Informationen zur Messstelle
Ihnen wird vorgeworfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Messstelle Ortkrug, L072, Abs. 140, Km. 1,444 in Ri. Schwerin überschritten zu haben? Lassen Sie den gegen Sie erhobenen Vorwurf durch erfahrene Verkehrsrechtsanwälte der Partnerkanzleien von Geblitzt.de prüfen! Diese kennen die Messstelle, die zuständige Behörde und das eingesetzte Messgerät.
Die Messprotokolle der hier durchgeführten Messungen werden durch die Bußgeldstelle Landeshauptstadt Schwerin, Bußgeldstelle, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin ausgewertet.Bisher kamen folgende Messgeräte an dieser Messstelle zum Einsatz. Verwendete Messgeräte sind üblicherweise in den amtlichen Schreiben (Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid) dokumentiert.
- VITRONIC PoliScan Speed
Nicht alle Vorwürfe eines Bußgeldverfahrens sind gerechtfertigt oder ausreichend belegt. 12% der durch die Partneranwälte betreuten Fälle werden eingestellt. Bei weiteren 25% besteht die Möglichkeit eine positive Änderung des Strafmaßes (z.B. Wegfall des Fahrverbotes oder der Punkte) zu erreichen.