Informationen zur Messstelle
Eine Abstandsmessung an der Messstelle Kenn, A 602 km 9.3, Gem. Kenn Fahrtrichtung Trier hat ergeben, dass Sie den Sicherheitsabstand zum Vordermann nicht eingehalten haben sollen? Nehmen Sie Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nicht einfach so hin! Die spezialisierte Partneranwälte von Geblitzt.de haben bereits Erfahrung mit Bußgeldverfahren von dieser Messstelle.
Die Bußgeldbehörde Polizeipräsidium Rheinpfalz, Zentrale Bußgeldstelle, Maximilianstr. 6, 67346 Speyer bewertet die Messergebnisse und leitet entsprechende Bußgeldverfahren ein.An dieser Messstelle sind bisher folgender Messverfahren und -geräte dokumentiert. Diese sind meistens in den amtlichen Schreiben (Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid) vermerkt.
- Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung
Nicht alle Vorwürfe eines Bußgeldverfahrens sind gerechtfertigt oder ausreichend belegt. 12% der durch die Partneranwälte betreuten Fälle werden eingestellt. Bei weiteren 25% besteht die Möglichkeit eine positive Änderung des Strafmaßes (z.B. Wegfall des Fahrverbotes oder der Punkte) zu erreichen.