Informationen zur Messstelle
Ihnen wird vorgeworfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Messstelle Mainz, Gem. Mainz A60, Höhe km 15,1 FR: Bingen überschritten zu haben? Lassen Sie den gegen Sie erhobenen Vorwurf durch erfahrene Verkehrsrechtsanwälte der Partnerkanzleien von Geblitzt.de prüfen! Diese kennen die Messstelle, die zuständige Behörde und das eingesetzte Messgerät.
Die Bußgeldbehörde Polizeipräsidium Rheinpfalz, Zentrale Bußgeldstelle, Maximilianstr. 6, 67346 Speyer bewertet die Messergebnisse und leitet entsprechende Bußgeldverfahren ein.Bisher kamen folgende Messgeräte an dieser Messstelle zum Einsatz. Verwendete Messgeräte sind üblicherweise in den amtlichen Schreiben (Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid) dokumentiert.
- Lichtschrankenmessung und Foto
Sowohl bei der Auswertung der Messungen, als auch den eingesetzten Messgeräten kommt es zu menschlichen und technischen Fehlern. Ein Drittel aller Bußgeldverfahren sind fehlerhaft oder die Vorwürfe nicht ausreichend belegt. Gegen eine Vielzahl dieser Bußgeldverfahren kann deshalb erfolgreich vorgegangen werden.