Informationen zur Messstelle
Ihnen wird vorgeworfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Messstelle Tübingen, Nordring abwärts / Höhe Parkscheinautomat Nr. 165 überschritten zu haben? Lassen Sie den gegen Sie erhobenen Vorwurf durch erfahrene Verkehrsrechtsanwälte der Partnerkanzleien von Geblitzt.de prüfen! Diese kennen die Messstelle, die zuständige Behörde und das eingesetzte Messgerät.
Hier festgestellte Verkehrsverstöße, werden durch die Bußgeldstelle Stadt Tübingen, Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten, Schmiedtorstr. 4, 72070 Tübingen bearbeitet.An dieser Messstelle sind bisher folgender Messverfahren und -geräte dokumentiert. Diese sind meistens in den amtlichen Schreiben (Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid) vermerkt.
- Einseitensensor ES3.0
Menschliche und technische Fehler resultieren in fehlerhaften Bußgeldverfahren und nicht ausreichend belegten Vorwürfen. Bei diesen bestehen gute Aussichten auf Einstellung des Verfahrens oder Strafmilderung (z.B. Wegfall des Fahrverbotes oder der Punkte). Geblitzt.de hilft Ihnen, die gegen Sie erhobenen Vorwürfe durch erfahrene Verkehrsrechtsanwälte prüfen zu lassen und gegen das Bußgeldverfahren vorzugehen.