos, um die Fahrzeugmaße und das Kfz-Kennzeichen zu erfassen.
Im Anschluss wird automatisch ein Kontakt zum Bordcomputer des Lkw hergestellt, um abzugleichen, ob die fälligen Mautzahlungen bereits entrichtet worden sind. Gibt es nichts zu beanstanden, werden die Aufnahmen umgehend gelöscht. Wer die Mautpflichten hingegen missachtet, muss mit einer nachträglichen Erhebung der Gebühr sowie mit einem Bußgeld rechnen.
Die Strafe beläuft sich laut Bußgeldkatalog auf bis zu 240 Euro für den Fahrer und bis zu 480 Euro für das jeweilige Unternehmen, also den Halter des Fahrzeuges. Bei gravierenden Verstößen gegen das Mautgesetz oder bei Wiederholungstätern können jedoch auch Bußgelder in Höhe von bis zu 20.000 Euro verhängt werden.
Wer in Deutschland gegen die Lkw-Mautpflicht verstößt, muss als Fahrer bis zu 240 Euro und als Halter bis zu 480 Euro Bußgeld zahlen.
Mautpflicht im EU-Ausland
Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in zahlreichen Ländern Europas auch eine Mautpflicht für Pkw. Eine streckenbezogene Maut für große Teile ihrer Autobahnen und Schnellstraßen erheben unter anderem Portugal, Spanien, Italien, Kroatien, Griechenland, Polen, Frankreich, Großbritannien, Irland, Nordmazedonien, Norwegen, Bosnien und Herzegowina, die Türkei, Serbien und Belarus.
In anderen Staaten wird die Gebühr über Vignetten erhoben, klassisch oder digital. Dazu zählen zum Beispiel Österreich, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Ungarn, Tschechien und die Schweiz. Vignetten sind oft als Tages-, Monats- oder Jahresvariante erhältlich, deren Preise sich deutlich je nach Land und Fahrzeugklasse unterscheiden.
Stand: 20.11.2025
Quellen:
Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)

