Wer mit einem Mietwagen geblitzt wird, muss wie jeder andere Fahrer mit Sanktionen rechnen. Lediglich die Fahrerermittlung erfolgt über die Autovermietung.
das Wichtigste zuerst
- Halteranfrage: Die Bußgeldstelle kontaktiert zunächst die Autovermietung als Fahrzeughalter.
- Fahrerermittlung: Über die Mietunterlagen des Unternehmens kann der Fahrer meist eindeutig ermittelt werden.
- Sanktionen: Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote gelten auch für Mietwagenfahrer.
- Zusatzkosten: Manche Vermieter verlangen zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr für die Weitergabe der Fahrerdaten. Laut gängiger Rechtsprechung darf diese aber nicht pauschal erhoben werden.
Mit dem Mietwagen geblitzt: Was passiert nach der Messung?
Wer mit einem Mietwagen zu schnell fährt oder einen anderen Verkehrsverstoß begeht, wird zunächst genauso erfasst wie jeder andere Verkehrsteilnehmer. Das Kennzeichen des Fahrzeugs wird dokumentiert und von der zuständigen Behörde ausgewertet. Anschließend erfolgt eine Halterabfrage.
Der Unterschied zu privat zugelassenen Fahrzeugen: Als Halter ist in aller Regel die Autovermietung eingetragen. Diese erhält deshalb zunächst eine Anfrage der Bußgeldstelle und wird aufgefordert mitzuteilen, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes genutzt hat. Die Behörde kann dadurch nachvollziehen, welcher Automieter für den Verkehrsverstoß in Betracht kommt. Erst danach wird das eigentliche Verfahren gegen den Fahrer eingeleitet.
Kurz und knapp
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Thema des Videos: Geblitzt mit einem Mietwagen oder Car-Sharing-Fahrzeug.
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Warum kann die Autovermietung den Fahrer identifizieren?
Bei der Fahrzeuganmietung werden umfangreiche personenbezogene Daten erfasst. Neben Namen und Anschrift werden auch die Führerscheindaten, Mietbeginn, Mietende und weitere Vertragsinformationen dokumentiert. Dadurch lässt sich nachvollziehen, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Messung gemietet hatte.

Warum kann die Autovermietung den Fahrer identifizieren?
Bei der Fahrzeuganmietung werden umfangreiche personenbezogene Daten erfasst. Neben Namen und Anschrift werden auch die Führerscheindaten, Mietbeginn, Mietende und weitere Vertragsinformationen dokumentiert. Dadurch lässt sich nachvollziehen, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Messung gemietet hatte.
Was passiert, wenn mehrere Personen den Mietwagen gefahren haben?
Etwas komplexer kann die Situation werden, wenn mehrere Fahrer im Mietvertrag eingetragen wurden oder das Fahrzeug innerhalb einer Familie oder Reisegruppe genutzt wurde. In solchen Fällen genügt die Information über den Mieter allein nicht immer, um den tatsächlichen Fahrer zweifelsfrei festzustellen. Hier spielen dann die Beweisunterlagen der Messung eine wichtige Rolle. Insbesondere das Blitzerfoto kann Hinweise darauf liefern, wer am Steuer saß.
Gelten bei Mietwagen andere Bußgelder?
Nein. Die Nutzung eines Mietwagens hat keinen Einfluss auf die Höhe der Sanktionen. Maßgeblich bleibt ausschließlich der konkrete Verkehrsverstoß. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, einen Rotlichtverstoß begeht oder gegen andere Vorschriften der Straßenverkehrsordnung verstößt, muss mit den im Bußgeldkatalog vorgesehenen Konsequenzen rechnen.
Zusätzliche Kosten durch die Autovermietung
Neben dem eigentlichen Bußgeld entstehen unter Umständen weitere Kosten. Viele Autovermietungen berechnen eine Bearbeitungs- oder Verwaltungspauschale, wenn sie auf behördliche Anfragen reagieren und Fahrerdaten übermitteln müssen. Diese finden sich meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens.
Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München (Az. 39 U 4778/23 e) vom 28. Februar 2025 sind solche Pauschalen jedoch unwirksam. Der Autovermieter darf lediglich den tatsächlichen administrativen Aufwand, wie Porto oder Arbeitszeit, berechnen. Im Zuge dessen muss dieser die angefallenen Kosten gegenüber dem Kunden konkret aufschlüsseln und nachweisen.
Mit einem Mietwagen im Ausland geblitzt
Gerade im Urlaub werden Verkehrsverstöße häufig mit Mietwagen begangen. Viele Fahrer gehen dann davon aus, dass Bußgelder aus dem Ausland nicht verfolgt werden können. Diese Annahme trifft jedoch häufig nicht zu. Innerhalb der Europäischen Union (EU) bestehen umfangreiche Möglichkeiten zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch. Konkret bedeutet das: Ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro (inklusive Gebühren) werden ausländische Bußgelder in Deutschland vollstreckt. Die EU-Ausnahme: Zwischen Deutschland und Österreich können Bußgelder für Verkehrsdelikte bereits ab einem Betrag von 25 Euro im jeweils anderen Staat eingetrieben werden.
Dadurch können ausländische Behörden die Halterdaten eines Fahrzeugs abfragen und über die Autovermietung den verantwortlichen Fahrer ermitteln. Je nach Land können die Sanktionen deutlich höher ausfallen als in Deutschland. Zudem gelten teilweise andere Verfahrensvorschriften und Fristen. Wer einen entsprechenden Bescheid erhält, sollte die Vorwürfe daher sorgfältig prüfen.
Gut zu wissen: Punkte in Flensburg oder ein im Ausland verhängtes Fahrverbot werden in Deutschland nicht vollstreckt.
Welche Unterlagen können bei der Überprüfung wichtig sein?
Wurde ein Bußgeldbescheid zugestellt, kommt es nicht allein auf die Fahrerermittlung an. Entscheidend ist auch, ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert wurde. Bei der Prüfung eines Verkehrsverstoßes können insbesondere das Messfoto, das Messprotokoll, die Geräteeichung sowie weitere technische Unterlagen von Bedeutung sein.
Darüber hinaus spielt die Frage eine Rolle, ob die Zuordnung zwischen Messung und Fahrzeug eindeutig möglich ist. Gerade wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich unterwegs waren oder Zweifel an der Fahreridentifizierung bestehen, kann eine genauere Überprüfung sinnvoll sein. Besonders bei drohenden Punkten oder einem Fahrverbot ist es sinnvoll, die Bußgeldvorwürfe und die zugrunde liegenden Unterlagen genauer prüfen zu lassen.
Fazit: Auch geblitzte Mietwagenfahrer tragen die Konsequenzen
Wer mit einem Mietwagen geblitzt wird, erhält den Bußgeldbescheid zwar nicht unmittelbar, bleibt aber grundsätzlich für den Verkehrsverstoß verantwortlich. Die Autovermietung kann den Mieter anhand ihrer Unterlagen identifizieren und die erforderlichen Informationen an die Behörde weitergeben.
Bußgelder, Punkte und Fahrverbote gelten deshalb auch bei Mietwagen. Zusätzlich können Bearbeitungsgebühren des Vermieters anfallen. Entscheidend bleibt letztlich, ob der Verkehrsverstoß und die Fahreridentifizierung im konkreten Fall rechtssicher nachgewiesen werden können.
Stand: 23.06.2026
Quellen:

