Informationen zur Messstelle
Ihnen wird vorgeworfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Messstelle Moormerland, Pappelstraße, Höhe Nr. 30 FR Jherinsfehn überschritten zu haben? Wehren Sie sich gegen den Vorwurf und reichen Ihre Unterlagen jetzt ein! Die Fachanwälten für Verkehrsrecht der Partnerkanzleien von Geblitzt.de sind bereits gegen Vorwürfe an dieser Messstelle vorgegangen.
Hier festgestellte Verkehrsverstöße, werden durch die Bußgeldstelle Landkreis Leer , Abt. Straßenverkehr, Ringstr. 26, 26789 Leer bearbeitet.Bisher kamen folgende Messgeräte an dieser Messstelle zum Einsatz. Verwendete Messgeräte sind üblicherweise in den amtlichen Schreiben (Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid) dokumentiert.
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Sowohl bei der Auswertung der Messungen, als auch den eingesetzten Messgeräten kommt es zu menschlichen und technischen Fehlern. Ein Drittel aller Bußgeldverfahren sind fehlerhaft oder die Vorwürfe nicht ausreichend belegt. Gegen eine Vielzahl dieser Bußgeldverfahren kann deshalb erfolgreich vorgegangen werden.