das Wichtigste zuerst
- Frist: Gegen Bußgeldvorwürfe kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
- Form: Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
- Fristende: Läuft die Frist an einem Wochenende oder Feiertag ab, verlängert sie sich bis zum nächsten Werktag. Maßgeblich sind die Feiertage am Sitz der zuständigen Behörde, nicht die am Wohnort des Betroffenen.
- Ausnahmeregelung: Wer die Einspruchsfrist wegen Urlaub oder Krankheit unverschuldet versäumt, kann einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen.
- Prüfung der Vorwürfe: Ein Einspruch gegen Bußgeldvorwürfe kann unter anderem wegen Messfehlern und formellen Versäumnissen zum Erfolg führen.
Bußgeldbescheid Einspruchsfrist
Wer schon mal geblitzt wurde, kennt die Prozedur. Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid lassen nicht lange auf sich warten. Um herauszufinden, ob der Verkehrsverstoß vielleicht zu Unrecht vorgeworfen wird, gewährt der Gesetzgeber die Möglichkeit eines Einspruchs. Wie lange Sie dafür Zeit haben und auf welche Fristen man dabei außerdem achten sollte, wird im Folgenden näher erläutert.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
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Bußgeld-Einspruch mit 14-Tage-Frist
Wer einen Bußgeldbescheid erhält, kann sich gegen den Vorwurf wehren. Dafür sieht das Gesetz die Möglichkeit eines Einspruchs vor. Gemäß § 67 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde Einspruch einlegen. Die Frist beginnt also nicht mit dem Ausstellungsdatum des Bescheids, sondern mit dem Datum, das auf der Zustellungsurkunde vermerkt ist.
Ab Datum der Zustellung des Bußgeldbescheides haben Sie 14 Tage Zeit für einen Einspruch gegen die Vorwürfe
Besonderheiten der Einspruchsfrist
Wird der Bußgeldbescheid an einem Werktag zugestellt, endet die Frist grundsätzlich mit Ablauf des entsprechenden Wochentags zwei Wochen später. Wird der Bescheid zum Beispiel an einem Mittwoch zugestellt, läuft die Frist bis einschließlich Mittwoch in 14 Tagen.
Besonderheiten gelten, wenn das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Dann verschiebt sich das Ende der Frist auf den nächsten Werktag. Dabei kommt es nicht auf die geltenden Feiertage am Wohnort des Empfängers an, sondern auf die Feiertagsregelung am Sitz der Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Fristversäumnis und die Folgen
Wer die Frist versäumt, riskiert, dass der Bescheid rechtskräftig wird. In diesem Fall sind das Bußgeld sowie weitere mögliche Folgen wie Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot in der Regel nicht mehr abwendbar. Insbesondere für Personen, die auf ihr Auto angewiesen sind, wie Pendler oder Berufskraftfahrer, kann das existenzbedrohend sein.
Während ein Fahrverbot in der Regel maximal drei Monate andauert, führt der achte Punkt im Fahreignungsregister sogar dazu, dass die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen wird. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden, wofür zumeist das Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erforderlich ist.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Ein Schlupfloch gibt es allerdings: Wer die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt, kann einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen. Diese nachträgliche Einspruchsmöglichkeit findet sich in § 52 des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Der Hindernisgrund muss jedoch plausibel dargelegt werden, um zu zeigen, dass ein fristgerechter Einspruch tatsächlich nicht möglich war.
Dazu gehören in erster Linie die Abwesenheit des Betroffenen aufgrund einer Urlaubs- oder Geschäftsreise oder die Handlungsunfähigkeit wegen gesundheitlicher Probleme. Der Antrag sowie der nachgeholte Bußgeldeinspruch müssen innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Hierfür bedarf es Belege wie Buchungsbestätigungen, Reisetickets oder ein Attest des behandelnden Arztes.
Bußgeldvorwürfe prüfen lassen
Die anwaltliche Überprüfung von Bußgeldvorwürfen ist oft sinnvoll, da Messungen durch Blitzer nicht unfehlbar sind und deren Beanstandung zur Einstellung des Verfahrens führen kann. Anwälte für Verkehrsrecht haben die Möglichkeit einer vollständigen Akteneinsicht, um insbesondere folgende Punkte unter die Lupe zu nehmen:
- Messfehler & Technik: Viele Messgeräte benötigen eine exakte Positionierung und Wartung. Fehler bei der Aufstellung und Eichung der Blitzer können das Messergebnis ungültig machen.
- Wetter- und Lichtverhältnisse: Auch schlechte Sicht (Nebel, Regen) oder ungünstige Lichtverhältnisse (Gegenlicht, Reflektoren) begünstigen die Möglichkeit einer Fehlmessung.
- Verwechslungsgefahr: Befinden sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich, kann das Gerät unter Umständen nicht eindeutig zuordnen, welches Fahrzeug zu schnell war.
- Unklares Blitzerfoto: Wenn das Foto unscharf ist, das Gesicht durch Sonnenbrillen, Spiegelungen oder andere Hindernisse verdeckt ist, kann der Fahrer oft nicht zweifelsfrei identifiziert werden.
- Formelle Fehler: Bußgeldbescheide können falsche oder unvollständige Personalien, unklare Tatvorwürfe und abgelaufene Fristen enthalten.
Stand: 10.03.2026
Quellen:

