Informationen zur Messstelle
Ihnen wird das Unterschreiten des Mindestabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug an der Messstelle Seebach, A 3, Ri. Passau, Abschnitt 1280, km 5,510 vorgeworfen? Wehren Sie sich gegen den Vorwurf und reichen Ihre Unterlagen jetzt ein! Die Fachanwälten für Verkehrsrecht der Partnerkanzleien von Geblitzt.de sind bereits gegen Vorwürfe an dieser Messstelle vorgegangen.
Hier festgestellte Verkehrsverstöße, werden durch die Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Zentrale Verkehrsordnungswidrigkeitenstelle, Hirschberger Ring 38, 94315 Straubing bearbeitet.An dieser Messstelle sind bisher folgender Messverfahren und -geräte dokumentiert. Diese sind meistens in den amtlichen Schreiben (Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid) vermerkt.
- VIDIT Verkehrs-Kontrollsystem VKS 3.0
Sowohl bei der Auswertung der Messungen, als auch den eingesetzten Messgeräten kommt es zu menschlichen und technischen Fehlern. Ein Drittel aller Bußgeldverfahren sind fehlerhaft oder die Vorwürfe nicht ausreichend belegt. Gegen eine Vielzahl dieser Bußgeldverfahren kann deshalb erfolgreich vorgegangen werden.