Weshalb bearbeitet Geblitzt.de keine Strafzettel für falsches Parken?

Ordnungswidrigkeit Strafzettel

Auch wenn Strafzettel zur Ordnungswidrigkeit zählen, so kann man in den meisten Fällen nicht effektiv gerichtlich dagegen vorgehen. So muss das Ordnungsamt nicht auf gesondert geschultes Personal achten, wie es z.B. bei Geschwindigkeitskontrollen der Fall wäre. Und auch die Beweislage ist bei einem stehenden Fahrzeug sicherlich überwiegend eindeutig.

Des Weiteren wird bei Strafzetteln oder Knöllchen bei den meisten Ordnungswidrigkeiten sicherlich nur ein Verwarnungsgeld erhoben. Hier raten wir grundsätzlich Verwarnungen zu bezahlen. Denn nur wenn Sie eine entsprechend Verwarnung mit Verwarnungsgeld nicht bezahlen, wird nach einer erneuten Mahnung, daraus erst ein Bußgeldverfahren. Eine so herbeigeführte unnötige Bußgeldangelegenheit würde geblitzt.de ebenfalls ablehnen.

Interessant in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass der aktuelle Bußgeldkatalog für falsches Halten oder Parken für das Jahr 2017 auch drei Vorfälle beschreibt, welche sogar mit einem Punkt im Verkehrszentralregister (Fahreignungsregister) Flensburger geahndet werden können

  1. Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen
    60 Euro und 1 Punkt
  2. Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen
    65 Euro und 1 Punkt
  3. Parken auf Autobahnen / Kraftfahrtstraßen
    70 Euro und 1 Punkt

Bei den meisten Strafzetteln wird es sich sicherlich immer um falsches Parken handeln, weil die Wahrscheinlichkeit beim falschen Halten erwischt zu werden nicht häufig gegeben sein sollte. Dies führt uns zu einer der grundsätzlichen Begriffserklärungen bei Strafzettelangelegenheiten, was ist Parken und was ist Halten.

Das Halten sollte nicht mit dem Warten verwechselt werden, Warten wäre der Zustand des Fahrzeuges z.B. vor einer roten Ampel, also kein freiwilliger Stillstand des Autos. Halten und Parken setzen immer einen freiwilligen Stillstand des Fahrzeuges voraus. Auch beim Halten kann das Fahrzeug verlassen werden, allerdings nicht länger als 3 Minuten. Beim Parken wird das Fahrzeug länger als 3 Minuten verlassen.

Sich gerade in diesem Punkt der Stillstandszeit mit einer Politesse zu Streiten ist in der Regel aussichtslos. Die beiden Strafzettel relevanten Vorgänge des falschen Parkens und falschen Haltens können aber teilweise recht unterschiedlichen Höhen des Knöllchens nach sich ziehen.

Zum Beispiel wir das Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten mit 10 Euro bestraft und das Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten mit 35 Euro. Durchschnittlich liegt das missachten eines Parkverbotes aber um 5 Euro über dem eines entsprechenden missachteten Halteverbotes.


Hier einmal die aktuelle Bußgeldtabelle für Halteverstöße aus dem Bußgeldkatalog für Strafzettel:

Verstoß

Bußgeld

Punkte

Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor, an Taxiständen, bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist

10 €

...mit Behinderung

15 €

Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten

10 €

Halten in zweiter Reihe

15 €

...mit Behinderung

20 €

Nicht platzsparend gehalten

10 €

In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten

20 €

Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen

20 €

...mit Behinderung

30 €


Und die Bußgeldtabelle für Parkverstöße aus dem aktuellen Bußgeldkatalog für Strafzettel:

Verstoß

Bußgeld

Punkte

Parken auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor, bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot

15 €

...mit Behinderung

25 €

...länger als eine Stunde

25 €

...zusätzlich mit Behinderung

35 €

Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen

60 €

1

Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten

35 €

...mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen

65 €

1

Parken in zweiter Reihe

20 €

...mit Behinderung

25 €

...länger als 15 Minuten

30 €

...zusätzlich mit Behinderung

35 €

Parken auf Sperrflächen

25 €

Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen

10 €

...mit Behinderung

15 €

...länger als 3 Stunden

20 €

...zusätzlich mit Behinderung

30 €

Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundstücksein- und - ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln und soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist

10 €

...mit Behinderung

15 €

...länger als 3 Stunden

20 €

...zusätzlich mit Behinderung

30 €

Parken an einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer

...bis zu 30 Minuten

10 €

...bis zu 1 Stunde

15 €

...bis zu 2 Stunden

20 €

...bis zu 3 Stunden

25 €

...über 3 Stunden

30 €

Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz

35 €

Nicht platzsparend geparkt

10 €

Parklücke einem Berechtigten weggenommen

10 €

Parken auf Autobahnen / Kraftfahrtstraßen

70 €

1

Parken in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen (Pkw)

30 €

...mit Behinderung

35 €

...länger als 3 Stunden

35 €

Parken oder Abstellen eines Fahrzeuges mit Versperren d. Abfahrtsweges eines anderen Fahrzeuges

20 €

In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt parken

25 €

Parken in einem geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 Tonnen des zulässigen Gesamtgewichtes oder einem Anhänger über 2 Tonnen des zulässigen Gesamtgewichtes

30 €

Länger als zwei Wochen Anhänger ohne Zugfahrzeug geparkt

20 €

Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen

25 €

...mit Behinderung

35 €


Zu diesen Kosten eines Strafzettels können aber immer noch weitere Gebühren durch notwendige Abschleppkosten erhoben werden. Diese liegen bei einem vielfachen des Geldes, was der eigentliche Strafzettel kostet und kommen im Ernstfall auf die Strafzettel Gebühr noch oben drauf.