das Wichtigste zuerst
- Rechtslage: Fahrradfahrer können bei Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen geblitzt und zur Rechenschaft gezogen werden, auch wenn Fahrräder kein Kennzeichen haben.
- Ermittlung: Blitzerfotos helfen selten bei der Identifizierung. Bei mobilen Kontrollen kann die Polizei den Radler jedoch anhalten und die Personalien aufnehmen.
- Sanktionen: Unangepasstes Tempo führt zu Bußgeldern und Punkten in Flensburg. Bei Rotlichtverstößen wird es deutlich teurer.
- E-Bikes: Pedelecs bis 25 km/h gelten als Fahrräder. S-Pedelecs sind Kleinkrafträder mit verschärften Regeln und Bußgeldern.
Gibt es ein Tempolimit für Radfahrer?
Grundsätzlich ist festzuhalten: Auch Radler sind vor Blitzern nicht gefeit. Maßgeblich ist nicht ein starres Tempolimit, sondern die Pflicht zur angepassten Geschwindigkeit. So darf man beispielsweise nicht mit 50 km/h durch eine Tempo-30-Zone rasen oder die Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen missachten. Spätestens, wenn Fußgänger durch den Fahrstil eines Radfahrers gefährdet werden, handelt dieser ordnungswidrig.
Die Identifizierung ist bei stationären Messungen jedoch schwierig, weil kein Kfz-Kennzeichen vorhanden ist. Beim Einsatz von mobilen Blitzern oder bei der Beobachtung der Tat durch die Beamten vor Ort kann die Polizei den Radfahrer aus dem Verkehr winken, um die Personalien festzustellen.

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Folgen von Tempo- und Rotlichtverstößen
Radfahrer, die durch ihre riskante Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer gefährden, riskieren ein Bußgeld sowie einen Punkt im Fahreignungsregister. Beim Fahren über eine rote Ampel kann neben dem Punkt in Flensburg je nach Dauer der Rotphase und dem Gefährdungspotenzial ein Bußgeld von bis zu 190 Euro anfallen. Dass der Gesetzgeber hier besonders streng verfährt, erklärt sich durch die erhöhte Unfallgefahr im Bereich von Lichtzeichenanlagen.
Für Radfahrer gibt es kein festgelegtes Tempolimit. Sobald aber eine Gefährdung für Fußgänger vorliegt, ist der Punkt in Flensburg sicher.
Bußgeldkatalog Geschwindigkeit Fahrrad
| Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Unangepasst Fahrrad-Geschwindigkeit | |||
| ...einen Fußgänger im Fußgängerbereich mit zugelassenem Fahrzeugverkehr gefährden | 30 € | 1 Punkt | - |
| ...einen Fußgänger im Fußgängerbereich mit nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr gefährden | 35 € | 1 Punkt | - |
Bußgeldkatalog Rote Ampel Fahrrad
| Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Als Radfahrer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt. | 60 € | 1 Punkt | - |
| … mit Gefährdung | 100 € | 1 Punkt | - |
| … mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 Punkt | - |
| .. bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen | 100 € | 1 Punkt | - |
| … mit Gefährdung | 160 € | 1 Punkt | - |
| … mit Sachbeschädigung | 180 € | 1 Punkt | - |
Geblitzt mit dem Handy in der Hand
In Deutschland ist die Handynutzung auf dem Fahrrad streng reglementiert, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Wer während der Fahrt mit dem Mobiltelefon hantiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit mindestens 55 Euro sanktioniert. Kommt es zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder gar zu einem Unfall, erhöht sich das Bußgeld.
Nicht nur das Telefonieren ist untersagt, sondern jede Nutzung, bei der das Gerät gehalten werden muss. Dazu zählen das Tippen von Nachrichten, das Checken von Routen oder das bloße Ablesen der Uhrzeit. Erlaubt ist die Nutzung hingegen, wenn das Smartphone in einer fest installierten Handyhalterung am Lenker angebracht ist und per Sprachsteuerung bedient wird. Das Telefonieren mit Kopfhörern ist ebenfalls zulässig, sofern die Lautstärke so gewählt ist, dass Warnsignale wie Martinshörner oder Klingeln weiterhin wahrgenommen werden.
Was ist mit (S)-Pedelecs?
Pedelecs mit Unterstützung bis 25 km/h werden rechtlich wie Fahrräder behandelt. Für sie gelten die oben genannten Regeln. S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h sind hingegen führerschein- und versicherungspflichtige Kleinkrafträder. Diese werden bei Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Handyverstößen gemäß des Bußgeldkatalogs für Pkw und Motorräder sanktioniert. Im Vergleich zum Fahrrad schlagen deutlich höhere Bußgelder zu Buche. Zudem können mehrere Punkte und sogar ein Fahrverbot verhängt werden.
Stand: 16.01.2026
Quellen:

