Beleuchtungsverstoß: Vorschriften & Bußgelder

Das Wichtigste zuerst

  • Beleuchtungspflicht: Bei Dunkelheit, Dämmerung und schlechten Sichtverhältnissen müssen Fahrzeuge mit der vorgeschriebenen Beleuchtung unterwegs sein.
  • Abblendlicht: Bei Nebel, starkem Regen oder Schneefall ist auch tagsüber das Abblendlicht einzuschalten.
  • Fernlicht: Fernlicht darf nur genutzt werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht geblendet werden.
  • Bußgelder: Je nach Art des Verstoßes drohen Verwarnungs- oder Bußgelder und in schwerwiegenden Fällen Punkte im Fahreignungsregister.
  • Rechtsgrundlage: Die maßgeblichen Vorschriften ergeben sich insbesondere aus § 17 der StVO.

Beleuchtungsverstoß

Welche Beleuchtungsvorschriften gelten im Straßenverkehr?

Eine funktionierende Fahrzeugbeleuchtung gehört zu den wichtigsten Sicherheitseinrichtungen im Straßenverkehr. Sie sorgt nicht nur dafür, dass Fahrer Hindernisse, Fahrbahnverläufe und andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkennen können, sondern erhöht zugleich die eigene Sichtbarkeit. Gerade bei schlechten Licht- und Witterungsverhältnissen kann eine korrekte Beleuchtung entscheidend dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden.

Welche Beleuchtung wann verwendet werden muss, regelt § 17 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Vorschriften betreffen insbesondere Abblendlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer, Nebelschlussleuchten und Standlicht. Wer die Beleuchtung falsch verwendet oder trotz bestehender Pflicht ohne Licht fährt, muss mit Sanktionen rechnen.

Wann muss das Abblendlicht eingeschaltet werden?

Das Abblendlicht gehört zur Standardbeleuchtung eines Kraftfahrzeugs und muss immer dann eingeschaltet werden, wenn die Sichtverhältnisse dies erfordern. Dies gilt insbesondere bei:

  • Dämmerung,
  • Dunkelheit,
  • Nebel,
  • starkem Regen,
  • Schneefall sowie
  • anderen erheblichen Sichtbehinderungen.

Auch tagsüber besteht bei ungünstigen Sichtverhältnissen die Pflicht zur Nutzung des Abblendlichts. Tagfahrleuchten reichen in diesem Fall nicht aus, da sie in der Regel lediglich die Fahrzeugfront beleuchten und die vorgeschriebene Heckbeleuchtung nicht ersetzen.

Wann darf Fernlicht verwendet werden?

Fernlicht verbessert die Sicht auf unbeleuchteten Straßen erheblich und darf deshalb außerhalb geschlossener Ortschaften genutzt werden, wenn niemand dadurch geblendet wird. Sobald sich ein Fahrzeug nähert, vorausfährt oder andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden könnten, muss rechtzeitig auf Abblendlicht umgeschaltet werden.

Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte richtig einsetzen

Nebelscheinwerfer dürfen ausschließlich verwendet werden, wenn Nebel, starker Regen oder Schneefall die Sicht erheblich einschränken. Sie dienen dazu, den unmittelbaren Fahrbahnbereich besser auszuleuchten. Für die Nebelschlussleuchte gelten noch strengere Voraussetzungen. Sie darf nur eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite aufgrund von Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Bei besseren Sichtverhältnissen muss sie ausgeschaltet bleiben, da sie nachfolgende Verkehrsteilnehmer erheblich blenden kann.

Darf man nur mit Standlicht fahren?

Nein. Das Standlicht (Begrenzungsleuchten) ist nicht dafür vorgesehen, während der Fahrt als alleinige Beleuchtung genutzt zu werden. Es dient lediglich dazu, ein abgestelltes oder haltendes Fahrzeug bei Dunkelheit oder eingeschränkter Sicht kenntlich zu machen.

Welche Besonderheiten gelten für Motorradfahrer?

Für Fahrer von Krafträdern gelten zusätzliche Vorschriften. Motorräder müssen grundsätzlich auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht oder mit zugelassenen Tagfahrleuchten unterwegs sein. Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen ist hingegen stets das Abblendlicht vorgeschrieben. Durch diese Regelung sollen Motorräder früher wahrgenommen und das Unfallrisiko reduziert werden.

Sind verschmutzte Scheinwerfer ebenfalls ein Beleuchtungsverstoß?

Ja. Nicht nur technische Defekte können gegen die Beleuchtungsvorschriften verstoßen. Auch stark verschmutzte oder verdeckte Scheinwerfer, Rückleuchten oder Kennzeichenleuchten beeinträchtigen die Sichtbarkeit des Fahrzeugs und können deshalb ordnungswidrig sein. Besonders im Winter oder bei längeren Fahrten auf nassen Straßen sammeln sich Schmutz, Schnee oder Streusalz an den Leuchten an.

Beleuchtungsverstoß: Welche Sanktionen drohen?

Wer gegen die Vorschriften zur Fahrzeugbeleuchtung verstößt, muss in der Regel „nur“ mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Insbesondere bei Gefährdung oder Unfallfolge drohen auch ein Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister. Eine Übersicht über die gängigsten Verstöße finden Sie hier:

Bußgeldkatalog Beleuchtung

Im Vergleich zu Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen sowie für die Sanktionen bei Abstandsvergehen und Handy am Steuer, fallen die Bestrafungen für fehlende oder falsche Beleuchtung relativ milde aus. Nicht einmal für Nachtfahrten ohne Licht gibt es ein Bußgeld oder Punkte im Fahreignungsregister, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld.

Auch die unsachgemäße Verwendung von Nebelscheinwerfern und Fernlicht, der Missbrauch der Warnblinkanlage und viele weitere kleinere Verstöße gegen die Bestimmungen des Beleuchtungs-Paragrafen der StVO, ziehen keine Strafen nach sich, die in Flensburg registriert werden. Erst wenn man außerorts bei Nebel, Schneefall oder Regen das Abblendlicht vergisst, tritt der Bußgeldkatalog in Kraft, innerorts ist wiederum nur ein Verwarngeld fällig.

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Bei ausreichend beleuchteter Straße mit Fern- oder nur mit Standlicht gefahren10 €--
… mit Gefährdung15 €--
… mit Sachbeschädigung35 €--
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt oder die Scheinwerfer sind verschmutzt oder verdeckt oder es wurde nicht rechtzeitig abgeblendet20 €--
… mit Gefährdung25 €--
… mit Sachbeschädigung35 €--
Kein Abblendlicht am Tage, trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen benutzt
… innerorts25 €--
… außerorts60 €1 Punkt-
Kein Abblendlicht beim Fahren im Tunnel benutzt10 €--
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet20 €--
… mit Sachbeschädigung35 €--
Blinker nicht wie vorgeschrieben benutzt10 €--
Missbrauch der Lichthupe5 €--
… mit Belästigung10 €--
Missbrauch der Warnblinkanlage5 €--

Viele dieser Vergehen entstehen nicht vorsätzlich, sondern weil Defekte oder Verschmutzungen erst spät bemerkt werden. Dennoch entbindet dies Fahrzeugführer nicht von ihrer Pflicht, die Beleuchtung regelmäßig zu kontrollieren und Mängel unverzüglich zu beseitigen.

Welche Regeln gelten im Tunnel?

Unabhängig von Tageszeit und Wetter muss beim Befahren eines Tunnels grundsätzlich das Abblendlicht eingeschaltet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Tunnel künstlich beleuchtet ist. Tagfahrleuchten reichen hierfür nicht aus. Sie sorgen lediglich dafür, dass das Fahrzeug von vorne besser gesehen wird, sind jedoch weder ein Ersatz für die vollständige Fahrzeugbeleuchtung noch für die vorgeschriebenen Rückleuchten.

Fazit

Wer bei Dunkelheit, Dämmerung oder ungünstigen Sichtverhältnissen ohne die vorgeschriebene Beleuchtung unterwegs ist oder Leuchten falsch verwendet, muss mit Verwarnungs- oder Bußgeldern rechnen. Je nach Schwere des Verstoßes kann zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen werden.

Durch regelmäßige Kontrollen der Fahrzeugbeleuchtung und den sachgerechten Einsatz von Abblendlicht, Fernlicht sowie Nebelleuchten lassen sich die meisten Beleuchtungsverstöße vermeiden. Gleichzeitig leisten Fahrzeugführer damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr.

Stand: 31.07.2026

Quellen:

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