Bad Mergentheim, B 290 Westumgehung Schillerstraße, in Fahrtrgt. Neunkirchen

Geblitzt.de Partneranwälte haben Geschwindigkeitsverstöße an diese Messstelle bereits geprüft.
Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.

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Das sagen Betroffene über Geblitzt.de

Informationen zur Messstelle

Ihnen wird vorgeworfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Messstelle Bad Mergentheim, B 290 Westumgehung Schillerstraße, in Fahrtrgt. Neunkirchen überschritten zu haben? Lassen Sie den gegen Sie erhobenen Vorwurf durch erfahrene Verkehrsrechtsanwälte der Partnerkanzleien von Geblitzt.de prüfen! Diese kennen die Messstelle, die zuständige Behörde und das eingesetzte Messgerät.

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Die Messprotokolle der hier durchgeführten Messungen werden durch die Bußgeldstelle Stadt Bad Mergentheim, Bußgeldstelle, Bahnhofplatz 1, 97980 Bad Mergentheim ausgewertet.

An dieser Messstelle sind bisher folgender Messverfahren und -geräte dokumentiert. Diese sind meistens in den amtlichen Schreiben (Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid) vermerkt.

  • RIEGL FG 21-P

Menschliche und technische Fehler resultieren in fehlerhaften Bußgeldverfahren und nicht ausreichend belegten Vorwürfen. Bei diesen bestehen gute Aussichten auf Einstellung des Verfahrens oder Strafmilderung (z.B. Wegfall des Fahrverbotes oder der Punkte). Geblitzt.de hilft Ihnen, die gegen Sie erhobenen Vorwürfe durch erfahrene Verkehrsrechtsanwälte prüfen zu lassen und gegen das Bußgeldverfahren vorzugehen.