Ordnungswidrigkeiten
Die meisten Vergehen im Straßenverkehr erfüllen sicherlich keinen Straftatbestand, sondern werden als sogenannte Ordnungswidrigkeit eingestuft. Dass aber auch Tatvorwürfe als Straftat angesehen werden können zeigt das aktuelle Urteil der Raser von Berlin. Weshalb wir an dieser Stelle einmal die grundlegende Definition, was ist eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr klären möchten und welche schriftlichen Zustellungen Sie in diesem Zusammenhang erhalten können.
Ordnungswidrigkeiten sind nach §1 des Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) solche rechtswidrigen und grundsätzlich vorwerfbaren Handlungen, die eine Ahndung durch eine Geldbuße zulassen. Also geringfügigere Gesetzesübertretungen, die nicht den Unrechtscharakter einer Straftat erfüllen.
Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) kann im Rahmen dieser Ordnungswidrigkeiten neben der Geldbuße auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden. Die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit liegt im Ermessen der Behörden. Da es aber bei einer erfassten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr um Geldeinnahmen für Länder und Gemeinden geht, sollten Sie immer davon ausgehen, dass Ihnen nach einer Verkehrsübertretung Post ins Haus steht.
Lesen Sie deshalb immer sorgfältig das an Sie gerichtete Schreiben durch und ordnen Sie dieses in eines der möglichen Schreiben bezüglich einer Ordnungswidrigkeit ein.
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1. Verwarnung mit / ohne Verwarnungsgeld
Sollte von Ihnen immer beglichen werden, hier erfolgen keine weiteren Eintragungen beim Kraftfahrbundesamt (KBA) bzw. dem Verkehrszentralregister (Fahreignungsregister) Flensburg.
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2. Zeugenfragebogen / Fragebogen zur Fahrerermittlung
Diesen einfach ausschließlich nur mit den Personalien des entsprechenden Fahrzeugführers selbstständig ausfüllen, mit der kurzen Bemerkung in dem Feld „Angaben zur Sache“ - „wahrscheinlich ist die genannte Person gefahren“. Da es hierbei aber auch noch andere Szenarien gibt, haben wir alle Information zu einem solchen Schreiben unter https://www.zeugenfragebogen.de/ zusammengefast.
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3. Anhörungsbogen
Weil nach einem Anhörungsbogen immer ein Bußgeldbescheid folgt, können Sie diesen bereits bei Geblitzt.de einreichen, so stellen Sie sicher das keinerlei Fristen verpasst werden. Da es hierbei aber auch noch andere Szenarien gibt, haben wir alle Information zu einem solchen Schreiben unter https://www.anhoerungsbogen.de/ zusammengefast.
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4. Bußgeldbescheid
Diesen sollte man immer prüfen lassen, denn wenn Sie diesen nicht weiter anfechten werden Informationen zur Ordnungswidrigkeit im Zentralregister hinterlegt und bei erneuten Verstößen wieder herangezogen.
Ihren Bußgeldbescheid zu einer Ordnungswidrigkeit können Sie direkt hier bei Geblitzt.de ohne Risiko prüfen lassen, einfach auf „Unterlagen einreichen“ klicken und das kleine online Formular ausfüllen, die Vollmacht unterschreiben und zusenden. Alle weiteren Details zum Ablauf werden immer genau erläutert und während des für Sie betreuten Verfahrens weitestgehend per E-Mail kommuniziert.