Informationen zur Messstelle
Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zu einer vermeintlichen Geschwindigkeitsübertretung an der Messstelle Trier, A 64 Km 13.0, Gem. Trier Fahrtrichtung Luxemburg erhalten? Zahlen Sie Ihr Bußgeld nicht voreilig! Auf Verkehrsrecht spezialisierte Partneranwälte von Geblitzt.de haben bereits Bußgeldverfahren dieser Messstelle geprüft.
Hier festgestellte Verkehrsverstöße, werden durch die Bußgeldstelle Polizeipräsidium Rheinpfalz, Zentrale Bußgeldstelle, Maximilianstr. 6, 67346 Speyer bearbeitet.An dieser Messstelle sind bisher folgender Messverfahren und -geräte dokumentiert. Diese sind meistens in den amtlichen Schreiben (Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid) vermerkt.
- Lasergerät und Foto
Nicht alle Vorwürfe eines Bußgeldverfahrens sind gerechtfertigt oder ausreichend belegt. 12% der durch die Partneranwälte betreuten Fälle werden eingestellt. Bei weiteren 25% besteht die Möglichkeit eine positive Änderung des Strafmaßes (z.B. Wegfall des Fahrverbotes oder der Punkte) zu erreichen.