Informationen zur Messstelle
Ihnen wird vorgeworfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Messstelle Leonberg, auf der BAB 8, bei km 210,896, München-Karlsruhe überschritten zu haben? Wehren Sie sich gegen den Vorwurf und reichen Ihre Unterlagen jetzt ein! Die Fachanwälten für Verkehrsrecht der Partnerkanzleien von Geblitzt.de sind bereits gegen Vorwürfe an dieser Messstelle vorgegangen.
Die Bußgeldbehörde Regierungspräsidium Karlsruhe, Zentrale Bußgeldstelle, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe bewertet die Messergebnisse und leitet entsprechende Bußgeldverfahren ein.An dieser Messstelle sind bisher folgender Messverfahren und -geräte dokumentiert. Diese sind meistens in den amtlichen Schreiben (Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid) vermerkt.
- TRAFFIPAX TraffiStar S 330
Sowohl bei der Auswertung der Messungen, als auch den eingesetzten Messgeräten kommt es zu menschlichen und technischen Fehlern. Ein Drittel aller Bußgeldverfahren sind fehlerhaft oder die Vorwürfe nicht ausreichend belegt. Gegen eine Vielzahl dieser Bußgeldverfahren kann deshalb erfolgreich vorgegangen werden.