Informationen zur Messstelle
Ihnen wird vorgeworfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Messstelle Dassow-Zarnewenz, B 105, AB 10, km 6,6, in Ri. Selmsdorf überschritten zu haben? Zahlen Sie Ihr Bußgeld nicht voreilig! Auf Verkehrsrecht spezialisierte Partneranwälte von Geblitzt.de haben bereits Bußgeldverfahren dieser Messstelle geprüft.
Die Bußgeldbehörde Landkreis Nordwestmecklenburg, Bußgeldstelle, Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen bewertet die Messergebnisse und leitet entsprechende Bußgeldverfahren ein.An dieser Messstelle sind bisher folgender Messverfahren und -geräte dokumentiert. Diese sind meistens in den amtlichen Schreiben (Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid) vermerkt.
- VITRONIC PoliScan FM1 (PSFM1)
Sowohl bei der Auswertung der Messungen, als auch den eingesetzten Messgeräten kommt es zu menschlichen und technischen Fehlern. Ein Drittel aller Bußgeldverfahren sind fehlerhaft oder die Vorwürfe nicht ausreichend belegt. Gegen eine Vielzahl dieser Bußgeldverfahren kann deshalb erfolgreich vorgegangen werden.