Zu schnell gefahren und geblitzt worden?
Wir helfen Ihnen, ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot zu verhindern.

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Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen prüfen!
Mit uns sparen Sie Zeit und Geld.

  • Unterlagen einreichen

    Melden Sie sich unverbindlich an und reichen Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid möglichst schnell ein.

  • Vorwurf prüfen

    Verkehrsrechtsanwälte der Partnerkanzleien prüfen Ihren Fall und bewerten ob Ihr Verfahren eingestellt werden kann.

  • Recht durchsetzen

    Die Anwälte streben die Einstellung Ihres Bußgeldverfahrens an oder versuchen das ursprüngliche Strafmaß zu reduzieren.

Das sagen Betroffene über Geblitzt.de

Es drohen Ihnen unterschiedliche Strafen, je nachdem wo Sie zu schnell gefahren sind.

Sind Sie wirklich zu schnell gefahren? Grundsätzlich gilt, dass die Bußgeldstelle einen vermeintlichen Verkehrsverstoß lückenlos dokumentieren muss. Ist dies nicht der Fall, kann ein Wirksamwerden solcher Bescheide verhindert werden. Hier kann Geblitzt.de Ihnen helfen eine Strafe abzuwenden.

Um das Strafmaß abschätzen zu können, muss man zwei grundsätzliche Sachverhalte unterscheiden. Handelt es sich bei dem Vergehen um eine Geschwindigkeitsüberschreitung Innerorts oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung Außerorts. Sie werden meist härter bestraft, wenn Sie innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu schnell gefahren sind. Waren sie beispielsweise 30 km/h zu schnell Innerorts, droht ihnen ein Bußgeld in Höhe von 100 € und ein Punkt in Flensburg. Außerorts bleibt es bei einem Punkt, jedoch beläuft sich die zu zahlende Geldbuße auf 80 €.

Es spielen auch noch weiter Faktoren eine wichtige Rolle. Sind Sie Fahranfänger und noch in der Probezeit, oder hatten Sie bereits ein Fahrverbot und sind noch auf Bewehrung? Wie waren die Witterungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Messung. Sie wurden bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn gefilmt oder beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt? Dies sind nur einige Beispiele aus einer langen Liste von Dingen die das Strafmaß beeinflussen können.

Jedoch Sind all diese Umstände für unsere Dienstleistung unerheblich. Verkehrsrechtsanwälte der Partnerkanzleien bearbeiten Ihren Fall für Sie. Vom Einspruch, über die Bearbeitung der Bußgeldakte, bis hin zu einer möglichen Einstellung Ihres Verfahrens. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich Fehler in Ihrem Bußgeldverfahren nachweisen lassen. Viele Bußgeldbescheide sind inhaltlich mangelhaft und deshalb angreifbar. Die Möglichkeit dieses prüfen zu lassen wird aber nur selten genutzt, da hierfür ein Anwalt beauftragt werden muss.

Leider glauben sehr viele Betroffene, dass sie wirklich zu schnell gefahren sind, sobald sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Selbst dann, wenn sie sich nicht an die Situation erinnern können. Durch falsch aufgestellte oder nicht korrekt geeichte Messgeräte kann es aber zu Fehlmessungen kommen. Daraufhin werden dann Bußgeldbescheide ausgestellt und die meisten Betroffenen nehmen ihre Strafe in Kauf, ohne eine Prüfung in Betracht zu ziehen. Um ein wirklich korrektes Busgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsübertretung einzuleiten, müssen aber viele Faktoren beachtet werden. Die aufgeführten Beispiele zeigen nur einen kleinen Teil der Möglichkeiten die durch die Partneranwälte geprüft werden.

Im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitung sind die Strafen für Verkehrsteilnehmer, die zu schnell gefahren sind, genau aufgeführt. Hier einige Beispiele:

Geschwindigkeitsübertretungen Innerorts von bis zu 10 km/h werden laut Bußgeldkatalog mit 15 Euro Bußgeld bestraft. Bei 11 bis 15 km/h sind es 25€. Ab 21 bis 25 km/h kommt zu den nun schon 80 € Bußgeld noch ein Punkt in Flensburg hinzu. Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 31 bis 40 km/h überschritten, werden laut Bußgeldkatalog 160€, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig. Das Fahrverbot erhöht sich auf zwei Monate, sobald man mit mindestens 51 km/h zu viel geblitzt wird. Hinzu kommt noch eine Geldstrafe von 280€ und zwei Punkte in Flensburg.

Aber an welche Regeln sich die für die Messung verantwortlichen Personen halten müssen, ist im Bußgeldkatalog nicht vermerkt. Wäre dies der Fall, würden sicher noch mehr Personen ihre Bescheide prüfen lassen. Nutzen Sie also unseren Service und gehen Sie sicher, dass Ihr Bescheid korrekt ist und Sie wirklich zu schnell gefahren sind. Sollte tatsächlich alles korrekt sein, teilen wir Ihnen dies mit und Sie können das Bußgeld immer noch bezahlen.