Stau auf der Autobahn
Es ist wieder Urlaubszeit und damit steigt auch die Gefahr, dass Autofahrer auf der Autobahn in einen Stau geraten. Doch was dürfen Verkehrsteilnehmer im Stau eigentlich und was nicht?

Chip.de, die sich auf die dpa berufen, klärte dies vor Kurzem in einem Artikel. Kommt es auf der Autobahn zu Stau, müssen Autofahrer eine Rettungsgasse bilden. Diese muss immer zwischen der linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet werden. Verkehrsteilnehmer, die sich nicht daranhalten, müssen mit 200 bis 320 Euro Bußgeld rechnen. Zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat kommen ebenfalls hinzu.
Aussteigen darf man auf der Autobahn nur in Ausnahmefällen. Ansonsten ist es laut Straßenverkehrsordnung (§ 18 Abs. 9 Satz 1) verboten. Eine Ausnahme wäre die Sicherung einer Unfallstelle. Oftmals ist die Polizei laut ADAC aber nachsichtig, wenn es im Fahrzeug zu heiß wird. Wichtig ist es allerdings, immer in der Nähe des Fahrzeugs zu bleiben.
In der Regel ist das Überholen auf der Autobahn verboten. Kommt es zum Stau und das linke Fahrzeug steht oder fährt maximal 60 km/h, dürfen Verkehrsteilnehmer allerdings das linke Fahrzeug überholen. Steht der Verkehr, dürfen Verkehrsteilnehmer mit maximal 20 km/h vorbeifahren. Bewegt sich das linke Fahrzeug, darf man höchstens mit 20 km/h mehr überholen. Halten sich Autofahrer nicht daran, können ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt auf einen zukommen.
Verboten ist es auch, auf der Autobahn zu wenden oder rückwärtszufahren. Fordert die Polizei die Verkehrsteilnehmer nach einer längeren Vollsperrung auf, ist es allerdings ausnahmsweise erlaubt.
Ein weiteres Verbot betrifft den Standstreifen. Wer auf diesem schnell zur Autobahnausfahrt will, riskiert 75 Euro Bußgeld sowie einen Punkt.
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Quellen: Chip.de, ADAC