Informationen zur Messstelle
Ihnen wird das Unterschreiten des Mindestabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug an der Messstelle A 602 km 9.3, Gem. Kenn Fahrtrichtung Trier vorgeworfen? Wehren Sie sich gegen den Vorwurf und reichen Ihre Unterlagen jetzt ein! Die Fachanwälten für Verkehrsrecht der Partnerkanzleien von Geblitzt.de sind bereits gegen Vorwürfe an dieser Messstelle vorgegangen.
Die Messprotokolle der hier durchgeführten Messungen werden durch die Bußgeldstelle Polizeipräsidium Rheinpfalz, Zentrale Bußgeldstelle, Maximilianstr. 6, 67346 Speyer ausgewertet.An dieser Messstelle sind bisher folgender Messverfahren und -geräte dokumentiert. Diese sind meistens in den amtlichen Schreiben (Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid) vermerkt.
- Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung
Sowohl bei der Auswertung der Messungen, als auch den eingesetzten Messgeräten kommt es zu menschlichen und technischen Fehlern. Ein Drittel aller Bußgeldverfahren sind fehlerhaft oder die Vorwürfe nicht ausreichend belegt. Gegen eine Vielzahl dieser Bußgeldverfahren kann deshalb erfolgreich vorgegangen werden.