Informationen zur Messstelle
Ihnen wird vorgeworfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Messstelle Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Norden, linke Fahrspur Tunnelende überschritten zu haben? Zahlen Sie Ihr Bußgeld nicht voreilig! Auf Verkehrsrecht spezialisierte Partneranwälte von Geblitzt.de haben bereits Bußgeldverfahren dieser Messstelle geprüft.
Die Bußgeldbehörde Landeshauptstadt Düsseldorf, Bußgeldstelle, Erkrather Straße 1-3, 40233 Düsseldorf bewertet die Messergebnisse und leitet entsprechende Bußgeldverfahren ein.Bisher kamen folgende Messgeräte an dieser Messstelle zum Einsatz. Verwendete Messgeräte sind üblicherweise in den amtlichen Schreiben (Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid) dokumentiert.
- Piezomessung
Sowohl bei der Auswertung der Messungen, als auch den eingesetzten Messgeräten kommt es zu menschlichen und technischen Fehlern. Ein Drittel aller Bußgeldverfahren sind fehlerhaft oder die Vorwürfe nicht ausreichend belegt. Gegen eine Vielzahl dieser Bußgeldverfahren kann deshalb erfolgreich vorgegangen werden.