Geblitzt.de ermöglicht Ihnen die Prüfung der gegen Sie erhobenen Vorwürfe bei Geschwindigkeits-, Abstands-, Wechsellicht-, Mobiltelefon-, Überhol-, Vorfahrts- sowie Park- und Halteverstößen. Die Anwälte der Partnerkanzleien prüfen und bewerten Ihr Bußgeldverfahren hierbei auf Grundlage der Ermittlungsakte. Alle dabei anfallenden Kosten werden übernommen. Zur Unterstützung der täglichen administrativen Abläufe in den Kanzleien, hat Geblitzt.de eine Software entwickelt. Für diese zahlen die Kanzleien Lizenzgebühren mit denen die Kostenübernahme finanziert wird.
Geblitzt.de finanziert die Prüfung und ggf. Einstellung von Bußgeldverfahren aus dem deutschen Straßenverkehr.
Folgende Vorwürfe können Sie bei Geblitzt.de einreichen:
Geschwindigkeitsverstoß - Ihnen wird vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben.
Abstandsverstoß - Ihnen wird vorgeworfen, den Mindestabstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben.
Wechsellichtverstoß, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.) - Ihnen wird vorgeworfen, ein Wechsellichtzeichen oder Dauerlichtzeichen nicht befolgt zu haben.
Mobiltelefonverstoß - Ihnen wird vorgeworfen, während der Fahrt ein Mobiltelefon genutzt zu haben.
Überholverstoß - Ihnen wird vorgeworfen, einen anderen Verkehrsteilnehmer ordnungswidrig überholt zu haben.
Vorfahrtsverstoß - Ihnen wird vorgeworfen, "rechts-vor-links" nicht beachtet, ein Stoppschild überfahren zu haben oder zu schnell an einen Zebrastreifen herangefahren zu sein.
Park- oder Halteverstoß - Ihnen wird vorgeworfen, Ihr Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt oder geparkt zu haben.
Nein. Sollte Ihr Bußgeldverfahren nicht eingestellt und kein anderes positives Ergebnis für Sie erzielt werden, bleibt es bei den ursprünglichen Kosten Ihres Bußgeldverfahrens. Diese setzen sich aus der Geldbuße und den in jedem Bußgeldverfahren anfallenden Verfahrenskosten (idR. 25,00 Euro für die Verfahrenseröffnung und 3,50 Euro Auslagen) zusammen.
Sie nehmen lediglich Ihr gutes Recht wahr - die gegen Sie erhobenen Vorwürfe anwaltlich prüfen zu lassen. Hierfür gibt es keine Strafzahlung in Form eines erhöhten Bußgeldes.
Evtl. Punkte oder die Dauer eines Fahrverbotes ändern sich ebenfalls nicht.
Nein. Die Prüfung von Verwarnungen bzw. Bußgeldverfahren, welche aus einer nicht angenommenen Verwarnung resultieren, finanziert Geblitzt.de nicht.
Bei einer Verwarnung handelt es sich nicht um ein Bußgeldverfahren. Sollte gegen eine Verwarnung Einspruch eingelegt oder die Verwarnung nicht angenommen werden, wird ohne weitere Anhörung ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet. Das Bußgeldverfahren ist mit zusätzlichen Kosten verbunden - 25,00 Euro für die Verfahrenseröffnung und 3,50 Euro Auslagen. Wird das Bußgeldverfahren gegen Sie nicht eingestellt, müssen Sie diese Kosten zusätzlich zur Höhe der Verwarnung zahlen.
Sollten Sie die Verwarnung begleichen, entstehen Ihnen neben den geringeren Kosten auch keine rechtlichen Konsequenzen. Der Verstoß wird nicht aktenkundig und hat keinen Eintrag im Fahreignungsregister (FAER) zur Folge.
Nein. Ein Zeugenfragebogen bzw. Fragebogen zur Fahrerermittlung wird von einer Bußgeldstelle verschickt, wenn der Fahrzeugführer nicht eindeutig ermittelt werden kann. Dementsprechend gibt es noch keinen Beschuldigten, gegen den ein Bußgeldverfahren eröffnet worden ist. Deshalb können Sie den Service von Geblitzt.de noch nicht in Anspruch nehmen.
In jedem Fall müssen Sie den Namen und Adresse des Fahrzeughalters gegenüber der Bußgeldstelle bestätigen.
Wenn Sie der Fahrer waren, müssen Sie den Verstoß nicht zugeben und können vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Sie waren nicht der Fahrer und der tatsächliche Fahrer ist mit Ihnen verwandt oder verschwägert, dann müssen Sie den Fahrer nicht benennen und können vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Ist der Fahrer nicht mit Ihnen verwandt müssen Sie den Fahrer benennen. Relativieren Sie die Angaben zur Sache ("wahrscheinlich ist ... gefahren").
Sollte die angegebene Person dann einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, kann sie sich damit bei Geblitzt.de anmelden. Erst nachdem ein Anhörungsbogen versandt bzw. ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, können Anwälte für die beschuldigte Person tätig werden.
Wichtig! Beachten Sie bitte, dass einer Firma das Zeugnisverweigerungsrecht nicht zusteht. Dementsprechend muss eine Firma auch immer den Fahrer benennen. Sollte es sich um ein Firmenfahrzeug handeln lesen Sie bitte diesen Leitfaden für Firmen.
Ja. Bitte melden Sie sich bereits nach Erhalt eines dieser Schreiben bei Geblitzt.de an. Die Partnerkanzleien werden fristgerecht alle notwendigen Angaben gegenüber der Bußgeldstelle für Sie tätigen. Jetzt bei Geblitzt.de anmelden & Unterlagen einreichen.
Nein. Geblitzt.de kann nur für die im amtlichen Schreiben beschuldigte Person tätig werden. Wenn diese nicht gefahren ist, kann sie den verantwortlichen Fahrer im Anhörungsbogen benennen und diesen an die Bußgeldstelle senden. Sollten Sie daraufhin einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, können Sie sich damit bei Geblitzt.de anmelden.
Damit ein Bußgeldverfahren auch gerichtlich Bestand hat, muss der Verkehrsverstoß lückenlos dokumentiert sein. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die eine Verfahrenseinstellung oder Strafreduzierung zur Folge haben können. Z.B. müssen Messgeräte korrekt geeicht, aufgebaut und bedient worden sein. Jedes einzelne Verfahren kann Form- und Technikfehler aufweisen, die zu einer Strafmilderung oder Einstellung führen können.
12% der über Geblitzt.de eingereichten und durch die Partnerkanzleien betreuten Fälle werden eingestellt. Bei einem weiteren Drittel besteht die Möglichkeit, eine positive Änderung des Strafmaßes zu erreichen. Erfolgsgarantien gibt es jedoch nicht, da es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt.
Alle Daten werden bei Geblitzt.de mit größter Sorgfalt behandelt. In den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung erfahren Sie, welche Daten erhoben, verarbeitet und ggf. weiteregegeben werden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geblitzt.de finden Sie unter Nutzungsbedingungen.
Ihre Fall-Nummer (FA-XXX-XXX-XXX) finden Sie auf der anwaltlichen Vollmacht für die Partnerkanzlei und in jeder von Geblitzt.de an Sie verschickten E-Mail. Beachten Sie bitte, bei jeder Anfrage immer Ihre Fall-Nummer mit anzugeben.
Anmeldung & Einreichung
Um Ihren Fall übernehmen zu können, werden folgende Daten benötigt:
Kontaktdaten: Um Sie über den aktuellen Stand Ihres Falles benachrichtigen zu können, wird eine aktuelle E-Mail-Adresse von Ihnen benötigt.
Personenbezogene Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden benötigt, um die Zusammenarbeit zwischen Ihnen (als Auftraggeber), den Partnerkanzleien und Geblitzt.de (als Prozessfinanzierer) dokumentieren zu können.
Rechtsschutzversicherung: Das Hinzuziehen einer Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen Vorteile, um gegen Ihr Bußgeldverfahren vorzugehen. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, geben Sie bitte Ihre Versicherungsdaten an.
Welche Daten von Ihnen erfasst, verarbeitet und ggf. weiter gegeben werden, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung.
Auch ohne eine Rechtsschutzversicherung werden die Partnerkanzleien und Geblitzt.de, gemäß der Nutzungsbedingungen, umfassend für Sie tätig. Anfallende Kosten der Prüfung werden gemäß der Nutzungsbedingungen übernommen.
Bitte melden Sie sich einfach noch einmal mit den korrekten Daten an. Sie erhalten automatisch eine neue Fall-Nummer sowie Vollmacht.
Es kann bis zu 24 Stunden dauern. Bitte kontrollieren Sie auch den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfaches, um auszuschließen, dass die E-Mail dort verloren geht.
Bitte kontrollieren Sie den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfaches. Es kann passieren, dass Bestätigungs-Mails irrtümlich dort abgelegt werden. Wenn Sie auch dort keine Bestätigungs-Mail finden, war Ihre angegebene E-Mail-Adresse möglicherweise nicht korrekt.
Melden Sie sich dann bitte erneut an. Sollten Sie dann immer noch keine Bestätigungs-Mail erhalten, melden Sie das Problem bitte per E-Mail an den Kundenservice: kontakt@coduka.de
Den Anwälten genügt eine Kopie, um bei der zuständigen Bußgeldstelle Einspruch einzulegen und einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen. Ggf. benötigen Sie die Original-Unterlagen im Laufe des Verfahrens selbst.
Nein. Das Bußgeldverfahren richtet sich gegen die im Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid benannte Person. Hierbei ist es unerheblich ob diese tatsächlich gefahren ist. Dementsprechend muss sich diese Person bei Geblitzt.de anmelden.
Ja, die wird benötigt. Geblitzt.de führt unter einer Anmeldung immer nur einen Fall. Dementsprechend melden Sie sich bitte erneut bei Geblitzt.de an.
Ablauf
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, auf einen Anhörungsbogen zu reagieren. Die im Anhörungsbogen genannten Fristen und Androhungen sind rechtlich nicht bindend. Vielmehr dienen diese der Bußgeldstelle als "Druckmittel", um von Ihnen ein Schuldeingeständnis zu erhalten.
Bitte melden Sie sich bereits nach Erhalt eines Anhörungsbogens bei Geblitzt.de an. Die Partnerkanzleien übernehmen dann ebenfalls die Kommunikation mit der Bußgeldstelle für Sie.
Nein. Nach der Fallübernahme vertreten Sie die Partnerkanzleien von Geblitzt.de gegenüber der Bußgeldstelle. Ebenfalls wird vorsorglich Einspruch gegen einen eventuell ergangenen Bußgeldbescheid eingelegt.
Die Dauer bis zum Abschluss der Prüfung ist davon abhängig, wie schnell die zuständige Bußgeldstelle den Partnerkanzleien die vollständige Akte zu Ihrem Verfahren zur Verfügung stellt. In der Regel erfolgt die Prüfung und anschließende juristische Bewertung innerhalb von 6-8 Wochen.
Machen Sie sich keine Sorgen und leisten Sie bitte keine Zahlung. Auch wenn die Partnerkanzleien Sie gegenüber der Bußgeldstelle vertreten und in Ihrem Namen bereits Einspruch eingelegt haben, läuft das Bußgeldverfahren selbstverständlich weiter. Leiten Sie bitte alle weiteren Unterlagen zu Ihrem Fall, unter Angabe Ihrer Fall-Nummer, an den Geblitzt.de Kundenservice oder die Partnerkanzlei weiter. .
Den genauen Grund der Ablehnung finden Sie in der Benachrichtigungs-Mail. Bei Fragen zu Ihrer Ablehnung wenden Sie sich bitte an den Kundenservice. Aus Gründen des Datenschutzes erfolgt eine Auskunft zu einzelnen Fällen nur per E-Mail an: kontakt@coduka.de unter Angabe der Fall-Nummer (FA-XXX-XXX-XXX).
Nein, das ist nicht möglich. Geblitzt.de arbeitet ausschließlich mit ausgewählten Partnerkanzleien zusammen.
Keine Kosten
Die Prüfung, der im Bußgeldverfahren gegen Sie erhobenen Vorwürfe, durch die Partnerkanzleien verursacht keine Kosten für Sie. Alle mit der Prüfung anfallenden Kosten werden durch Geblitzt.de oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen - Ihre Selbstbeteiligung zahlt Geblitzt.de.
Durch die Prüfung, der gegen Sie erhobenen Vorwürfe, entstehen für Sie keine Kosten. Das weitere Vorgehen gegen Ihr Bußgeldverfahren ist direkt von der Prüfung und anschließenden juristischen Bewertung abhängig. Sollten im weiteren Verfahren eventuell Kosten anfallen, werden Sie darüber im Vorfeld informiert. Dementsprechend müssen Sie dann einem weiteren Vorgehen ausdrücklich zustimmen.
Sollte Ihr Bußgeldverfahren nicht eingestellt werden, bleibt es bei den ursprünglichen im Bußgeldbescheid aufgeführten Kosten. Alle mit der Prüfung anfallenden Kosten der Partnerkanzleien werden durch Geblitzt.de oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen - Ihre Selbstbeteiligung zahlt Geblitzt.de.
Geblitzt.de stellt den Partnerkanzleien eine selbst entwickelte Software zur Verfügung. Diese erleichtert die tägliche Arbeit in den Kanzleien durch Unterstützung bei administrativen Aufgaben. Für die Software-Nutzung zahlen die Partnerkanzleien Lizenzgebühren. Mit diesen Einnahmen kann Geblitzt.de die Kosten der Prüfung im Rahmen einer Prozessfinanzierung übernehmen.
Ich benötige weitere Informationen
Weitere Informationen zu uns sowie Hilfe finden Sie unter:
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