Ordnungswidrigkeit Strafzettel
Auch wenn Strafzettel zur Ordnungswidrigkeit zählen, so kann man in den meisten Fällen nicht effektiv gerichtlich dagegen vorgehen. So muss das Ordnungsamt nicht auf gesondert geschultes Personal achten, wie es z.B. bei Geschwindigkeitskontrollen der Fall wäre. Und auch die Beweislage ist bei einem stehenden Fahrzeug sicherlich überwiegend eindeutig.
Des Weiteren wird bei Strafzetteln oder Knöllchen bei den meisten Ordnungswidrigkeiten sicherlich nur ein Verwarnungsgeld erhoben. Hier raten wir grundsätzlich Verwarnungen zu bezahlen. Denn nur wenn Sie eine entsprechend Verwarnung mit Verwarnungsgeld nicht bezahlen, wird nach einer erneuten Mahnung, daraus erst ein Bußgeldverfahren. Eine so herbeigeführte unnötige Bußgeldangelegenheit würde geblitzt.de ebenfalls ablehnen.
Interessant in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass der aktuelle Bußgeldkatalog für falsches Halten oder Parken für das Jahr 2017 auch drei Vorfälle beschreibt, welche sogar mit einem Punkt im Verkehrszentralregister (Fahreignungsregister) Flensburger geahndet werden können
- Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen
60 Euro und 1 Punkt - Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen
65 Euro und 1 Punkt - Parken auf Autobahnen / Kraftfahrtstraßen
70 Euro und 1 Punkt
Bei den meisten Strafzetteln wird es sich sicherlich immer um falsches Parken handeln, weil die Wahrscheinlichkeit beim falschen Halten erwischt zu werden nicht häufig gegeben sein sollte. Dies führt uns zu einer der grundsätzlichen Begriffserklärungen bei Strafzettelangelegenheiten, was ist Parken und was ist Halten.
Das Halten sollte nicht mit dem Warten verwechselt werden, Warten wäre der Zustand des Fahrzeuges z.B. vor einer roten Ampel, also kein freiwilliger Stillstand des Autos. Halten und Parken setzen immer einen freiwilligen Stillstand des Fahrzeuges voraus. Auch beim Halten kann das Fahrzeug verlassen werden, allerdings nicht länger als 3 Minuten. Beim Parken wird das Fahrzeug länger als 3 Minuten verlassen.
Sich gerade in diesem Punkt der Stillstandszeit mit einer Politesse zu Streiten ist in der Regel aussichtslos. Die beiden Strafzettel relevanten Vorgänge des falschen Parkens und falschen Haltens können aber teilweise recht unterschiedlichen Höhen des Knöllchens nach sich ziehen.
Zum Beispiel wir das Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten mit 10 Euro bestraft und das Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten mit 35 Euro. Durchschnittlich liegt das missachten eines Parkverbotes aber um 5 Euro über dem eines entsprechenden missachteten Halteverbotes.
Hier einmal die aktuelle Bußgeldtabelle für Halteverstöße aus dem Bußgeldkatalog für Strafzettel:
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor, an Taxiständen, bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist | 10 € | |
...mit Behinderung | 15 € | |
Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten | 10 € | |
Halten in zweiter Reihe | 15 € | |
...mit Behinderung | 20 € | |
Nicht platzsparend gehalten | 10 € | |
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten | 20 € | |
Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen | 20 € | |
...mit Behinderung | 30 € |
Und die Bußgeldtabelle für Parkverstöße aus dem aktuellen Bußgeldkatalog für Strafzettel:
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
Parken auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor, bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot | 15 € | |
...mit Behinderung | 25 € | |
...länger als eine Stunde | 25 € | |
...zusätzlich mit Behinderung | 35 € | |
Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen | 60 € | 1 |
Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten | 35 € | |
...mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen | 65 € | 1 |
Parken in zweiter Reihe | 20 € | |
...mit Behinderung | 25 € | |
...länger als 15 Minuten | 30 € | |
...zusätzlich mit Behinderung | 35 € | |
Parken auf Sperrflächen | 25 € | |
Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen | 10 € | |
...mit Behinderung | 15 € | |
...länger als 3 Stunden | 20 € | |
...zusätzlich mit Behinderung | 30 € | |
Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundstücksein- und - ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln und soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist | 10 € | |
...mit Behinderung | 15 € | |
...länger als 3 Stunden | 20 € | |
...zusätzlich mit Behinderung | 30 € | |
Parken an einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer | ||
...bis zu 30 Minuten | 10 € | |
...bis zu 1 Stunde | 15 € | |
...bis zu 2 Stunden | 20 € | |
...bis zu 3 Stunden | 25 € | |
...über 3 Stunden | 30 € | |
Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz | 35 € | |
Nicht platzsparend geparkt | 10 € | |
Parklücke einem Berechtigten weggenommen | 10 € | |
Parken auf Autobahnen / Kraftfahrtstraßen | 70 € | 1 |
Parken in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen (Pkw) | 30 € | |
...mit Behinderung | 35 € | |
...länger als 3 Stunden | 35 € | |
Parken oder Abstellen eines Fahrzeuges mit Versperren d. Abfahrtsweges eines anderen Fahrzeuges | 20 € | |
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt parken | 25 € | |
Parken in einem geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 Tonnen des zulässigen Gesamtgewichtes oder einem Anhänger über 2 Tonnen des zulässigen Gesamtgewichtes | 30 € | |
Länger als zwei Wochen Anhänger ohne Zugfahrzeug geparkt | 20 € | |
Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen | 25 € | |
...mit Behinderung | 35 € |
Zu diesen Kosten eines Strafzettels können aber immer noch weitere Gebühren durch notwendige Abschleppkosten erhoben werden. Diese liegen bei einem vielfachen des Geldes, was der eigentliche Strafzettel kostet und kommen im Ernstfall auf die Strafzettel Gebühr noch oben drauf.