Informationen zur Messstelle
Ihnen wird vorgeworfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Messstelle 77933 Lahr, Turmstr., ggü Polizeirevier Fahrtrichtung Im Hagedorn überschritten zu haben? Zahlen Sie Ihr Bußgeld nicht voreilig! Auf Verkehrsrecht spezialisierte Partneranwälte von Geblitzt.de haben bereits Bußgeldverfahren dieser Messstelle geprüft.
Die Messprotokolle der hier durchgeführten Messungen werden durch die Bußgeldstelle Stadt Lahr, Öffentliche Sicherheit und Ordnung/ Ordnungswidrigkeiten, Rathausplatz 4, 77933 Lahr ausgewertet.Bisher kamen folgende Messgeräte an dieser Messstelle zum Einsatz. Verwendete Messgeräte sind üblicherweise in den amtlichen Schreiben (Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid) dokumentiert.
- Lasergerät und Foto
Sowohl bei der Auswertung der Messungen, als auch den eingesetzten Messgeräten kommt es zu menschlichen und technischen Fehlern. Ein Drittel aller Bußgeldverfahren sind fehlerhaft oder die Vorwürfe nicht ausreichend belegt. Gegen eine Vielzahl dieser Bußgeldverfahren kann deshalb erfolgreich vorgegangen werden.