Rendsburg, B202 (Fockbeker Chaussee), Auffahrt B77

Geblitzt.de Partneranwälte haben Rotlichtsverstöße an diese Messstelle bereits geprüft.
Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.

Reichen Sie Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen jetzt ein!
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Das sagen Betroffene über Geblitzt.de

Informationen zur Messstelle

Sie werden der Missachtung des Rotlichts an der Ampel Rendsburg, B202 (Fockbeker Chaussee), Auffahrt B77 beschuldigt? Nehmen Sie Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nicht einfach so hin! Die spezialisierte Partneranwälte von Geblitzt.de haben bereits Erfahrung mit Bußgeldverfahren von dieser Messstelle.

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Die Messprotokolle der hier durchgeführten Messungen werden durch die Bußgeldstelle Landespolizeiamt Schleswig-Holstein, Sachgebiet 133 / OWI-Stelle, Oderstraße 35, 24539 Neumünster ausgewertet.

Bisher kamen folgende Messgeräte an dieser Messstelle zum Einsatz. Verwendete Messgeräte sind üblicherweise in den amtlichen Schreiben (Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid) dokumentiert.

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Menschliche und technische Fehler resultieren in fehlerhaften Bußgeldverfahren und nicht ausreichend belegten Vorwürfen. Bei diesen bestehen gute Aussichten auf Einstellung des Verfahrens oder Strafmilderung (z.B. Wegfall des Fahrverbotes oder der Punkte). Geblitzt.de hilft Ihnen, die gegen Sie erhobenen Vorwürfe durch erfahrene Verkehrsrechtsanwälte prüfen zu lassen und gegen das Bußgeldverfahren vorzugehen.