AG Waiblingen: „Sekundenschneller“ Handyverstoß führt zu reduziertem Bußgeld
Auch ein schneller Blick aufs Smartphone genügt in der Regel für einen Handyverstoß. Dennoch kann die Strafe im Einzelfall milder ausfallen als eigentlich im Bußgeldkatalog vorgesehen. Weiterlesen