Einsicht in die Bußgeldakte – Bekommt die nur ein Anwalt?

das Wichtigste zuerst
  • Recht: Betroffene haben nach § 49 OWiG ein Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakte, zum Schutz Dritter darf die Behörde den Zugang jedoch einschränken.
  • Ablauf: Privatpersonen nehmen Einsicht vor Ort, Anwälte können die Akte an die Kanzlei übersenden lassen und Kopien anfertigen.
  • Umfang: Die Akteneinsicht umfasst Messunterlagen, Protokolle und Bedienungsanleitungen, strittig sind Wartungs- und Reparaturnachweise der Geräte.
  • Vorteil Anwalt: Anwälte setzen Akteneinsicht schneller durch, können die Unterlagen professionell begutachten und steigern so die Erfolgschancen.

Zusammengefasst in Bild und Ton

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Thema des Videos: Bekommt nur ein Anwalt Akteneinsicht in die Bußgeldakte?

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Was ist Akteneinsicht im Bußgeldverfahren?

Akteneinsicht bedeutet, dass Betroffene und ihre Verteidigung die behördliche Ermittlungsakte zum Ordnungswidrigkeitenverfahren einsehen dürfen. Ziel ist eine faire Verteidigung und die Möglichkeit, Messfehler oder formale Mängel zu erkennen. Rechtsgrundlage ist § 49 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), der die Einsicht in amtliche Akten regelt und Ausnahmen für schutzwürdige Interessen Dritter vorsieht.

 

Einsicht in die Bußgeldakte - Bekommt die nur ein Anwalt?

Wen es betrifft

Akteneinsicht können der Betroffene, sein Rechtsanwalt und andere Beteiligte mit rechtlichem Interesse, wie Nebenkläger, Opfer und Zeugen, beantragen. Vertreter benötigen eine Vollmacht. Pressvertreter erhalten nur in Ausnahmefällen Einsicht, wenn ein berechtigtes Interesse belegt werden kann.

Wie beantrage ich Akteneinsicht?

Der Antrag erfolgt formlos schriftlich, per E-Mail oder telefonisch bei der zuständigen Bußgeldstelle unter Angabe des Aktenzeichens und der Vorgangsnummer. Immer mehr Behörden stellen inzwischen elektronische Akten oder Portalzugänge bereit.

Anwälte im Vorteil

Privatpersonen erhalten einen Termin zur Einsichtnahme in der Regel nur (unter Aufsicht) in den Räumen der Behörde. Hierbei ist ein Identitätsnachweis via Personalausweis oder Reisepass notwendig. Anwälte hingegen können sich die Akten im Zuge eines Antrags in ihre Kanzlei schicken lassen und dürfen sich Kopien zwecks professioneller Begutachtung des Falls machen.

Welche Unterlagen sind typischerweise enthalten

Zur Akte gehören regelmäßig der Bußgeldbescheid, das Blitzerfoto, Messprotokolle, Schulungsnachweise der Messbeamten, die Gebrauchsanweisung des Blitzers und der Eichschein. Angaben zu den Wartungs- und Reparaturunterlagen der Messgeräte sind nicht anbei.

Mehrere Urteile, wie das des Verfassungsgerichtshofs (VerfGH) für das Land Baden-Württemberg vom 16. Januar 2023 (Az. 1 VB 38/18) räumen jedoch ein, dass Betroffenen der Zugang zu den Dokumenten gewährt werden müsse. Im Zuge einer „Waffengleichheit“ habe auch der Bürger grundsätzlich das Recht auf Einsicht in die nicht in der Bußgeldakte befindlichen, aber bei der zuständigen Behörde aufbewahrten Informationen.

Stand: 07.11.2025

Quellen:

49 OWiG

Urteil des VerfGHG Baden-Württemberg (Az.: 1 VB 38/18)

Rehm Verlag