Informationen zur Messstelle
Ihnen wird das Unterschreiten des Mindestabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug an der Messstelle Wörrstadt, Gem. Wörrstadt, A 63, Höhe km 18,500 FR: Mainz vorgeworfen? Nehmen Sie Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nicht einfach so hin! Die spezialisierte Partneranwälte von Geblitzt.de haben bereits Erfahrung mit Bußgeldverfahren von dieser Messstelle.
Die Bußgeldbehörde Polizeipräsidium Rheinpfalz, Zentrale Bußgeldstelle, Maximilianstr. 6, 67346 Speyer bewertet die Messergebnisse und leitet entsprechende Bußgeldverfahren ein.Bisher kamen folgende Messgeräte an dieser Messstelle zum Einsatz. Verwendete Messgeräte sind üblicherweise in den amtlichen Schreiben (Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid) dokumentiert.
- Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung
Nicht alle Vorwürfe eines Bußgeldverfahrens sind gerechtfertigt oder ausreichend belegt. 12% der durch die Partneranwälte betreuten Fälle werden eingestellt. Bei weiteren 25% besteht die Möglichkeit eine positive Änderung des Strafmaßes (z.B. Wegfall des Fahrverbotes oder der Punkte) zu erreichen.