Informationen zur Messstelle
Ihnen wird vorgeworfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Messstelle auf der BAB 24, aus Ri. Berlin / Baustelleneinfahrt, Verschwenk, Km 110,450 überschritten zu haben? Lassen Sie den gegen Sie erhobenen Vorwurf durch erfahrene Verkehrsrechtsanwälte der Partnerkanzleien von Geblitzt.de prüfen! Diese kennen die Messstelle, die zuständige Behörde und das eingesetzte Messgerät.
Die Messprotokolle der hier durchgeführten Messungen werden durch die Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim, Bußgeldstelle, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim ausgewertet.An dieser Messstelle sind bisher folgender Messverfahren und -geräte dokumentiert. Diese sind meistens in den amtlichen Schreiben (Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid) vermerkt.
- Lichtmessverfahren
Nicht alle Vorwürfe eines Bußgeldverfahrens sind gerechtfertigt oder ausreichend belegt. 12% der durch die Partneranwälte betreuten Fälle werden eingestellt. Bei weiteren 25% besteht die Möglichkeit eine positive Änderung des Strafmaßes (z.B. Wegfall des Fahrverbotes oder der Punkte) zu erreichen.