Bußgeldverfahren: Einspruch – Fehler der Behörden richtig nutzen!

das Wichtigste zuerst
  • Ziel eines Einspruchs: Einstellung des Verfahrens, Reduzierung des Bußgeldes, oder in begründeten Fällen die Umwandlung eines drohenden Fahrverbots in eine erhöhte Geldbuße.
  • Formfehler: Unvollständige Personalien, fehlende Rechtsmittelbelehrung oder falsche Tatvorwürfe können die Wirksamkeit des Bescheids beeinträchtigen.
  • Messfehler: Ungeeichte oder falsch aufgestellte Geräte, unklare Witterungs- und Sichtbedingungen sowie fehlende Schulung der Messbeamten mindern gegebenenfalls die Beweisqualität.
  • Fristen: Die Einspruchsfrist beläuft sich auf zwei Wochen ab Zustellung. Bei unverschuldetem Fristversäumnis kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gestellt werden.

Was ein Bußgeldbescheid enthalten muss

Wer im Straßenverkehr geblitzt wird, erhält in der Regel einen Bußgeldbescheid. In diesem müssen der Betroffene mit Namen und Anschrift sowie die vorgeworfene Tat samt Ort und Zeit vermerkt sein. Gleiches gilt für die verhängte Geldbuße und etwaige Nebenfolgen wie Punkte in Flensburg und Fahrverbot. Fehlen zentrale Pflichtangaben oder sind sie widersprüchlich, kann das die Wirksamkeit des Bescheids beeinträchtigen. Auch die Rechtsmittelbelehrung muss korrekt sein. Allerdings: Nicht jeder Formfehler führt automatisch zur Unwirksamkeit, doch die Summe von Mängeln verändert unter Umständen die Beweiskraft.

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Thema des Videos: Fehler im Bußgeldverfahren

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

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Klassische Fehlerquellen bei Blitzer-Messungen

Messungen zur Erfassung von Verstößen wie Geschwindigkeits- und Abstandsvergehen sind komplexe Vorgänge. Angriffsflächen im Zuge von Bußgeldvorwürfen sind eine fehlende oder abgelaufene Eichung, die falsche Aufstellung des Geräts, Abweichungen von der Bedienungsanleitung und Dokumentationslücken in den Messprotokollen. Auch ungünstigste Wetter- und Witterungsbedingungen wie Regen, Schneefall, Nebel oder Dunkelheit können die Messergebnisse verfälschen.

Bußgeldverfahren Einspruch. Welche Fehler können passieren?

Darüber hinaus kann die Aussagekraft des Blitzerfoto bei Unschärfe, verdecktem Fahrer oder der Abbildung von mehreren Fahrzeugen angezweifelt werden. Auch die Frage, ob das bei der Tempomessung herangezogene Verkehrsschild zum Tatzeitpunkt korrekt und sichtbar aufgestellt war, kann von Bedeutung sein.

Neben fehlerhaften Angaben im Bußgeldbescheid können auch die Beweise anfechtbar sein. Zudem muss der Bescheid innerhalb der Verjährungsfrist von drei Monaten erlassen werden.

Einspruchsfrist beachten!

Grundsätzlich gilt: Wer sich gegen einen Bußgeldbescheid zur Wehr setzen will, muss die zweiwöchige Einspruchsfrist einhalten. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zugang, nicht das Ausstellungsdatum. Fällt das Fristende auf das Wochenende oder einen Feiertag, endet sie am nächsten Werktag. Der Versand eines Anhörungsbogens unterbricht die Frist und lässt sie neu beginnen. Sobald die Einspruchsfrist ungenutzt verstreicht, werden der Bußgeldbescheid und die darin enthaltenen Sanktionen rechtskräftig beziehungsweise bindend.

Was ist ein Wiedereinsetzungsantrag?

Liegt jedoch ein unverschuldetes Fristversäumnis vor, kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gestellt werden. Dafür müssen plausible Gründe wie ein Krankenhausaufenthalt, eine längere Ortsabwesenheit oder die verspätete Zustellung des Bußgeldbescheids durch die Post vorliegen. Der Antrag muss in der Regel innerhalb einer Woche nach Beseitigung des Hindernisses zusammen mit dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingereicht werden. Wichtig sind auch Belege der Abwesenheit wie ein ärztliches Attest oder Reisedokumente im Falle der Abwesenheit aufgrund eines Urlaubs.

Professionell Einspruch einlegen

Um etwaige Fehler im Bußgeldverfahren aufzudecken, lohnt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Dieser hat mehr Befugnisse als der beschuldigte Fahrer. Dazu gehört in erster Linie ein uneingeschränkter Zugang zu allen Beweisstücken und die Erlaubnis, von diesen Kopien anzufertigen. Auf diese Weise kann der Anwalt Wartungs- und Eichnachweise, Schulungsunterlagen der Messbeamten und die Positionierung des Geräts prüfen lassen.

Was kann mit einem Einspruch erreicht werden?

Ein Einspruch gegen Bußgeldvorwürfe zielt auf Verfahrenseinstellung, Reduzierung des Bußgeldes oder die Vermeidung eines Fahrverbots ab. Letzteres ist möglich durch Umwandlung in ein erhöhtes Bußgeld. Dafür muss jedoch ein nachweisbarer Härtefall vorliegen, wie etwa eine existenzielle Bedrohung, wenn der Betroffene beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist. In diesem Kontext sollte man wissen, dass die für den jeweiligen Verstoß relevanten Punkte im Fahreignungsregister (FAER) trotz Abwendung des Fahrverbots weiterhin bestehen bleiben.

Stand: 30.01.2026

Quellen:

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